Wenn überhaupt... sowieso nur im Rahmen deiner Steuererklärung. Ergo ist das unabhängig von deinem Gewerbe.
Hallo Zusammen,
habe ein als nebenberuflich geltendes Gewerbe angemeldet (Hauptberuf: Student) und möchte mit einer privaten Altersvorsorge beginnen. Die Frage ist nun, ob ich die Beiträge in die AV steuerlich abzugsfähig sind. Ich habe etwas Bedenken, da ich das Gewerbe nur nebenberuflich betreibe. Spielt das eine Rolle?
Für alle Antworten schon mal vielen Dank im Vorraus.
Viele Grüße.
Wenn überhaupt... sowieso nur im Rahmen deiner Steuererklärung. Ergo ist das unabhängig von deinem Gewerbe.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nein, die Abzusgsfähigkeit hat mit dem Gewerbe oder ganz allgemein mit der Art und Weise, wie das Einkommen verdient wird, ja nichts zu tun. Aber die Abzusgsfähigkeit als Sonderausgabe (im Rahmen der Steuererklärung) setzt natürlich voraus, dass du überhaupt entsprechend Steuern zahlst.
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