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Thema: GmbH gründen - diverse Fragen

  1. #1
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    GmbH gründen - diverse Fragen

    Hallo !

    Ich habe einige Fragen bezüglich der Gründung einer GmbH, wie folgt.

    Nehmen wir ich habe 25.000 € bar und möchte dementsprechend das Geld für die Gründung verwernden , inwiefern muss das Geld verfügbar bleiben ?

    -- Ich möchte das Geld wieder unter mein Kopfkissen tun :-), damit es auch immer 25.000 € bleiben. ABER, was würde passieren wenn plötzlch die 25.000 € weg wären - nach der Gründung - ?

    -- Muss man sofort 25.000 € an Kapital zur Verfügung stellen oder geht auch 12.500 € ?

    Im allgemeinen habe ich das so verstanden,dass man nur Vorzeigen muss das man auch 25.000 € hat oder ?



    Über eure Antworten freue ich mich !

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    du mußt dabei 2 getrennte Personen sehen. 1. du als natürliche Person. 2. die Kapitalgesellschaft als juristische Person.

    Du als natürliche Person hast 25.000 € über und möchtest Mitglied / Gesellschafter in der Kapitalgesellschaft werden. Der Gesellschaftervertrag legt dabei die Bedingungen fest zu denen zu beitreten kannst. Wenn du der einzige Gesellschafter bist, steht im Gesellschaftervertrag das du mindestens 25.000 € zahlen mußt um Gesellschafter werden zu können, da die GmbH sonnst nicht eingetragen werden kann. Wenn es mehrere Gesellschafter gibt können auch kleinere Beträge möglich sein.

    Bei einer Neugründung der GmbH gehst du zur Bank und eröffnest ein Konto für die GmbH i.G. und zahlst deinen Anteil, also die 25.000 € ein. Sinnvoll ist in dem Zusammenhang 100 € mehr einzuzahlen, da die Bank irgendwann Kontoführungsgebühren abbucht und dann immer noch über 25.000 € da sein müssen.

    Mit dem Kontoauszug oder einer Bestätigung der Bank kannst du zum Notar gehen und die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen. Wenn das durch ist, kann die GmbH ein Gewerbe anmelden und gewerblich tätig werden.

    Du kannst das Geld hinterher nicht mehr unterm Kopfkissen stecken, da es nicht mehr dein Geld ist, sondern der GmbH gehört.

    Was heißt "plötzlich weg"? Diebstahl? Veruntreuung? Ausgegeben? Das wird auf die konkreten Umstände drauf ankommen. Da könnte dann durchaus der Geschäftsführer für haften.

    Gruß Neffe

  4. #4
    TP-Junior sabmu ist auf einem guten Weg
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    Hallo Chicag0,
    du must 12500,- Euro sofort Bar zur Verfügung haben und wie oben schon beschrieben auf ein Konto einzahlen. Den ganzen Vorgang solltest du aber vorher mit deinem Notar absprechen. Denn erst wenn du den Vertrag erstellt hast, bekommst du vom Notar die Anweisung 12500 Euro auf ein neues unbenütztes Konto einzuzahlen. Mit dem Nachweis der Bank geht es dann wieder zum Notar und der regelt alles weitere. Du musst aber im Falle einer Insovenz mit 25000,-- Euro haften! Also musst du eigentlich 25.000 Euro haben - zumindest längerfristig.

    Du darfst auf keinen Fall das Geld wieder aus der GmbH ziehen!!!!!! Allerdings darfst du dein Stammkapital dazu nützen Güter für dein Unternehmen anzuschaffen. Allerdings müssen diese auch einen tatsächlichen Wert besitzen. Wenn du dir z.B. ein Bürogebäude kaufst darfst du es dafür verwenden, da im Falle einer Insolvenz das Gebäude für die GmbH verkauft werden könnte. Einfach aus der Firma ziehen darfst du es auf gar keinen Fall - das wäre sogar strafbar - zumindest im Falle einer Insolvenz. Dann würde da sehr gründlich nachgeforscht werden.

