Mit dem Gewerbeamt hat das nichts zu tun; nein, du solltest nicht sofort USt ausweisen (das müsstest du nämlich rückwirkend zum 1.1. tun):
Das ist so.Bzw. ich habe gelesen das ginge nur am Anfang des Jahres, wie ist es damit?
Nein, das musst du nur, wenn du freiwillig auf die KU-Regelung verzichtest.Ich würde eigentlich gerne so schnell wie möglich anfangen Ust zu abzuführen weil man das ja 5 Jahre lang machen muss, wie ich gelesen habe.
Nein, siehe oben.[*]Gilt die Unternehmerregelung dann wirklich 5 Jahre, auch wenn ich in den Jahren danach eigentlich wieder Kleinunternehmer wäre?
Du änderst keinen "Gewerbestatus" und das hat nicht nur mit dem Gewerbeamt nichts zu tun ...[*]Wenn ich meinen Gewerbestatus ändere,
... sondern auch mit der Unternehmensform - nichts. Das ist eine rein umsatzsteuerliche Angelegenheit.muss ich dann eine andere Unternehmensform wählen oder kann ich einfach so weitermachen wie bisher, nur eben mit Ust.
Mit was?[*]Wie ist das mit Steuer im Voraus angeben etc,
Eigentlich sollte es ausreichen, wenn du dir die KU-FAQ mal gründlich durchliest (nicht nur überfliegen), da steht alles drin.
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