Ins Mahnverfahren gehen - dazu ist eine zweite und dritte Mahnung
nicht (mehr) nötig.Okay nach etwa 12 tagen werde ich eine zweite udn dann eine dritte Mahnung schicken. Wie würde man sich aber denn dann weiter verhalten? was wären möglichen Schritte?
Dein Problem liegt aber da:
Natürlich ist auch ein mündlicher Vertrag gültig, er ist halt - sofern es keine Zeugen o.ä. gibt - im Rechtsstreit schlecht beweisbar. Vorangegangene Aufträge beweisen gar nichts.Leider gibt es für mich keinen schriftlichen Auftrag,
Jetzt ist die Frage: Willst du den Kunden behalten oder nicht? Wenn nicht gehe sofort ins Mahnverfahren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
copy
P.S.: Und lern' was draus: Mach ordentliche Verträge, schriftlich.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren