Du sprichst von Produkten und Texten - was ist denn nun das Produkt? Bei einem Texter ist der Text das Produkt, oder auch nur das Konzept (einer Kampagne, eines Werbemittels etc.).
Nö, das taugt als Begründung nicht. Der Schreiner, der Tische selbst entwirft und (h)erstellt und dann verkauft, ist dehalb auch kein Freiberufler....Da ich verkaufe, gewerbetreibend, erstmal logisch. Aber, die "Produkte", die ich verkaufe, habe ich entworfen und erstellt, was wiederum für freiberuflich sprechen würde.
Aber Texter sind eben Freiberufler.
Du müsstest schon mal konkreter werden, was dein Produkt ist.
KSK ist erst mal ein ganz anderes Thema - da geht's nur um die KV und ob gewerbetreibend oder freiberuflich spielt da keine Rolle. Mehr. Früher war das mal anders.Wenn ich jetzt einen Antrag bei der Küntlesozialkasse (Bereich Design und Wort) stellen würde, wäre da auch wieder das Problem, dass ich mit dem Verkauf Einnahmen erziele und kein Honorar erhalte, was gegen eine Aufnahme spricht. Andererseits liegt der Schwerpunkt nun mal im Design und Verfassen von Texten.
Und, "Design" von Texten ... naja. Dazu sag' ich mal nix. Und ich bin selbst Texter.
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