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Thema: Richtig so? Gewerbeanmeldung mit Kleinunternehmerregelung

  1. #1
    TP-Junior TripleJump macht alles soweit korrekt
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    Richtig so? Gewerbeanmeldung mit Kleinunternehmerregelung

    Hallo!

    Ich fühle mich relativ unsicher auf dem ganzen Gebiet - und wollte deshalb vor meiner Gewerbeanmeldung noch einmal wissen, ob ich in meinen Annahmen nirgends falsch liege.

    Ich habe vor, ein Gewerbe im bereich "Webdesign & Webprogrammierung" anzumelden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

    1.) Ich mache die Gewerbeanmeldung bei der Behörde, alles weitere kommt dann vom Finanzamt (Kleinunternehmerregelung etc.)

    2.) Ich schreibe meine Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Brauche ich ein Firmenkonto oder geht das mit meinem Privatkonto?

    3.) Wegen der Kleinunternehmerregelung muss ich nicht monatlich beim Finanzamt erscheinen, sondern fertige eine EÜR an, die ich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgebe.

    4.) Ich muss (will) unter dem Steuerfreibetrag bleiben (wg. Kindergeld etc.). Ist der Steuerfreibetrag die Summe aller Rechnungen oder die Summe der Gewinne aus den einzelnen Rechnungen?

    Liebe Grüße,

    TripleJump

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Moin^^

    1) ja.
    2) Da musst Du Deine Bank fragen, ob Du Dein Privatkonto dafür verwenden darfst. Vom Amt vorgeschrieben ist das nicht - aber es ist auf jeden Fall einfacher, wenn man Alles sauber trennt. Und das hat auch nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.
    3) Ja, zusammen mit Anlage G (?) und (soweit ich weiß) einer Umsatzsteuererklärung. Da musste dann aber nicht viel eintragen .. und "erscheinen" musst Du beim Finanzamt eh nicht ..
    4) Meines Wissens zählt dort der Gewinn, nicht der Umsatz. .. Aprospos Kindergeld: Du bist aber volljährig, oder? Und denk bei den Einkommensgrenzen auch evtl. an die Krankenkasse ..

    Alle Angaben ohne Gewähr ...

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von TripleJump Beitrag anzeigen
    1.) Ich mache die Gewerbeanmeldung bei der Behörde, alles weitere kommt dann vom Finanzamt (Kleinunternehmerregelung etc.)
    Und von der IHK, der GEZ, dem Müllentsorger, der Berufsgenossenschaft. Ansonsten: Ja.

    2.) Ich schreibe meine Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Brauche ich ein Firmenkonto oder geht das mit meinem Privatkonto?
    Das musst du schon mit deiner Bank klären - wenn du dein Privatkonto vertragswidrig gewerblich nutzt, kann die Bank das Konto kündigen. Dann stehst du ganz ohne da.

    3.) Wegen der Kleinunternehmerregelung muss ich nicht monatlich beim Finanzamt erscheinen,
    Ja, musst du nicht. Weder wegen der noch wegen sonst irgendwas.

    sondern fertige eine EÜR an, die ich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgebe.
    Die EÜR ist Teil der Einkommenssteuererklärung, hat aber nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

    4.) Ich muss (will) unter dem Steuerfreibetrag bleiben (wg. Kindergeld etc.). Ist der Steuerfreibetrag die Summe aller Rechnungen oder die Summe der Gewinne aus den einzelnen Rechnungen?
    Weder noch - der Steuerfreibetrag ist die Summe aller deiner Einkünfte.

    copy

  4. #4
    TP-Junior TripleJump macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antwort.
    Ja ich bin volljährig - aber Student und Privatversichert (über Eltern, Beamte)

    Eine Sache verstehe ich aber noch nicht.
    Sagen wir ich bekomme für ein projekt vom Kunden 300 Euro. Da ich keine Umsatzsteuer ausweise, erscheinen auf der Rechnung diese als 300 Euro.
    Sagen wir Ausgaben habe ich 50 Euro, was also einen Gewinn von 250 Euro macht. Diesen gebe ich dann mit der Steuererklärung etc. ab.


    Nun nehmen wir an ich wäre kein Kleinunternehmer
    Auf die 300 Euro würden 19% Mehrwehrtsteuer kommen, der Kunde müsste also 357 Euro bezahlen. Ich hätte 357 Euro erhalten und müsste 57 Euro an den Staat abgeben, oder? Für mich macht das ganze doch keinen Unterschied, nur der Kunde ist hier derjeniege, der "verliert". Das kann doch so nicht stimmen, was habe ich weggelassen?

    LG

  5. #5
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    Zitat Zitat von TripleJump Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort.
    Ja ich bin volljährig - aber Student und Privatversichert (über Eltern, Beamte)

    Eine Sache verstehe ich aber noch nicht.
    Sagen wir ich bekomme für ein projekt vom Kunden 300 Euro. Da ich keine Umsatzsteuer ausweise, erscheinen auf der Rechnung diese als 300 Euro.
    Sagen wir Ausgaben habe ich 50 Euro, was also einen Gewinn von 250 Euro macht. Diesen gebe ich dann mit der Steuererklärung etc. ab.
    Ja.

