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Thema: Student + Bafög + Minijob + Freiberuflich?

  1. #1
    TP-Newbie g0nz0 macht alles soweit korrekt
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    Student + Bafög + Minijob + Freiberuflich?

    Hallo zusammen,

    kurz zu mir: Ich bin Student im 3. Semester Wirtschaftsinformatik, bekomme 648,- Bafög und jobbe nebenher auf Minijobbasis, womit ich zwischen 200-400€ pro Monat verdiene.
    Nun plane ich mich nebenher als Übersetzer selbstständig zu machen. Erfahrungen, Fremdsprachenzertifikate und erste Referenzen habe ich bereits, sodass ich der festen Meinung bin in diesem Bereich eine Existenz aufbauen zu können. Trotzdem haben sich mehrere Fragen angehäuft, für die ich noch Antworten suche.

    Dann fange ich mal an

    1. Da ich nur ungern meinen Anspruch auf Bafög verlieren möchte muss ich ziemlich genau ausrechnen wieviel ich nebenher verdienen darf. Meinen momentanen Minijob könnte ich auf ca. 200,- im Monat laufen lassen, sodass ich den Restbetrag durch meine Selbstständigkeit dazu verdienen könnte.
    So wie ich das verstehe darf ich nicht mehr als 400,- insgesamt verdienen, ist das korrekt? D.h. mit weiteren 200,- durch mein Gewerbe käme ich trotzdem noch in den Genuß des Bafög?

    2. Für Übersetzer lese ich verschiedene Ansichten was die Gründung angeht. Die meisten sprechen von einer freiberuflichen Tätigkeit, andere von einem Gewerbe. Gibt es denn sichere Quellen, Urteile, etc dazu? Ich plane hauptsächlich Übersetzungen im IT Bereich, also Anforderungsspezifikationen, Fachtexte, IT gerichtete Webseiten, etc da ich in diesem Gebiet auch praktische Berufserfahrung habe. Meinen Informationen nach sollte also eine Anmeldung als Freiberufler möglich sein.

    3. Was benötige ich um starten zu können? Soweit ich erfahren habe reicht es mir eine Steuernummer beim Finanzamt zu holen und meine Tätigkeit dort anzumelden. Dann führe ich eine Überschussrechnung und reiche am Jahresende meine Steuer ein.

    4. Wie sieht es mit Versicherungen aus? Momentan habe ich eine studentische Versicherung für ca 65,- im Monat. Sollte ich die Einkommensgrenzen wie beim Bafög einhalten, dürfte ich diese Versicherung behalten, oder?
    Eine Haftpflicht und Rechtschutz sind wohl auch zu empfehlen, oder greift als Freiberufler meine private?

    Tja, das waren wohl die wichtigsten Fragen. Sorry für den langen Text, aber auch google weiss nicht alles, bzw man findet sehr viele gegensätzliche Meinungen. Ich glaube hier im Forum gibt es viele die mir aus eigener Erfahrung ein wenig helfen können.

    Also falls jemand auf die ein oder andere Frage oben Antworten oder sonstige Tips hat, wäre ich sehr dankbar

  2. #2
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    Zitat Zitat von g0nz0 Beitrag anzeigen
    So wie ich das verstehe darf ich nicht mehr als 400,- insgesamt verdienen, ist das korrekt?
    Ja.

    D.h. mit weiteren 200,- durch mein Gewerbe käme ich trotzdem noch in den Genuß des Bafög?
    Ja.

    2. Für Übersetzer lese ich verschiedene Ansichten was die Gründung angeht. Die meisten sprechen von einer freiberuflichen Tätigkeit, andere von einem Gewerbe. Gibt es denn sichere Quellen, Urteile, etc dazu?
    Die Entscheidung liegt beim Finanzamt. Wenn du mit dessen Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du dagegen klagen.

    Ich plane hauptsächlich Übersetzungen im IT Bereich, also Anforderungsspezifikationen, Fachtexte, IT gerichtete Webseiten, etc da ich in diesem Gebiet auch praktische Berufserfahrung habe. Meinen Informationen nach sollte also eine Anmeldung als Freiberufler möglich sein.
    Das lässt sich so nicht beurteilen.

    Freie Berufe "betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    Wie sieht deine übersetzerische Ausbildung aus, was bedeutet "Fremdsprachenzertifikate"?

    3. Was benötige ich um starten zu können? Soweit ich erfahren habe reicht es mir eine Steuernummer beim Finanzamt zu holen und meine Tätigkeit dort anzumelden.
    Für Freiberufler trifft das zu.

    Dann führe ich eine Überschussrechnung und reiche am Jahresende meine Steuer ein.
    Du reichst nicht die Steuer ein, sondern eine Steuererklärung, ein Teil dieser Steuererklärung ist die Einnahmeüberschussrechnung - mit ihr ermittelst du deinen Gewinn.

