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Thema: Gewerbe anmelden

  1. #1
    TP-Member waiblingen macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe anmelden

    Guten Tag,
    Ich (mein Bruder) hat gestern den Mietvertrag unterschrieben.
    Also mein Bruder wird in dem Laden Elektronikartikel An- und Verkaufen z.B. Spielekonsolen, Handys, Computerspiele, Filme, Soundanlagen usw. und ich werde ihm dabei helfen.

    Unter der Familie darf man sich ja helfen.
    Gibt es da eine höchstzahl an Stunden? Oder könnte ich meinem Bruder theoretisch soviel helfen wie ich will.
    Also ich werde kein Geld von ihm verlangen, und wahrscheinlich wenn er mal nicht kann so 2-3 stunden im Laden sein und des könnte dann mal 1-3 mal die Woche vorkommen aber es kann dann auch mal sein das ich eine Woche lang garnicht mithelfe.

    Jetzt angenommen wir wohnen in Musterstadt und wir eröffnen in Berlin dann müssen wir das Gewerbe doch trotzdem an unserem Wohnort in Musterstadt eröffnen oder?

    Bei der Gewerbeanmeldung bei Punkt 15 Tätigkeit da wollen wir jetzt reinschreiben "An- und Verkauf von Elektroartikel und Zubehör im Ladengeschäft und im Internet" oder können wir uns das mit Ladengeschäft und Internet sparen?
    Ab und zu möchte mein Bruder auch andere Sachen verkaufen je nach dem was er bekommt, weil es kann ja sein das uns jemand seine Alufelgen verkaufen möchte weil er Geld braucht oder z.B. seine Plattensammlung sollten wir das dann auch eintragen? Oder kann man da einen Oberbegriff verwenden?
    Weil es gibt ja tausend verschiedene Waren.


    Danke für die Antworten.

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Unter der Familie darf man sich ja helfen.
    Gibt es da eine höchstzahl an Stunden? Oder könnte ich meinem Bruder theoretisch soviel helfen wie ich will.
    Also ich werde kein Geld von ihm verlangen,
    Wie alt bist du denn? Auch minderjährig wie dein Bruder?

    Jetzt angenommen wir wohnen in Musterstadt und wir eröffnen in Berlin dann müssen wir das Gewerbe doch trotzdem an unserem Wohnort in Musterstadt eröffnen oder?
    Nein, da wo das Gewerbe betrieben wird.

    Oder kann man da einen Oberbegriff verwenden?
    Wie wär's mit An- und Verkauf? Und: War dein Bruder nicht auf dem Existenzgründerseminar und sollte solche Dinge jetzt wissen?

    copy

  3. #3
    TP-Member waiblingen macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Wie alt bist du denn? Auch minderjährig wie dein Bruder?



    Nein, da wo das Gewerbe betrieben wird.



    Wie wär's mit An- und Verkauf? Und: War dein Bruder nicht auf dem Existenzgründerseminar und sollte solche Dinge jetzt wissen?

    copy
    Nein ich bin nicht mehr minderjährig ich werde bald 20.

    Ja so wollten wir es auch formulieren "An- und Verkauf von Elektrogeräten und Zubehör"

    Ok wie sollen wir es reinschreiben das wir ab und zu auch mal andere Waren verkaufen möchten, weil wir können ja nicht alles reinschreiben (z.B. könnten die Leute ja Schmuck bringen, Werkzeug, usw. das weiß man ja nie aber das Hauptgeschäft bleibt Elektrogeräte nur vllt. 1 mal im Monat)

    Danke für die Antworten.
    Geändert von waiblingen (31.03.2010 um 19:01 Uhr)

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Ok wie sollen wir es reinschreiben das wir ab und zu auch mal andere Waren verkaufen möchten,
    Hab ich doch bereits geschrieben. Was gefällt dir denn daran nicht? Wenn euch das nicht reicht, setzt doch "mit Gebrauchtwaren" dahinter. Das deckt doch alles ab.

    copy

  5. #5
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    .. oder anders gesagt: ihr müsst bei der Tätigkeitsbeschreibung nicht unbedingt die Elektrogeräte erwähnen ..

