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Thema: Erfahrung Firmengruendung in USA (Corp. oder LLC)

  1. #1
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    Erfahrung Firmengruendung in USA (Corp. oder LLC)

    Hallo,

    hat hier jemand Erfahrung mit einer Firmengruendung in den USA ? Aufgrund des immer komplizierter werdenden Deutschen Umfelds (Abmahnungen, Steuer, Gewerbeauflagen) spiele ich mit dem Gedanken eine US Corporation oder LLC zu gruenden. Vorteil waere zudem noch eine geringe oder gar keine Koerperschaftssteuer. Mich wuerde interessieren wie kompliziert die Gruendung ist und vor allem wie mit der Steuer umgegangen wird (USA/DE).

    Danke,

    Juergen

  2. #2
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    Sofern die Geschäftsleitung in Deutschland liegt, liegt grundsätzlich einmal die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht, (§ 1 Abs.1 KStG) vor. Besteuert wird dann nach dem Welteinkommensprinzip, d.h. sämtliche Einkünfte die die Körperschaft erzielt sind dann in Deutschland steuerpflichtig. (Ich gehe jetzt nicht auf eine evtl. Doppelbesteuerungsproblematik ein!)

    .....ich würde einen Steuerberater besuchen, das geht sonst in die Hose!
    Gruss

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  3. #3
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    Heisst das dass der Gewinn dann erstmal in der US Koerperschaft, dann noch mal in DE als Koerperschaft und letztendlich dann noch persoenlich versteuert werden muss ? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Vor allem nicht weil z.B. eine Corporation (AG) als anonymes Konstrukt dasteht bei dem nicht ersichtlich ist wer das Geschaeft letztendlich fuehrt.

    Welche Steuerberater kennen sich mit so etwas aus ?

  4. #4
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    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das sowas vor Abmahnungen oder Gewerbeauflagen schützt, wenn das Gewerbe hier ausgeführt wird.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das sowas vor Abmahnungen oder Gewerbeauflagen schützt, wenn das Gewerbe hier ausgeführt wird.
    Tut es auch nicht. Er darf dann deutsche und amerikanische Gesetze und Auflagen beachten.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Optronik Beitrag anzeigen
    Heisst das dass der Gewinn dann erstmal in der US Koerperschaft, dann noch mal in DE als Koerperschaft und letztendlich dann noch persoenlich versteuert werden muss ? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Vor allem nicht weil z.B. eine Corporation (AG) als anonymes Konstrukt dasteht bei dem nicht ersichtlich ist wer das Geschaeft letztendlich fuehrt.

    Welche Steuerberater kennen sich mit so etwas aus ?
    Wie gesagt, grundsätzlich liegt dann einmal die dt. Steuerpflicht vor. Da die Körperschaft aber in den USA gegründet wird, ist Sie auch dort steuerpflichtig. So zumindest weiß ich es.

    Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt dann eine etwaige Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnungsmethode bzw. Freistellungsmethode.

    Eine persönliche Versteuerung auf Ebene der Anteilseigner findet nur statt, wenn die Körperschaft ihren Jahresüberschuss ausschüttet, denn die Körperschaft ist von ihren Anteilseigner getrennt zu betrachten.
    Gruss

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  7. #7
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    Das "Gewerbe" (Produktion, Versand) erfolgt auch in den USA oder anderem Nicht-EU Ausland.

    Vermutlich wird dann die Unternehmenssteuer in USA anfallen. Gewinnausschuettung dann wahrscheinlich als sonstige Kapitaleinkuenfte in DE.

    Bezueglich Abmahnwahn und anderer Bestimmungen wird das Unternehmen als im nicht EU-Raum angesiedelt erscheinen, was diese "Stoerungen" ergeblich minimieren sollte.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Optronik Beitrag anzeigen
    Das "Gewerbe" (Produktion, Versand) erfolgt auch in den USA oder anderem Nicht-EU Ausland.

    Vermutlich wird dann die Unternehmenssteuer in USA anfallen. Gewinnausschuettung dann wahrscheinlich als sonstige Kapitaleinkuenfte in DE.

    Bezueglich Abmahnwahn und anderer Bestimmungen wird das Unternehmen als im nicht EU-Raum angesiedelt erscheinen, was diese "Stoerungen" ergeblich minimieren sollte.
    Vermutlich,wahrscheinlich bringt dich aber nicht weiter!
    Und wie gesagt, wenn die Geschäftsleitung in Deutschland liegt, haben wir grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht.
    Gruss

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