Ja.
Ja.D.h. mit weiteren 200,- durch mein Gewerbe käme ich trotzdem noch in den Genuß des Bafög?
Die Entscheidung liegt beim Finanzamt. Wenn du mit dessen Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du dagegen klagen.2. Für Übersetzer lese ich verschiedene Ansichten was die Gründung angeht. Die meisten sprechen von einer freiberuflichen Tätigkeit, andere von einem Gewerbe. Gibt es denn sichere Quellen, Urteile, etc dazu?
Das lässt sich so nicht beurteilen.Ich plane hauptsächlich Übersetzungen im IT Bereich, also Anforderungsspezifikationen, Fachtexte, IT gerichtete Webseiten, etc da ich in diesem Gebiet auch praktische Berufserfahrung habe. Meinen Informationen nach sollte also eine Anmeldung als Freiberufler möglich sein.
Freie Berufe "betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Wie sieht deine übersetzerische Ausbildung aus, was bedeutet "Fremdsprachenzertifikate"?
Für Freiberufler trifft das zu.3. Was benötige ich um starten zu können? Soweit ich erfahren habe reicht es mir eine Steuernummer beim Finanzamt zu holen und meine Tätigkeit dort anzumelden.
Du reichst nicht die Steuer ein, sondern eine Steuererklärung, ein Teil dieser Steuererklärung ist die Einnahmeüberschussrechnung - mit ihr ermittelst du deinen Gewinn.Dann führe ich eine Überschussrechnung und reiche am Jahresende meine Steuer ein.
Heiter bis wolkig.4. Wie sieht es mit Versicherungen aus?
Frag' das am besten deine Versicherung oder wirf einen Blick in deinen Vertrag - den kennen wir nicht.Momentan habe ich eine studentische Versicherung für ca 65,- im Monat. Sollte ich die Einkommensgrenzen wie beim Bafög einhalten, dürfte ich diese Versicherung behalten, oder?
Nein, natürlich nicht.Eine Haftpflicht und Rechtschutz sind wohl auch zu empfehlen, oder greift als Freiberufler meine private?
Aber das meiste. Und die Sache mit den Zuverdienstgrenzen beim Bafoeg ist nun wirklich in unter einer Minute zu finden.Tja, das waren wohl die wichtigsten Fragen. Sorry für den langen Text, aber auch google weiss nicht alles,
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