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Thema: Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

  1. #1
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

    Hallo,

    ich habe da ein kleines Problem und würde mich freuen, wenn jemand Tipps dazu hätte.
    Für ein Systemhaus habe ich bei einem Kunden ein Serversystem installiert. Das Angebot und alles kamen über das Systemhaus zum Kunden.

    Nun da alles soweit steht, hat der Kunde zwar die Kosten für die Hardware bezahlt, nicht jedoch die Arbeitsleistungen.

    Nun bezahlt mich das Systemhaus auch nicht für meine geleistete Arbeit mit der Begründung, dass sie die Dienstleister immer erst bezahlt, wenn auch der Kunde bezahlt hat.
    Das kann aber nicht so ganz mein Problem sein denke ich mir, da ja meine Forderung an das Systemhaus geht und nicht an den Kunden.

    Also habe ich nach etwa vier Wochen mal beim Systemhaus angefragt, doch der Kunde hat eben nicht bezahlt und so warten die. daraufhin habe ich mal eine erste Mahnung an meinen Auftraggeber verschickt.

    Aber was kann man denn weiter tun? Okay nach etwa 12 tagen werde ich eine zweite udn dann eine dritte Mahnung schicken. Wie würde man sich aber denn dann weiter verhalten? was wären mögliche Schritte?

    Leider gibt es für mich keinen schriftlichen Auftrag, wohl jedoch schon bisher bezahlte Rechnungen des Systemhauses an mich, für diverse Subunternehmertätigkeiten, auch bei besagtem Kunden.

    Soll man da zuerst zu einem Anwalt oder evtl. gleich zu einem Inkasso Unternehmen? Immerhin handelt es sich um einen Einsatz von einer Woche Arbeitszeit, also nicht gerade ein paar Mark fünfzig.

    Ich würde mich freuen, wenn jemand Tipps hätte, was man tun sollte oder könnte.

    Vielen dank schonmal.
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

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  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Bodensee Beitrag anzeigen
    Aber was kann man denn weiter tun?
    Ins Mahnverfahren gehen - dazu ist eine zweite und dritte Mahnung

    Okay nach etwa 12 tagen werde ich eine zweite udn dann eine dritte Mahnung schicken. Wie würde man sich aber denn dann weiter verhalten? was wären möglichen Schritte?
    nicht (mehr) nötig.

    Dein Problem liegt aber da:

    Leider gibt es für mich keinen schriftlichen Auftrag,
    Natürlich ist auch ein mündlicher Vertrag gültig, er ist halt - sofern es keine Zeugen o.ä. gibt - im Rechtsstreit schlecht beweisbar. Vorangegangene Aufträge beweisen gar nichts.

    Jetzt ist die Frage: Willst du den Kunden behalten oder nicht? Wenn nicht gehe sofort ins Mahnverfahren:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

    copy

    P.S.: Und lern' was draus: Mach ordentliche Verträge, schriftlich.

  3. #3
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Jetzt ist die Frage: Willst du den Kunden behalten oder nicht? Wenn nicht gehe sofort ins Mahnverfahren:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
    Vielen dank für den Link. Das schaue ich mir mal an.

    Naja eigentlich ist dieser Kunde, also das Systemhaus auch gleichzeitig mein Ansprechpartner, wenn ich Hard- oder Software kaufe. das ist eigentlich das ärgerliche an der Sache. Von meinem Konto ziehen sie schön per Bankeinzug ein und mich lassen sie hängen.
    Und ich möchte mal sagen, dass ich in den letzten Jahren dort viel bezogen habe. Die haben also ein gutes Geschäft gemacht.

    Ich kann halt dann auch stur sein und sagen "leck mich am a****" ist mir egal, dann kaufe ich eben woanders ein. Da stehe ich dann auch dazu, doch irgendwie fände ich es ziemlich schade.

    P.S.: Und lern' was draus: Mach ordentliche Verträge, schriftlich.
    Ich weiss, es hätte ja eigentlich eine schriftliche Auftragserteilung gereicht, aber was vergisst man nciht alles, wenn man sich seit Jahren gut kennt und auch per Du ist ;-)
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

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  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    ich finde es ziemlich assi, sein Liquiditätsrisiko auf Subs abzuwälzen.

    Ich weiß nicht, was abgesprochen war, z.B. Kommission o.ä., aber evtl. würde es helfen die Lastschrift zu widerrufen und in Zukunft dann deine Einkäufe gegen offene Forderungen aufzurechnen.

    Ich würde mal ein klärendes ernstes Gespräch versuchen und dann RA.

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Nun ja, solange es keinen schriftlichen Vertrag gibt kann der GU es ja versuchen. An sich hast Du aber nur eine Geschäftsbeziehung mit dem Systemhaus, was dahinter passiert kann Dir im Normalfall egal sein, selbst wenn der Endkunde insolvent ist.

  6. #6
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Vielen Dank mal für die Tipps und Infos.
    Ich warte jetzt "kulanterweise" erstmal noch bis nächste Woche Mittwoch, dann sind es 33 Werktage über das vereinbarte Zahlungsziel. Das sollte eigentlich lange genug sein.
    Dann frage ich nochmals bei meinem Auftraggeber nach und danach wird es wohl per Anwalt auf ein Mahnverfahren hinauslaufen.
    Grüsse vom Bodensee

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  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Das Mahnverfahren kannst du auch ohne Anwalt einleiten...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Das Mahnverfahren kannst du auch ohne Anwalt einleiten...
    Schon, aber da ich nichts schriftliches in der Hand habe, möchte ich mich zuerst einmal beraten lassen. Wofür hat man denn einen Rechtsschutz ;-)
    Grüsse vom Bodensee

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  9. #9
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Bodensee,

    bevor du wirklich rechtliche Schritte gegen die Damen und Herren einleitest, würde ich dir empfehlen alle anderen Möglichkeiten erst einmal auszuschöpfen.
    Hast du den betreffenden Kunden schon damit Konfrontiert, dass es als nächstes rechtliche Konsequenzen für ihn hat, wenn er nicht zahlt, oder dass dies sehr negative Onlinerezensionen für ihn zur Folge hat?
    Oft knicken viele Schuldner ein, wenns ihrer Außenwirkung an den Kragen geht, vielleicht probierst du sowas mal (aber immer sachlich bleiben).