    Nun nehmen wir an ich wäre kein Kleinunternehmer
    Auf die 300 Euro würden 19% Mehrwehrtsteuer kommen, der Kunde müsste also 357 Euro bezahlen. Ich hätte 357 Euro erhalten und müsste 57 Euro an den Staat abgeben, oder?
    Ja.

    Für mich macht das ganze doch keinen Unterschied, nur der Kunde ist hier derjeniege, der "verliert". Das kann doch so nicht stimmen, was habe ich weggelassen?

    Du hast weggelassen, dass du die von dir bezahlte USt von deiner USt-Schuld gegenüber dem Finanzamt abziehst.

    Also bei angenommenen 50,- Euro Ausgaben -> 7,98 Euro USt.

    Von den eingenommenen 57,- (vom Kunden) ziehst du 7,98 ab und überweist dem Finanzamt nur noch 49,02

    copy

  6. #6
    TP-Junior TripleJump macht alles soweit korrekt
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    ah okay -

    vielen Dank, soweit verstanden. Aber für den Kunden ist es dann im Endeffekt doch besser, einen Kleinunternehmer zu beauftragen, oder?
    Wenn ich, da ich ja die 7,98 Euro "spare", dem Kunden einen besseren Preis mache, zahlt er trotzdem noch mehr, wie wenn ich keine UST ausweise, oder?

    lg,
    TripleJump

  7. #7
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    Zitat Zitat von TripleJump Beitrag anzeigen
    ah okay -

    vielen Dank, soweit verstanden. Aber für den Kunden ist es dann im Endeffekt doch besser, einen Kleinunternehmer zu beauftragen, oder?
    Nö, bei gewerblichen Kunden eher umgekehrt.

    Da du selbst die USt nicht verrechnen kannst, sie aber bezahlen musst, musst du auch mit ihr kalkulieren. Sie findet sich also sehr wohl in deiner Rechnung, du weist sie nur nicht aus.

    Der gewerbliche Kunde verrechnet die von ihm gezahlte USt ja normalerweise mit seiner Umsatzsteuerschuld, wie oben beschrieben. Bei dir als KU kann er das aber nicht, weil du sie nicht ausweisen darfst. Für ihn ist das ein Nachteil.

    Wenn ich, da ich ja die 7,98 Euro "spare", dem Kunden einen besseren Preis mache, zahlt er trotzdem noch mehr, wie wenn ich keine UST ausweise, oder?
    Du "sparst" die 7,98 ja nicht.

    copy

  8. #8
    TP-Junior TripleJump macht alles soweit korrekt
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    Stimmt!!!

    Sorry dass es etwas dauerte. D.h. - unter der Annahme, dass ich eigentlich in meinem Job wenige Ausgaben habe, ist die Kleinunternehmerregelung noch sinnvoll - denn Ausgaben habe ich in der Regel fast nie.

    Vielen Dank für eure (und vor allem Deine) Hilfe.

    LG, TripleJump

  9. #9
    TP-Junior TripleJump macht alles soweit korrekt
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    Hallo nochmals,

    ich habe doch nochmals eine Frage und zwar zur Bezeichnung des Gewerbes.
    Ich vermute ich habe einen Fehler gemacht.

    Angemeldet habe ich "Webdesign und Webprogrammierung". Ich habe jetzt schon diverse Anfragen bekommen, ob ich nicht auch andere PC-Arbeiten machen könnte, wie z.B. Windows neu aufsetzen etc. Diese Tätigkeit weicht wohl zu sehr von meiner angemeldeten ab, oder?

    Ich könnte diesbezüglich Probleme bekommen, oder? Und wenn ja, von welcher Behörde?
    Was würdet ihr mir empfelen? Eine Ummeldung wäre wohl das korrekteste, oder?

    Dann müsste ich nur wahrscheinlich nochmal den Betrag auf der Stadtverwaltung zahlen - kommt dann auch nochmals neue Post vom Finanzamt etc?
    Problem dabei ist, dass meine Gewerbeanmeldung erst 1 Woche zurückliegt und ich noch nichts vom Finanzamt habe - dumm gelaufen, aber da bin ich selbst Schuld... wobei ich ehrlich gesagt im Vorraus nie mit dem Gedanken gespielt hatte, das evtl. auszubauen.

    LG TripleJump

  10. #10
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    Zitat Zitat von TripleJump Beitrag anzeigen
    Ich könnte diesbezüglich Probleme bekommen, oder? Und wenn ja, von welcher Behörde?
    Von der Gewerbeaufsicht.

    Was würdet ihr mir empfelen?
    Den Gewerbeschein erweitern lassen. Ja, das kostet; nein, Post vom FA bekommst du nicht noch mal.

    Und für die Zukunft: Immer erst gründlich nachdenken, dann handeln. Fehler kosten meistens Geld.

    copy

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