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Thema: Kleinunternehmen Startkapital Privatverkauf Belege Verpackungsverordnung

  1. #1
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmen Startkapital Privatverkauf Belege Verpackungsverordnung

    Hallo.
    1.Wie buche ich das Startkapital auf das Geschäftskonto.Ist das eine Privateinzahlung?
    Ansonsten hier noch einige Angaben zu dem Kleinunernehmen was ich gründe.
    Ich nutze die Kleinunternehmeregel...17500,keine Mwst..auf den Rechnungen.

    2.Da ich nur bei Privatverkäufern die Ware kaufe und dann die Ware über Ebay weltweit
    weiterverkaufe..Muß ich dann immer einen Kaufvertrag machen über die Ware.Sollte
    ich mir zusätzlich auch eine Quittung unterschreiben lassen?

    3. Wie ist das bei mir mit der Verpackungsverordnung?Manchmal muß ich mir extra XXL-Kartons kaufen,damit dich die Ware auch versenden kann.Wie gesagt,ich vesende nur international.Müßen
    die Kartons dann nur einen grünen Punkt haben.Aber das Thema ist mir ein absolutes Rätsel,egal
    wo ich schon gelesen habe.

    1000 Dank.

  2. #2
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    Dein Startkapital ist eine ergebnisneutrale Privateinlage.

    Je besser Deine Belege für die Einkäufe nachvollziehbar und je besser sie belegbar sind, desto weniger Stress gibt es bei der nächsten Buchüprüfung.

    Du musst alle Verpackungen, die Du erstmalig gewebrlich in den Umlauf bringst, lizensieren. Dazu gibt es hier im Forum wirklich mehr als genug lange Threads.

  3. #3
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Hallo und 1000-Dank erst mal für die Antwort.
    Wie gesagt,mit der Verpackungsverordnung muß ich mich noch mal hier durchlesen.

    Da ich weltweit verkaufen werde, in welcher Währung sollte die Rechnung gestellt werden.
    Kann ich die Rechnung in 2 Währungen schreiben?
    Die Zahlung erfolgt immer mit Paypal.Dort kann man ja nach Erhalt der Zahlung,sofort den
    Betrag in Euro auf sein Paypal Konto buchen.Reicht das dem Finanzamt,wenn ich die monaltlichen
    Paypal-Umsätze als Beleg für den Verkauf ausdrucke.?Im Zweifelsfall hätte ich dann eine Rechnung
    in Dollar geschrieben,aber eine Zahlung in Euro bekommen?!Wie sollte ich diese am besten machen?

    Netten Gruß

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Da ich weltweit verkaufen werde, in welcher Währung sollte die Rechnung gestellt werden.
    Kann ich die Rechnung in 2 Währungen schreiben?
    Kannst Du. Aber was spricht dagegen, immer in Euro anzubieten? Der Kunde kann ja auch umrechnen. Ist für Dich jedenfalls einfacher.

    Die Zahlung erfolgt immer mit Paypal.Dort kann man ja nach Erhalt der Zahlung,sofort den
    Betrag in Euro auf sein Paypal Konto buchen.Reicht das dem Finanzamt,wenn ich die monaltlichen
    Paypal-Umsätze als Beleg für den Verkauf ausdrucke.?Im Zweifelsfall hätte ich dann eine Rechnung
    in Dollar geschrieben,aber eine Zahlung in Euro bekommen?!Wie sollte ich diese am besten machen?
    Ein Pauschalrezept gibt es nicht. Die Grundregel lautet: So, dass es für einen Prüfer möglichst ohne weitere Erklärung nachvollziehbar und verständlich ist. M. E. solltest Du zu jeder einzelnen Buchung schon mehr haben als nur den Eintrag auf dem Kontoauszug (nichts anderes ist die Übersicht im PayPal-Konto).

  5. #5
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Da ich die Ware direkt auf EBAY-USA oder EBAY UK einstellen muss.
    Daher kann ich nicht in Euro anbieten.Aber wenn ich die Rechnungen in
    2 Währungen schreiben darf ist das doch für das FINANZAMT übersichtlich.
    Dann habe ich die Rechnung und den Zahlungseingang bei PAYPAL mit
    den ganzen Daten vom Käufer.Welchen Beleg kann ich denn sonst noch
    zu meinen Unterlagen für die Einnahmen ablegen?
    Muss jetzt doch noch mal auf die Verpacksverordnung kurz zurück kommen.
    Gibt es Sonderregeln dazu das ich ja die Kartons nur ins Ausland versende!?