  6. #6
    TP-Member waiblingen macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Hab ich doch bereits geschrieben. Was gefällt dir denn daran nicht? Wenn euch das nicht reicht, setzt doch "mit Gebrauchtwaren" dahinter. Das deckt doch alles ab.

    copy
    Ah jetzt versteh ich es.
    Wir sollen einfach An- und Verkauf schreiben
    Ja wenn wir "mit Gebrauchtwaren" hinzufügen und dann ausschliesslich Gebrauchtwaren verkaufen dann können wir ja Differenzbesteuerung anwenden.
    Da habe ich mal einen langen Text dazu gelesen.
    Leider bin ich mir nicht mehr hundert prozentig sicher, ob wir dann Neuware verkaufen dürfen oder ob man dann NUR Gebrauchtware An- und Verkaufen darf.

    Also ich stelle es mir so vor das man bei der Gebrauchtware Differenzbesteuerung anwendet, und bei der Neuware die "normale" Besteuerung.
    Aber ich bin mir eigtl. ziemlich sicher das es so nicht geht.

    Ich hoffe ihr könnt mir auch bei dieser Frage helfen.

    Danke

  7. #7
    TP-Member waiblingen macht alles soweit korrekt
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    Eine Frage wegen Ebay, unzwar wegen der Widerrufsbelehrung.
    1. Können wir ohne Probleme als Telefonnummer eine Handynummer angeben?
    2. Die Widerrufsbelehrung kann man ja auf der MICH Seite hinterlegen, aber ich habe gelesen das es sein kann das die Server von Ebay Probleme haben und das man dann abgemahnt werden kann, weil man dann die Widerrufsbelehrung nicht mehr lesen kann.
    Darum sollte man die Widerrufsbelehrung mit in den Auktionstext reinnehmen aber dann hat man die Widerrufsbelehrung ja 2 mal !

    Kann man da auch abgemahnt werden?

    3. Wenn ein Zubehörteil in der Regel auf Ebay für 4,99€ angeboten wird, und ich verkaufe es so als Aktion für 2,99€ kann ich da abgemahnt werden?

    Tut mir leid das ich sowas frage aber ich will auf Nummer sicher gehen.

    MFG

  8. #8
    TP-Member waiblingen macht alles soweit korrekt
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    Ich habe eine neue Frage.
    Ich muss jetzt die Provision bezahlen, aber habe mein Gewerbe noch nicht angemeldet und ein Geschäftskonto habe ich auch noch nicht. (eröffne Anfang Mai)

    Also werde ich das Geld über mein Privatkonto überweisen und natürlich den Nachweis behalten.

    Also nachdem was ich gelernt habe müsste es kein Problem sein aber ich frag trotzdem. Ich hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten.

  9. #9
    TP-Insider Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Desko hilft, wo's geht Avatar von Desko
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    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Eine Frage wegen Ebay, unzwar wegen der Widerrufsbelehrung.
    1. Können wir ohne Probleme als Telefonnummer eine Handynummer angeben?
    Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube, Du musst eine kostengünstigere Festnetznummer anbieten. Aber wie gesagt, bin mir nicht sicher.

    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    2. Die Widerrufsbelehrung kann man ja auf der MICH Seite hinterlegen, aber ich habe gelesen das es sein kann das die Server von Ebay Probleme haben und das man dann abgemahnt werden kann, weil man dann die Widerrufsbelehrung nicht mehr lesen kann.
    Darum sollte man die Widerrufsbelehrung mit in den Auktionstext reinnehmen aber dann hat man die Widerrufsbelehrung ja 2 mal !
    Doppelt hält besser, aber Du brauchst die Belehrung nicht auf der MICH-Seite. Wenn Du als gewerblicher Händler bei eBay eingtragen bist, was Du ja solltest, reicht es, diese im nötigen Formular einzugeben, und sie erscheint automatisch in jeder deiner Anzeigen. Nicht das Rad neu erfinden, das reicht dann vollkommen.

