Schau dich doch einfach mal auf den Seiten der Minijobzentrale um. Und ggf. solltest du dich mit dem Thema Berufsgenossenschaft beschäftigen.
Guten Tag.
Ich bin hier neu eingestiegen und habe gleich ein paar Fragen.
Kann ich als Kleinunternehmer jemanden als 400,00 € Jobber einstellen? Wenn ja, was muss ich alles beachten?
Ich hoffe, Ihr könnt helfen.
Danke
Angicat
Schau dich doch einfach mal auf den Seiten der Minijobzentrale um. Und ggf. solltest du dich mit dem Thema Berufsgenossenschaft beschäftigen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Herzlich willkommen und gleich eine Bitte: Immer erst mal die Suche nutzen, 99% aller Fragen wurden hier schon gestellt und beantwortet. Danke.
Die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant - für nichts sonst. Sie hat also auch mit deiner Frage nichts zu tun ...Kann ich als Kleinunternehmer
Natürlich.jemanden als 400,00 € Jobber einstellen?
Wie dorintia schon empfahl, alles bei der Minijobzentrale nachzulesen: http://www.minijob-zentrale.de/sid_3...tml?__nnn=trueWenn ja, was muss ich alles beachten?
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Ich häng mich mal hier dran, ein eigener Thread lohnt glaube ich nicht
Mein Mann und ich haben letztens in Gedanken folgendes durchgespielt:
- Ich stelle meinen Mann für 400 Euro ein (er hat noch einen "normalen" Vollzeitjob).
- Diese 400 Euro plus Pauschalabgaben sind dann eine Betriebsausgabe (?)
- Dadurch schrumpft mein Gewinn im Jahr auf beispielsweise 2000 Euro.
- Ich muss mich nicht selbst krankenversichern, weil ich locker unter den Grenzen bleibe, und gehe "zu ihm" in die Familienversicherung.
- Ich zahle wesentlich weniger Steuern.
= Am Ende hätten wir trotz Pauschalabgaben für den Minjob ein deutliches Plus gemacht.
.. irgendwie glaube ich nicht, daß das so einfach geht.. Wo liegt unser Gedankenfehler?
Ich danke Euch für die Antworten.
Hab jetzt bei der Minijobzentrale angerufen.
Gruß Angicat
Tja wildmieze und da wären wir wieder bei dem Problem das Krankenkassen eine Selbständigkeit nicht mehr als nebenberuflich ansehen werden wenn man Angestellte hat....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
@dorinita:
hmmm .. laut Wikipedia ist eine Familienversicherung nur dann nicht möglich, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hat:
wobei ich natürlich nicht weiß, ob die Wikipedia-Angaben stimmen .. und was die Krankenkasse sagen würde, wenn ich genau DEN einstelle, über den ich dann familienversichert wäre *lach*Zitat von Wikipedia
.. aber ich befürchte, daß mir das Finanzamt sowieso was husten wird, wenn mein Mann plötzlich 90% meines Gewinnes "ausgezahlt" kriegt..
Wobei sich auch noch die Frage stellt ob sich das wirklich lohnt... einerseits selbst auf den Betrag Steuern zu zahlen oder die Mehrkosten von rund 30% zu haben... Oder ist euer Steuersatz so hoch?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
nö, der Steuersatz ist eigentlich nicht hoch .. aber er zahlt in Klasse 3 halt recht wenig Steuern übers Jahr, so daß die Nachzahlungen immer recht hoch ausfallen .. aber stimmt, nur für die Steuer würd es sich wohl nicht lohnen, müsste ich mal genauer nachrechnen .. aber wenn ich quasi "die Wahl habe", ob ich 150 Euro für die KK (oder im schlimmsten Fall sogar den Standard-300-€-Tarif) oder 125 Euro Pauschalabgaben zahle und die Steuererleichterung noch dazu kommt .. da kommt man schon ins Grübeln^^ .. aber ganz durchdacht ist das natürlich nicht, ist Alles nur hypothetisch .. bringt mir ja auch nix, wenn ich Nachts nicht mehr schlafen kann, weil ich "was Falsches" mache![]()
Auf Klicktipps hab ich grad gelesen das sich Hausfrauen mit einem kleinen Gewerbe - also wo das Gewerbe nicht im Vordergrund steht - auf Basis von irgendwas zwischen 800 und 900 € selbst versichern können. Die würden dann 120 € zahlen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja, so ähnlich hat mir das meine Krankenkasse auch gesagt .. also daß das "theoretisch schon irgendwie möglich wäre" .. allerdings mal wieder nur mündlich, nicht schriftlich, und ohne irgendwelche Grenzen zu nennen (auf meine Frage, ob das die 8xx Euro sind, die als Grundlage für die Bemessung gelten, bekam ich die Antwort: Kann man so pauschal nicht sagen.) .. von daher bin ich da vorsichtig^^ .. wären um die 140 € insgesamt .. in meinem Beispiel würde ich also nur 15 euro im Monat sparen, wenn ich stattdessen meinen Mann einstelle .. aber wenn ich von meinem ungefähren Steuersatz von 20% ausgehe, spar ich an der Stelle nochmal zusätzlich ca. 100 Euro im Monat. Das is schon ne Menge Holz ..
.. aber wie gesagt, Alles theoretisch .. praktisch habe ich die 525 Euro im Monat oft gar nicht, und wenn das vor dem FA Bestand haben soll, müssten die ja zumindest reinkommen![]()
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