    4. Wie sieht es mit Versicherungen aus?
    Heiter bis wolkig.

    Momentan habe ich eine studentische Versicherung für ca 65,- im Monat. Sollte ich die Einkommensgrenzen wie beim Bafög einhalten, dürfte ich diese Versicherung behalten, oder?
    Frag' das am besten deine Versicherung oder wirf einen Blick in deinen Vertrag - den kennen wir nicht.

    Eine Haftpflicht und Rechtschutz sind wohl auch zu empfehlen, oder greift als Freiberufler meine private?
    Nein, natürlich nicht.

    Tja, das waren wohl die wichtigsten Fragen. Sorry für den langen Text, aber auch google weiss nicht alles,
    Aber das meiste. Und die Sache mit den Zuverdienstgrenzen beim Bafoeg ist nun wirklich in unter einer Minute zu finden.

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  3. #3
    TP-Newbie g0nz0 macht alles soweit korrekt
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    Danke erstmal für deine Antworten!
    Ich war heute beim FA und kann mich nun als "Freiberufler" anmelden. Was die Bafög und Versicherungssache angeht werde ich mich morgen an die zuständigen Stellen direkt wenden.

    Einen Punkt habe ich noch (momentan ):
    Ich habe keinen blassen Schimmer was ich als erwarteten Umsatz für mein erstes Jahr angeben soll. Ich mache das, wie gesagt, nebenher.
    Wie relevant ist diese Angabe? Ich nehme mal an sie dient nur zur Einstufung als Kleinunternehmer unter 17.500,-, oder? Also sollte es egal sein ob da 1000,- oder 17.000,- eingetragen wird, oder kann eine zu geringe Abschätzung später Konsequenzen haben?


    Merci,
    g0nz0

  4. #4
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    Zitat Zitat von g0nz0 Beitrag anzeigen
    Danke erstmal für deine Antworten!
    Ich war heute beim FA und kann mich nun als "Freiberufler" anmelden.
    Immer im Hinterkopf behalten, dass der Status auch wieder aberkannt werden kann, auch nach Jahren.

    Wie relevant ist diese Angabe? Ich nehme mal an sie dient nur zur Einstufung als Kleinunternehmer unter 17.500,-, oder? Also sollte es egal sein ob da 1000,- oder 17.000,- eingetragen wird, oder kann eine zu geringe Abschätzung später Konsequenzen haben?
    Ja, doch. Denn für 2010 bleiben keine 17.500 Euro Umsatz mehr, sondern nur noch 17.500 / 12 x 9 = 13.125,-. Die Umsatzgrenze gilt für das gesamte Jahr, ist also bei späterer Anmeldung als zum 1.1. d.J. entsprechend herunter zu rechnen.

    Aber sehr viel höher als 4800,- im Jahr kann dein Umsatz ja sowieso nicht sein - mehr Gewinn darfst du nicht machen und was hast du schon für Betriebsaugaben?

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  5. #5
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Die Tätigkeit als Übersetzerin ist eine selbständige (freiberufliche) Tätigkeit, steht zumindest unmittelbar im Gesetz. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  6. #6
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Die Tätigkeit als Übersetzerin ist eine selbständige (freiberufliche) Tätigkeit, steht zumindest unmittelbar im Gesetz. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Es ist aber nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit, die die Anerkennung als Freiberufler zur Folge hat, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit auf Basis der "besonderen berufliche Qualifikation" oder "schöpferischen Begabung" wie sie in PartGG § 1 (2) nachzulesen ist.

    Deshalb hatte ich nach der Art der "Zertifikate" gefragt. Üblicherweise erfolgt die wissenschaftliche Ausbildung zum Übersetzer an Universitäten, Fachhochschule und Fachschulen.

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  7. #7
    TP-Newbie jogsen macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    da sich mein Fall dem von g0nz0 fast zu 100% gleicht, schreibe ich hier meine Frage dazu.

    Ich bin im Moment im 5.Semester und habe noch 2,5 vor mir. Bei meinem Nebenjob beziehe ich die kompletten 400€, die ich neben meinem Bafög verdienen darf. Ab dem 01.03.2011 bekomme ich dann kein Bafög mehr und würde dann auf einen Studienkredit umsteigen. Meine Frage ist jetzt, was muss beim Finanzamt für ein mögliches Gewerbe alles angegeben werden? Nur das was man mit dem Gewerbe verdient oder auch den 400€-Job und den Studienkredit?

  8. #8
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    Zitat Zitat von jogsen Beitrag anzeigen
    Hallo,

    da sich mein Fall dem von g0nz0 fast zu 100% gleicht, schreibe ich hier meine Frage dazu.
    Deine Frage hat überhaupt gar nichts mit den in diesem Thread behandelten zu tun ...

    Meine Frage ist jetzt, was muss beim Finanzamt für ein mögliches Gewerbe alles angegeben werden? Nur das was man mit dem Gewerbe verdient oder auch den 400€-Job und den Studienkredit?
    Den 400- Eurojob musst du ebenso wenig anzugeben wie das Bafoeg, es macht aber auch nichts, wenn du es tust: Dann kann das FA gleich sehen, dass du noch andere Einkünfte hast und die Inanspruchnahme der KU-Regelung erscheint ggf. plausibler.

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