  6. #6
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    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Gibt es Sonderregeln dazu das ich ja die Kartons nur ins Ausland versende!?
    Nein

  7. #7
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    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Dann habe ich die Rechnung und den Zahlungseingang bei PAYPAL mit
    den ganzen Daten vom Käufer.Welchen Beleg kann ich denn sonst noch
    zu meinen Unterlagen für die Einnahmen ablegen?
    Den ausgedruckten ebay-Vorgang.

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  8. #8
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Danke..tolles Forum hier!!
    Da ich beabsichtige ein Fahrtenbuch zu führen:
    Ich kaufe ja die Ware dirket bei Privat vor Ort.Anhand von dem Kaufvertrag und der Quittung kann ich ja nachweisen
    das ich dort war und die Ware abgeholt habe.
    Welche Fahrtenbuch-Regelung wäre für mich am günstigsten da ich teilweise über 100 km fahren muß.
    Natürlich nicht täglich,aber es könnte sein wenn es ein günstiges Angebot ist und wenn es sich für mich lohnt es gewinnbringend
    weiter zu verkaufen.Es lohnt sich manchmal weite Strecken zu fahren für etwas was vielleicht 30 Euro kostet,ich es dann aber für 200 Euro
    weiter verkaufen kann.Natürlch würde ich dann versuchen mehrere Sachen auf dem Weg zu kaufen.
    Muß ich die Fahrtenbuch-Betriebsausgaben dann monatlich in mein Buchungs-Journal erfassen oder ist das in
    Ordnung wenn ich es dann in der EÜR angebe?

  9. #9
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    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Danke..tolles Forum hier!!
    Hat auch 'ne tolle Suchfunktion!

    Welche Fahrtenbuch-Regelung wäre für mich am günstigsten da ich teilweise über 100 km fahren muß.
    Es gibt nur eine "Fahrtenbuch-Regelung" - nämlich die, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn man nicht von der 1%-Methode (Listenpreis-Regelung) Gebrauch macht. Beide Methoden betreffen Firmenfahrzeuge.

    Muß ich die Fahrtenbuch-Betriebsausgaben dann monatlich in mein Buchungs-Journal erfassen
    Nein, im Fahrtenbuch.

    oder ist das in Ordnung wenn ich es dann in der EÜR angebe?
    Betriebsausgaben gehören natürlich in die EÜR, aber du musst eben die Fahrten auch anhand des geführten Fahrtenbuches nachweisen können.

    Vielleicht musst du dich aber auch erst mal etwas intensiver mit dem Thema Fahrtkosten auseinandersetzen, dazu findest du mit der oben erwähnten Suche jede Menge Threads und Hinweise.

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  10. #10
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    So weit ich dir folgen kann gilt das Fahrtenbuch dann nur für Firmenfahrzeuge?
    Ich dachte ich kann dann von der 30 Prozent Regelung gebrauch machen,da
    ich den Privat-Pkw für die betriebliche Nutzung nehmen werde.
    Ich bin ja neu hier und werde mich jetzt erst mal durch das Forum weiter lesen.

    1000-DAnk noch mal für Deine und Eure hilfreichen Antworten.

  11. #11
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    30 Prozent Regelung? Du meinst wohl eher die 30-Cent-Pauschale für gewerblich gefahrene km wenn das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Ja,genau.Ich meine natürlich die 30 Cent Pauschale für die gewerbliche Nutzung für das Privatfahrzeug.
    Ich würde dann anhand des Kaufvertrages und der Quittung nachweisen,das ich an dem Tag und an dem
    Ort die Ware gekauft habe.Das wäre doch Nachweis genug für das Finanzamt!?
    Da ich ja die Ware irgendwo auch zwischen lagern muss habe ich mir gedacht eine Garage anzumieten.
    Würde etwa 40 Euro im Monat kosten.Kann ich die auch als Betriebsausgaben angeben?

  13. #13
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    Ja, du kannst alles was gewerblich veranlasst ist als Ausgaben geltend machen, abzüglich evtl. Privatnutzungsanteile.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Bei der Garage solltest Du dann aber aufpassen, dass Du sie wirklich nur als Lager für die gewerblichen Sachen nutzt.

  15. #15
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Das hört sich gut an.
    Leider komme ich hier mit dem Thema Verpackungsverordnung nicht weiter.
    Einmal steht was von einer Lizenz,dann muß man sich nicht lizensieren lassen,dann wieder doch.
    Alles sehr verwirrend.Wo und wie muß man den was zahlen.Eine einfache Erklärung zu dem Thema
    habe ich hier nicht gefunden.Vor allem seit der Geseztesänderung 2009/2010.

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