sicher?Für die Netto-Einnahmen, die mir ohne Mwst. ausbezahlt wurden,da sich die Firmen im Ausland befinden, wurde bereits Mwst. abgeführt.
wenn darin keine USt ausgewiesen wurde egal ob deutsche oder ausländische wurde auch keine USt abgeführt.
Daher gibt es den § 13b UStG => Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 lesen
Der Leistungsempfänger hat die Leistung in Deutschland zu versteuern, sofern es sich um eine Dienstleistung eines im ausländ ansässigen Unternehmers handelt.
Gruß
Sven


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