Sofern die Geschäftsleitung in Deutschland liegt, liegt grundsätzlich einmal die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht, (§ 1 Abs.1 KStG) vor. Besteuert wird dann nach dem Welteinkommensprinzip, d.h. sämtliche Einkünfte die die Körperschaft erzielt sind dann in Deutschland steuerpflichtig. (Ich gehe jetzt nicht auf eine evtl. Doppelbesteuerungsproblematik ein!)
.....ich würde einen Steuerberater besuchen, das geht sonst in die Hose!


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