Hallo,
das Problem ist, das eine Gesellschaft mit zu wenig Kapital nicht handlungsfähig ist.
Beispiel: Du gründest heute mit 100,- € Stammkapital. Du hast ein paar Aufträge in der Schublade, wo du erwartest nach Ausführung in 2 Wochen 1.000,- € zu kriegen. In der Erwartung bestellst du bei mir Material für 200,- €, welches ich liefere und in Rechnung stelle.
Aus irgendeinem Grund verzögert sich der Auftrag, so das du zur Fälligkeit meiner Rechnung das Geld noch nicht hast und aufs Stammkapital zurück greifen mußt. Das Stammkapital reicht aber nicht aus. Die UG / GmbH ist zahlungsunfähig. Als Geschäftsführer hast du unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen.
Wenn die Firma 6 Monate besteht und die erste Mio. Gewinn erwirtschaftet hat, also entsprechende Liquidität besitzt sieht es schon ganz anders aus. Problem ist aber das gerade Firmen mit geringem Stammkapital in der Praxis oft keine ausreichende Liquidität besitzen.
Zur Haftung bei Unterkapitalisierung gibt es meines Wissens keine einheitliche Rechtssprechung. Wenn man verschiedener Literatur glaubt kann es problematisch werden wenn das Stammkapital im krassen Mißverhältnis zum Unternehmenszweck steht.
Als Beispiel ist angeführt das z.B. 50.000 € für eine Fluggesellschaft eine klare Unterkapitalisierung ist. Wenn der Unternehmenzweck hingegen das Rasenmähen beim Nachbarn ist, halte ich ein Stammkapital von < 1.000 € durchaus für möglich.
Eine Formel zur Berechnung ist mir nicht bekannt. Die Frage die du dir stellen mußt ist, was sagen deine Geschäftspartner dazu?
Wenn ich dein Lieferant bin und du kommst mit 1 € Stammkapital denke ich: Der hat kein Geld, der ist von seinem eigenen Geschäft nicht überzeugt. Fazit: Kreditlimit = 0, du zahlst per Vorkasse oder ich beliefere dich nicht.
Wenn ich dein Kunde bin und 3 Dosen Hundefutter kaufe, ist es mir relativ egal. Wenn ich geschäftskritische Sachen bei dir kaufen will muß ich mir schon Gedanken machen ob du als Lieferant leistungsfähig bist.
Ich verdiene mein Geld im Kern mit Dienstleistungen, habe also relativ geringe Fremdkosten, hier währe geringeres Stammkapital ausreichend. Mein Bruder verdient sein Geld mit Import, wo 5 - 6 stellige Rechnungsbeträge und lange Vorfinanzierungszeiträume deutlich mehr Kapital erfordern.
Du schreibst "Internetshops", sprich wahrscheinlich reines Onlinegeschäft? Das heißt als Kunde treffe ich dich nicht, also hat das Papier (Registerauszug) einen höheren Stellenwert. Wenn ich in deine Firma kommen würde und sehe das da alles einen vernünftigen Eindruck macht, würde der Wert der Papiere etwas abnehmen. Ebenso wenn du dir in der Branche schon einen guten Namen gemacht hast.
Du beachten ist, das sowohl für die GmbH als auch für die UG 25.000 € Mindestkapital erforderlich ist. Die UG kann zwar mit weniger gegründet werden, muß dann allerdings jedes Jahr 25% des Gewinnes zurückstellen und dem Stammkapital hinzufügen. Eben so lange bis die 25.000 € erreicht sind.
Haftung muß man aus 3 Richtungen senen.
a. Nach außen haftet die GmbH / UG nur mit dem Firmenvermögen. Wenn sie nur 100 € Stammkapital hat ist das kein Mangel der eine Haftung der Gesellschafter / Geschäftsführer zur Folge hat.
b. Der Geschäftsführer ist von außen nur angreifbar wenn er sich nicht an die Vorschriften und Gesetze hält. Dann aber auch unabhängig vom Stammkapital. Sehr oft ein Thema ist dabei die Insolvenzverschleppung.
c. Der Geschäftsführer kann im Innenverhältnis zur GmbH / UG haftbar gemacht werden für Fehlverhalten oder Kompetenzüberschreitung. Zum Beispiel wenn Bußgelder verhängt werden weil der GF die Bilanz nicht rechtzeitig eingereicht hat. Oder wenn der GF Verträge abschließt wo offensichtlich ist das diese nicht im Sinne der Firma sind.
Bei einer kleinen Firma ist das ganze natürlich noch überschaubar.
Gruß


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