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Thema: Frage zur Umsatzsteuererklärung und Einnahmen ohne Mwst.

  1. #1
    TP-Newbie Killerbrosche macht alles soweit korrekt
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    Frage zur Umsatzsteuererklärung und Einnahmen ohne Mwst.

    Hallo,

    ich muss meine Einkommensteuererkl. und damit auch meine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2007 abgeben und habe eine Frage zur letzteren.

    Ich weiss, dass ich die Nettobeträge in Zeile 177 (fett gedruckt) eintragen muss und daneben kommt die Summe der 19% Mwst..

    Nun mein Problem, ich habe Brutto-Einnahmen und auch Netto-Einnahmen (z.b aus dem Ausland). Von den Brutto-Einnahmen berechne ich die Nettobeträge, die, wie oben schon erwähnt, in Zeile 177 (fett gedruckt) eingetragen werden.
    Für die Netto-Einnahmen, die mir ohne Mwst. ausbezahlt wurden,da sich die Firmen im Ausland befinden, wurde bereits Mwst. abgeführt.
    Für diese Netto-Einnahmen brauche ich die Umsatzsteuer ja nicht mehr abführen. Ich war nun aber beim wenig klugen Finanzamt und dort sagten sie mir, dass meine Netto-Einnahmen einfach als brutto angesehen werden. Das würde ja aber heissen, dass ich auf meine Netto-Einnahmen, für die ja bereits Mwst. abgeführt wurde, nochmals Mwst. bezahlen müsste. Das kann ja so nicht stimmen.

    Kann mir jemand helfen und sagen, wie ich das mit den Netto-Einnahmen machen muss?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Für die Netto-Einnahmen, die mir ohne Mwst. ausbezahlt wurden,da sich die Firmen im Ausland befinden, wurde bereits Mwst. abgeführt.
    sicher?
    wenn darin keine USt ausgewiesen wurde egal ob deutsche oder ausländische wurde auch keine USt abgeführt.

    Daher gibt es den § 13b UStG => Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 lesen

    Der Leistungsempfänger hat die Leistung in Deutschland zu versteuern, sofern es sich um eine Dienstleistung eines im ausländ ansässigen Unternehmers handelt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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