    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    3. Wenn ein Zubehörteil in der Regel auf Ebay für 4,99€ angeboten wird, und ich verkaufe es so als Aktion für 2,99€ kann ich da abgemahnt werden?
    Nö, wieso? Freier Wettbewerb ist freier Wettbewerb, ansonsten würden doch alle für den gleichen Artikel gleiches Geld verlangen. Kannst deine Sachen auch für einen Cent verkaufen, das würde Dich halt nur nicht weiterbringen...

    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Tut mir leid das ich sowas frage aber ich will auf Nummer sicher gehen.
    Ist doch Ok, dafür ist ein Hilfe-Forum ja da...

    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Ich habe eine neue Frage.
    Ich muss jetzt die Provision bezahlen, aber habe mein Gewerbe noch nicht angemeldet und ein Geschäftskonto habe ich auch noch nicht. (eröffne Anfang Mai)
    Also werde ich das Geld über mein Privatkonto überweisen und natürlich den Nachweis behalten.
    Also nachdem was ich gelernt habe müsste es kein Problem sein aber ich frag trotzdem.
    Unter Umständen kann deine Bank Probleme machen, wenn die merken, dass Du ein Privatkonto gewerblich nutzt. Ansonsten stellt es kein Problem da, Du musst es aber natürlich im Falle einer Prüfung offenlegen, und selbstredend auch alle Nachweise wenigstens zehn Jahre aufheben. Der Übersichtlichkeit halber empfiehlt es sich aber immer, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Wegen dem ersten Grund alleine schon.


    Have a nice day,

    Swen...


  10. #10
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    Danke für die Antworten.
    Ja also ich habe es über mein Privatkonto überwiesen, aber das war nur eine einmalige Sache, mein Bruder eröffnet dann sobald das Gewerbe angemeldet ist ein Geschäftskonto bei der Bank.

    Ja ich weiß man kann die Widerrufsbelehrung einfach in dieses Formular eintragen dann kommt es immer automatisch wenn man etwas einsellt, aber einige meinten das es sein kann dass das Ebay System mal spinnen kann und das die möglichen Käufer dann keine Widerrufsbelehrung sehen könnten und man dann abgemahnt werden kann.

  11. #11
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    Zitat Zitat von waiblingen Beitrag anzeigen
    Ja ich weiß man kann die Widerrufsbelehrung einfach in dieses Formular eintragen dann kommt es immer automatisch wenn man etwas einsellt, aber einige meinten das es sein kann dass das Ebay System mal spinnen kann und das die möglichen Käufer dann keine Widerrufsbelehrung sehen könnten und man dann abgemahnt werden kann.
    Also, ich verlass mich da eigentlich schon auf das System, und schließlich kann deinem Szenario nach ja auch die MICH-Seite ausfallen... Wie gesagt, kann man ja machen, halte ich nur nicht für notwendig.

    Ich glaube er daran, dass im Falle eines Systemfehlers das ganze Angebot vorübergehend nicht erreichbar wäre, aber selbst wenn, scheint es mir sehr unwahrscheinlich, dass gerade in diesem kurzen Augenblick ein Erbsenzähler vorbeikommt, der Dich abmahnen lässt.

    Die IT von eBay ist schon recht gut, immerhin ist es deren Geschäft. Vielleicht gibt es hier andere eBayer, die etwas dazu schreiben können, oder Du besuchst mal deren eigenes Forum, ich würde mich jedenfalls deswegen nicht verrückt machen. Es gibt imho andere Stolpersteine, die mehr Aufmerksamkeit verdienen...


    Have a nice day,

    Swen...


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