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Thema: Kleinunternehmer - Sammelposten - "Vorsteuer"

  1. #1
    TP-Junior take02 macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer - Sammelposten - "Vorsteuer"

    Hallo liebe Mitstreiter,

    folgendes:
    Sammelposten in 2009 wird in der Regel abgeschrieben auf 5 Jahre.
    Wenn ich regelbesteuert bin, wird im ersten Jahr die Vorsteuer gezogen.
    Das bedeutet, dass ich in 2009 und den folgenden vier Jahren 20% des Nettowertes abschreibe.
    Das ist Fakt und soweit nicht erklärungsbedürftig.

    Kleinunternehmer, nicht zur Umsatzsteuer optiert, erfasst den Sammelposten mit den Bruttobeträgen.
    Sofern er Kleinunternehmer bleibt, schreibt er fünf Jahre lang 20% des Bruttowertes ab.

    Und jetzt kommen wir zu folgendem Umstand:
    Was passiert, wenn der Kleinunternehmer in 2010 regelbesteuert ist/wird.
    Darf dann von dem Sammelposten nur noch 1/5 des Nettowertes pro Jahr abgeschrieben werden, obwohl in 2009 keine Vorsteuer gezogen wurde.
    Hat sich mit diesem Thema schon jemand befasst?
    Da wäre ich hoch erfreut, wenn sie/er mich an ihrem/seinem Wissen teilhaben lassen würde.
    Gruß
    take

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo!

    Sofern wirklich ein Tatbestand der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG vorliegt, sind etwaige abzugsfähige Vorsteuerbeträge als Betriebseinnahmen anzusetzen. § 9b EStG. Die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bleiben unberührt!

    Somit ergibt sich keine Änderung des Sammelposten.

    Unabhängig davon, dürfte es auch sonst keine Änderung des Sammelpostens ergeben, schließlich ist der einmal "festgeschriebene" Sammelposten definitv fest und Änderungen bzgl. des Sammelposten schlagen nciht durch. So z. B. der Verkauf.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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