    P.S.:
    Ich habe mir mal die Freiheit genommen, mir deine Homepage angesehen und bin über einen Satz in deinem Impressum gestolpert:

    "Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger und inhaltlicher Kontrollen übernehmen wir
    keinerlei Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten
    sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich."

    Ich hatte den Satz früher auch immer im Impressum, viele Anwälte die im IT-Bereich tätig sind, unter anderem auch ein Jura-Informakik-Student den ich kenne raten dazu diesen Satz aus dem Impressum zu nehmen! Wenn du vorgibst deine Links zu kontrollieren trägst du auf jeden Fall eine Verantwortung. Ich würde also empfehlen einfach zu schreiben, dass du keine Haftung für Links übernimmst. Das genügt auch und so hast du dich gegen das Risiko abgesichtert.

    Sorry, wollte nicht "klugscheißen", aber wenn ich mal was weiß versuch ich auch zu helfen :-)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Jonas1988 Beitrag anzeigen
    Hallo Bodensee,
    bevor du wirklich rechtliche Schritte gegen die Damen und Herren einleitest, würde ich dir empfehlen alle anderen Möglichkeiten erst einmal auszuschöpfen.
    Hast du den betreffenden Kunden schon damit Konfrontiert, dass es als nächstes rechtliche Konsequenzen für ihn hat, wenn er nicht zahlt, oder dass dies sehr negative Onlinerezensionen für ihn zur Folge hat?
    So wie es aussieht, werde ich morgen direkt vorbei fahren und mit dem Geschäftsführer sprechen. negative Onlinerezensionen sind zwar denkbar, jedoch ein zweischneidiges Schwert. Erstens müsste mehr als nur ein Gästebuch vorhanden sein, da es ja keine deutschlandweite Bewertungszentrale im Internet gibt und zweitens ist das immer so eine Sache von wegen übler Nachrede und/oder Geschäftsschädigung.

    Ich habe mir mal die Freiheit genommen, mir deine Homepage angesehen
    Ja sag bitte nichts, die Seite gehört schon lange überarbeitet und moderner gestaltet. Doch leider komme ich zeitlich nicht rum und bisher lies sich auch nicht wirklich jemand finden, der mir Joomla Templates erstellen wollte, die auch bezahlbar sind. Von zwei mehr oder weniger ortsansässigen Designern wurde ich hängen gelassen, da sie sich nciht mehr gemeldet hatten. Manche wollen halt kein Geschäft machen ;-)
    Grüsse vom Bodensee

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  11. #11
    TP-Member Jonas1988 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Bodensee,
    solange du auf sachlicher Ebene bleibst kann da eigentlich nichts passieren. Google speichert ja inzwischen auch Bewertungen zu jedem in Google Maps eingespeicherten Geschäft und die sind immer recht hoch plaziert, da würde ich nicht gern was Negatives lesen...

  12. #12
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    Hallo,

    noch eine Frage zu den anfallenden Gerichtskosten vom online Mahnantrag - wer bezahlt die?
    Wenn die an mir hängen bleiben, erhöhe ich dann meine bisherige Forderung um den Betrag?

    Vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen, der bereits so etwas machen musste.
    Grüsse vom Bodensee

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  13. #13
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    Ich kenn's nur vom Mahnbescheid beim Amtsgericht: ja, da darf man seine Forderung entsprechend um die gut 20 Euro (vor ein paar Jahren) erhöhen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ich kenn's nur vom Mahnbescheid beim Amtsgericht: ja, da darf man seine Forderung entsprechend um die gut 20 Euro (vor ein paar Jahren) erhöhen.
    anscheinend "rechnen" die Mahngerichte sogar automatisch: ich habe online einen Mahnbescheid beantragt und zusätzlich zur Rechnungssumme nur 2,00 EUR (für Porto/Papier für Mahnung) geltend gemacht.

    auf dem Mahnbescheid selber sind jetzt 25 € Kosten ausgewiesen, ich denke mal meine geforderten 2 EUR + die 23 € kosten für den Mahnbescheid selber ...

  15. #15
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Ich habe die ganze Prozedur auch schon hinter mir: Erfolglos! Trotz schriftlichem Vertrag. Nun habe ich zwar einen Titel, den ich geltend machen kann, aber wenn jemand nicht zahlen will, dann zahlt er nicht. Ich habe den Gerichtsvollzieher schon mit dem Titel losgeschickt. Er konnte aber nichts erwirken. Jetzt kann ich immer mal wieder abwarten und entweder den Gerichtsvollzieher wieder vorbei schicken oder ihn bitten den Schuldner anzuschreiben. Letzters ist etwas günstiger. Die Kosten für die ganze Prozedur hat in der Regel der Schuldner zu tragen (soweit ich da informiert bin). Wenn der aber nicht zahlen kann oder will, dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

    Ich habe auch schon den Weg über ein Inkasso-Büro probiert. Ebenfalls erfolglos.

    Ich drück dir die Daumen, dass dein Kunde noch zahlt.
    Viel Erfolg

    Nicole

    P.S.: Ich hatte damals in einem Freelancer-Forum um Rat gefragt. Vielleicht ist ja noch der eine oder andere Tipp für dich dabei: Klick
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

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