    Wie wäre es mit der "kleinen Schwester" der GmbH? - der UG (haftungsbeschränkt). Hier kannst du im Prinzip ab 1,00 Euro die UG gründen. Sinn macht es aber eigentlich erst ab ca. 1.000 Euro. Dannach musst du jedes Jahr 25% deines Gewinnes zurücklegen, bis du auf die gesammten 25.000 Euro kommst.

    Der Firmenname muss allerdings den Zusatz UG (haftungsbeschränkt) beinhalten! Leider wissen immer noch viele "Geschäftsleute" nichts mit dieser Firmierung anzufangen und du müsstest für dich entscheiden, ob das in deinem Bereich gut ankommt. Wenn du nach ein paar Jahren die 25.000 Euro zusammen hast kannst du die Firma auch in eine GmbH umschreiben lassen. Da gilt dann allerdings nicht mehr die Einlage von 12.500 Euro!

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Sabmu

  5. #5
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hi ...

    früher hieß es meiner Meinung nach, das bei einer Gründung mit nur einem Gesellschafter die vollen 25.000 € nachgewiesen werden mußten.

    Bei mehreren Gesellschaftern wie von sabmu geschrieben 25% pro Gesellschafter, in der Gesamtsumme aber mindestens 50% also 12.500 €.

    Sind die 12.500 € für alle Gründungen jetzt neu?

    Gruß Neffe

  6. #6
    TP-Junior sabmu ist auf einem guten Weg
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    Hallo,
    ich bin kein Anwalt oder Notar deshalb ist meine Auskunft nicht verbindlich. Aber meines Wissens genügen 12.500 als BAR-Einlage. Der Rest könnte sich aus Sacheinlagen zusammensetzten.
    Habe jetzt nochmal Tante Google gefragt, weil ich mir da wirklich nicht sicher war und habe hier eine finde ich ganz interessante Seite gefunden in der alles Rund um die GmbHs gut erklärt wird: GmbH-Guide
    Viele Grüße
    Sabine

  7. #7
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  8. #8
    TP-Newbie HerrSchmidt macht alles soweit korrekt
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    Solche Fragen sollte man immer mit einem Fachanwalt und Steuerberater besprechen. Ich habe auch mal mit Halbwissen gegründet und nicht beachtet das ich als GGF bei nicht ausreichender Liquidität Insolvenz und ähliches beachten muss...das kann echt in die Hose gehen. Lieber so ein Kfw coaching machen. Gruss Schmidt

  9. #9
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    danke für eure Antworten.

    Wie sieht es mit Mindestkörperschaftsteuer aus ?

    Muss diese bei Neugrundung bezahlt werden, ist diese Umsatzabhängig bzw. muss diese überhaupt bezahlt werden im ERSTEN Jahr ?

    *Hab zwar einen Termin beim Steueberater jedoch möchte ich mich gern davor informieren!*

    Gruß!

  10. #10
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    KSt beträgt 15 % + Soli und bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen der Körperschaft. Als Grundlage dient der Bilanzgewinn, wovon diverse Beträge abgezogen und draufgerechnet werden. KSt ist selbstverständlich auch im ersten Jahr zu zahlen, sofern denn welche anfällt. Eine "Mindest"-Körperschaftsteuer gibt es nicht.

    Gruß
    Sven
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  11. #11
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    KSt beträgt 15 % + Soli und bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen der Körperschaft. Als Grundlage dient der Bilanzgewinn, wovon diverse Beträge abgezogen und draufgerechnet werden. KSt ist selbstverständlich auch im ersten Jahr zu zahlen, sofern denn welche anfällt. Eine "Mindest"-Körperschaftsteuer gibt es nicht.
    Richtig, aber wenn eine GmbH gegründet wird sind ja noch keine Bilanzen vorhanden bzw. auch kein Einkommen das niedergeschrieben wurde / ist. Das heißt die Steuer muss im darauffolgenden Jahr bezahlt werden, richtig ?

    PS: Lass ich mich lieber auf einer GmbH & Co. KG ein da spar ich mir derartige Steuern und zahl dann lieber bissl mehr bei der Buchführung und Notar :-) <ggg>.
    Geändert von Chicag0 (11.07.2010 um 13:49 Uhr)

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