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Thema: Kleingewerbe - Bissla Hilfe nötig :)

  1. #1
    TP-Newbie wendy.darling macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe - Bissla Hilfe nötig :)

    Hallo zusammen,

    habe mich schon länger hier umgesehen, und finde es wirklich toll hier und hätte da jetzt auch mal a paar Fragen. Vielleicht könnt Ihr mir da etwas helfen, oder mir ein Link zur Antwort geben, bevor ich loslege

    Also dann fange ich mit meinen Roman an

    Ich habe jetzt Gewerbe angemeldet und werde von der Kleinunternehmerregung Gebrauch nehmen, Geschäftskonto habe ich auch bereits eröffnet.

    1. IHK -> Wird das FA der IHK über mein Gewerbe informieren (wenn mein Gewinnangabe z.B. unter/über 5200€ liegt?)

    2. Verpackungsverordnung -> wenn ich mich wo anmelde, kann ich dann X-beliebige Verpackungen nehmen, / oder nicht anmelden und dafür lizierte Verp. nehmen. Richtig?

    3. Einnahmen -> wenn ich was für 15,- verkaufe + 2,- Versand = Einnahmen (17,-) / Gewinn -> Einnahmen (17,-) - Ausgaben (Porto, Material, Ebay, PayPal,) = Gewinn Oder?!

    4. Umsatz -> 1. Jahr Umsatz bis 17500 (Aug.-Dez - 1483,-), folge Jahr bis 50000,- Heißt das, dass ich im 2. Jahr bis zu 50000,- Umsatz wie bisher ohne Ust?

    5. EÜR -> Wie ist es hier, reicht es wenn ich alles über ein Excel-Tabelle mach, oder dann doch ein Software wie z.B. Easycash&Tax? Wie handhabt Ihr das, habt Ihr vielleicht ein Tipp für mich? Die monatl. Umsatzsteuervoranmeldung entfällt natürlich auch.

    Und "last but not least" 6. Sagen wir mal ich verkaufe tägliche 10 Sachen. Diese trage ich in meiner Liste ein (nach Datum), einzel aufgelistet oder der Tages Umsatz, und was drückt Ihr immer aus zum abheften? (Sorry ist eine ziemlich blöde Frage, aber möchte gleich alles richtig machen)

    Vielen, vielen Dank im voraus!

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    4. Umsatz -> 1. Jahr Umsatz bis 17500 (Aug.-Dez - 1483,-), folge Jahr bis 50000,- Heißt das, dass ich im 2. Jahr bis zu 50000,- Umsatz wie bisher ohne Ust?
    Ja, aber im Folgejahr bist du dann automatisch regelbesteuert. Dauerhaft KU geht nur mit Umsatz der dauerhaft unter 17.500 Euro liegt. Und das FA weist dich nicht darauf hin, dass du dann die USt ausweisen, einnehmen, anmelden und abführen musst, das musst du von dir aus machen.

    5. EÜR -> Wie ist es hier, reicht es wenn ich alles über ein Excel-Tabelle mach, oder dann doch ein Software wie z.B. Easycash&Tax? Wie handhabt Ihr das, habt Ihr vielleicht ein Tipp für mich? Die monatl. Umsatzsteuervoranmeldung entfällt natürlich auch.
    Die einen machen es so, die anderen anders. Du solltest das machen, womit du am besten klar kommst.

    Und "last but not least" 6. Sagen wir mal ich verkaufe tägliche 10 Sachen. Diese trage ich in meiner Liste ein (nach Datum), einzel aufgelistet oder der Tages Umsatz, und was drückt Ihr immer aus zum abheften? (Sorry ist eine ziemlich blöde Frage, aber möchte gleich alles richtig machen)
    Alle Rechnungen und Zahlungsbelege. 10 Jahre aufheben.

    copy

  3. #3
    TP-Junior Gründerhelfer macht alles soweit korrekt Avatar von Gründerhelfer
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    zu 1. Nein - allerdings ist die IHK so freizügig Existenzgründer die ersten drei Jahre kostenfrei aufzunehmen (Leistungen der IHK) bei Antrag zur Befreiung
    zu 2. hat copy schon erwähnt
    zu 3. Korrekter wäre es - Gewinn vor Steuern - also noch nicht das was dir bleibt, ist abhängig vom sonstigen Einkommen aller Einkommensarten und ggf. Ehegattensplitting
    zu 4. hat copy schon erwähnt
    zu 5. die Dauerfristverlängerung beim Erfassungsbogen wäre noch erwähnenswert - Vordrucke wie es aussehen kann gibts bei der IHK Online
    zu 6. bei einer Kasse besteht täglich Aufzeichnungspflicht - wann der Nachgekommen wird steht auf einem anderen Blatt, nur am Monatsende/ Quartalsende muss es passen


    Viel Erfolg bei den weiteren Planungen

    Gründerhelfer

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    zu 1. Die Interpretation eines von mir geführten Telefonates mit einem IHK-Mitarbeiter lässt durchaus den Schluss zu das IHK und FA "zusammenarbeiten".
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Ich meine in den Unterlagen, die ich von der IHK damals zugeschickt bekommen habe, stand sogar drin, dass man die Daten vom FA bekommt.

  6. #6
    TP-Newbie wendy.darling macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für Eure Antworten!
    Warte noch immer aufs FA Schreiben, aber kennen wir bereits.
    Werde einfach mal durchstarten,... wird schon schief gehen

  7. #7
    TP-Junior Gründerhelfer macht alles soweit korrekt Avatar von Gründerhelfer
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    Daten und Anmeldung IHK

    Das Finanzamt hat seine Aufgaben und die automatische Verteilung von Existenzgründerdaten an IHK, HWK, Künstlersozialkassen, ...... gehört nicht dazu. Gerne würde ich das Schreiben sehen in dem steht "Ihr Finanzamt gibt diese Daten automatisch an die IHK". Aufgrund welcher Daten soll das Finanzamt eine Zuordnung durchführen ? Beispiel: Motorradwerkstatt mit Motoradhandel - der Existenzgründer kann sich bei der HWK anmelden oder bei der IHK - je nachdem welchen unternehmerischen Umsatzschwerpunkt er wählt. Woher soll das Finanzamt das denn wissen ? Schließlich ist der Existenzgründer noch nicht verpflichtet seinen Businessplan beim Finanzamt einzureichen.
    Freue mich auf die Antworten
    Gründungshelfer

  8. #8
    TP-Newbie wendy.darling macht alles soweit korrekt
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    Also ich war der Meinung, auch gehört zu haben dass das FA die IHK informiert. Habe jetzt aber auch gelesen das es das Gewerbeamt übernimmt http://www.existenzgruender.de/selbs...0665/index.php


    Gruß

  9. #9
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    Also von autom. Verteilung habe ich nichts geschrieben... wie geschrieben: der IHK-Mitarbeiter ließ durchblicken das sie es "erfahren". Wie, von wem etc. pp. ist mir relativ egal. Außerdem haben die bei der IHK & Co. immer noch die Möglichkeit den Einkommensnachweis einfach beim Mitglied anzufordern.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior Gründerhelfer macht alles soweit korrekt Avatar von Gründerhelfer
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    Danke wendy,
    daraus folgt = ich als Existenzgründer entscheide wenn ein Gewerbe angemeldet wird wo die Anmeldung schlussendlich erfolgt (aufgrund meiner eigenen Angaben) - IHK oder HWK. Ein Freiberufler meldet kein Gewerbe an.

    Gruss Gründerhelfer

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