Hallo,

Ein Bekannter ist Selbstständig (PKV) und wird nun im September eine Ausbildung anfangen. Dort erhält er 700 Euro Brutto und ~ 570 Euro netto. Das Einzelunternehmen wird er beibehalten und rechnet mit einem monatlichem Gewinn von 500 Euro.

Er will nun wieder gesetzlich versichert sein, Sonderkündigungsrecht wegen Sozialversicherungspflichtiger Arbeit sollte kein Problem sein. Und solange der Haupterwerb die Ausbildung und nicht das Einzelunternehmen ist, sollte es doch keine Probleme geben? Soweit richtig?

Wenn ja, wo wäre die Bemessungsgrenze? Der Brutto oder Nettolohn?

Dankeschön,
Gruß Stefan