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Thema: Frage zu Selbstständigkeit/Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Junior tinette macht alles soweit korrekt
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    Frage zu Kleingewerbe / zweites Gewerbe

    Hallo,
    ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage ...
    Ich habe vor 2 Jahren nebenberuflich ein Kleingewerbe angemeldet, in dem ich selbstentworfene und hergestellte Sachen verkaufe. Bringt nicht viel ein und ist wirklich nur für nebenher gedacht.
    Nun habe ich mittlerweile keine feste Arbeit mehr und arbeite zur Zeit freiberuflich als Dozent an einer Schule und möchte zusätzlich auch noch Webseiten erstellen.
    Meine Honorare als Dozent sind ja von der Umsatzsteuer befreit, das ist so weit klar. Muss ich dafür aber nochmal was anmelden, ein Gewerbe ist es ja nicht, oder?
    Und muss/kann ich jetzt für meine Arbeit als Webdesigner nochmal ein Gewerbe anmelden? Ich möchte es auf jeden Fall nicht mit meinem anderen Gewerbe zusammen abrechnen, das sollte nämlich auf jeden Fall ein Kleingewerbe bleiben. Hat ja auch von der Tätigkeit her nicht besonders viel miteinander zu tun. Oder wäre es besser das Webdesign freiberuflich zu betreiben?

    Irgendwie blick ich da überhaupt nicht mehr durch
    Kann mir vielleicht hier jemand weiterhelfen oder hat einen Tip, wo ich mich da erkundigen kann?

    Danke schon mal!
    Geändert von tinette (29.06.2010 um 11:30 Uhr)

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du musst deine freiberufliche Tätigkleit dem Finanzamt anzeigen.
    Ein zweites Gewerbe anmelden geht imho nicht - du solltest deinen bestehenden Gewerbeschein ändern bzw. ergänzen lassen. Die Kleinunternehmerregelung kannst du auch nur für dich insgesamt in Anspruch nehmen. Ergo solltest du überlegen ob dies überhaupt noch sinnvoll ist.
    Somit hättest du dann einmal Einkünfte aus Gewerbe und Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit.
    Achtung: Beides musst du sehr sehr sorfältig trennen!

    Ob dein "Webdesign" tatsächlich als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird... kommt drauf an.... gibt hier schon etliches dazu...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior tinette macht alles soweit korrekt
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    Danke, dann werd ich mal beim Gewerbeamt nachfragen!

  4. #4
    TP-Junior tinette macht alles soweit korrekt
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    So, die Dame vom Gewerbeamt hat gemeint, dass ich für das Webdesign, da es nichts mit dem anderen Gewerbe zu tun hat, noch ein weiteres Gewerbe anmelden müsste.
    Wie ist das bei 2 Gewerben gleichzeitig, fallen dann auch gegebenenfalls doppelte Gebühren an? IHK-Beitrag zahle ich grade noch keinen, da es ein Kleingewerbe ist, aber für Müll zahle ich. Verdoppelt sich das dann?
    Und wenn jetzt mein eines Gewerbe nicht mehr in die Kleinunternehmerregelung fällt, muss ich dann die Sache mit der Umsatzsteuer für beide machen?

  5. #5
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Hm .. Komisch .. meine "Geschichte" ist eigentlich ähnlich: ich hab früher bestickte T-Shirts verkauft, und dann später meinen Gewerbeschein einfach um Webdesign erweitert .. war gar kein Problem. Hat eigentlich auch niemanden wirklich interessiert, was ich da eingetragen haben wollte ..

    Meines Wissens hast Du jetzt zwar 2 Gewerbescheine, aber ansonsten müsste Alles "zusammen betrachtet" werden. Als Einzelunternehmer bist Du ja selbst das Unternehmen. Ergo müsste auch die Kleinunternehmerregelung generell für Alles wegfallen, wenn Du mit einem (oder beiden Gewerben zusammen) über die entsprechenden Grenzen kommst ... und das müsste eigentlich auch für Gebühren und Co. gelten.

  6. #6
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von tinette Beitrag anzeigen
    So, die Dame vom Gewerbeamt hat gemeint, dass ich für das Webdesign, da es nichts mit dem anderen Gewerbe zu tun hat, noch ein weiteres Gewerbe anmelden müsste.
    Wie ist das bei 2 Gewerben gleichzeitig, fallen dann auch gegebenenfalls doppelte Gebühren an? IHK-Beitrag zahle ich grade noch keinen, da es ein Kleingewerbe ist,
    Nein, das hat nichts mit der KU-Regelung zu tun, die ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant... Du zahlst keine Beiträge, weil dein Gewinn entsprechend niedrig ist.

    aber für Müll zahle ich. Verdoppelt sich das dann?
    Entsorger anrufen, fragen.

    Und wenn jetzt mein eines Gewerbe nicht mehr in die Kleinunternehmerregelung fällt, muss ich dann die Sache mit der Umsatzsteuer für beide machen?
    Ja. Die KU-Regelung gilt für deinen gesamten Umsatz.

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