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Thema: Gewerbe anmelden nur um einkaufen zu können

  1. #1
    TP-Newbie frozenice macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe anmelden nur um einkaufen zu können

    Hallo liebe Foren Gemeinde.
    Ich habe da mal eine Frage.

    Mir ist es jetzt schon sehr oft passiert, das ich als Endverbraucher bei verschieden Firmen bestellen wollte, Kontakt aufgenommen hatte über e-mail, ich aber keine Reaktion bekommen habe.Also Entweder wurde mir erst gar nicht geantwortet, oder es hiess Wir verkaufen nur an Gewerbetreibende.
    Und das unglaublichste was mir passiert ist: Ich fragte ob man mir den wenigstens eine Bezugsquelle nennen könnte wo ich deren Produkte erwerben könnte.Die Firma Antwortete: Leider können wir Ihnen, also mir keine Firma nennen aus Daten rechtlichen Gründen.

    Ich mein entweder man will seine Produkte verkaufen oder nicht.Es handelte sich dabei nurum dekofiguren.
    Also mir geht es hierbei Hauptsächlich um die Option einkaufen zu können.Ich möchte nicht mal die % haben da diese ja teils nehm ich an zurückgezahlt werden müssten beim LST jahresausgleich. Ausserdem habe ich nicht vor idas Gewerbe anzumelden um gewinn zu machen.Ich weiss dann müsste ich Garantie geben ect pp.Rechnungen schreiben und und und...... was ich mir noch gar nicht vorstellen vermag.

    Nun Meine Frage, bzw mein Problem. Das Gewerbe anzumelden kostet ja nur 15 Euro.
    Wie sieht es aber mit Arbeitslosgkeit aus.Hätte ich normal Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder Hartz 4.Ist es so unsinnig ein Gewerbe für so ein Zweck anzumelden.
    Würde es reichen ein gewerbe anzu melden , den schein zu kopiren, nach eine weile abzu melden und mein zweck wäre erfüllt? Überprüfen die Firmen wirlichen jeden schein auf gültigkeit?

  2. #2
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    Zitat Zitat von frozenice Beitrag anzeigen
    iIh mein entweder man will seine Produkte verkaufen oder nicht.
    Nö, man kann seine Produkte auch verkaufen aber eben nicht an jeden. Und Großhändler verkaufen eben nicht an Endkunden.

    Also mir geht es hierbei hauptsächlich um die Option einkaufen zu können.Ich möchte nicht mal die % haben da diese ja teils nehm ich an zurückgezahlt werden müssten beim LST jahresausgleich.
    Was meinst du?

    Ausserdem habe ich nicht vor idas Gewerbe anzumelden um gewinn zu machen.
    Dann vergiss es. Ein Gewerbe ist nunmal auf Gewinn ausgerichtet und kein Trick, um beim Großhandel einzukaufen. Zumal fraglich ist, ob du überhaupt kleine Mengen des Produkts kaufen kannst.

    Nun Meine Frage, bzw mein Problem. Das gewerbe azu elden ksotet ja nur 15 Euro.
    Wie sieht es aber mit Arbeitslosgkeit aus.Hätte ich normal Anspruch azuf Arbeitslosengeld, oder Hartz 4.
    Das kommt darauf an und ist in zwei Sätzen nicht zu erklären. Aber:

    Ist es so unsinnig ein Gewerbe für so ein zeck anzu melden.
    Ja, ist es.

    Würde es reichen ein gewerbe anzu melden , den schein zu kopiren, nach eine weile abzu melden und mein zweck wäre erfüllt?
    Nein, das würde nicht reichen - denn sobald du ein Gewerbe angemeldet hast, kommen auch die IHK, der Müllentsorger, die GEZ, die Berufsgenossenschaft auf dich zu und du musst eine jährliche Steuererklärung machen. Von den Komplikationen mit ALG1 oder Hartz IV ganz abgesehen.

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  3. #3
    TP-Newbie frozenice macht alles soweit korrekt
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    Also Produkte können auch einzeln Gekauft werden siehe Fegro, Metro Seelgros usw..eine andere Firma war zb Normfest....auch da kann man kleine Mengen kaufen, Föerch....... Natürlich gibt es auch Großhändler das ja nochmal ne andere Geschichte.
    Bei mir ging es entweder um poplliges Werkzeug oder einzlene Dekofiguren.
    Wenn ich das Gewerbe auf meine heimadresse anmelde sollten keine Gez usw anfallen.Das heisst die zahle ich ja sowieso bereits.

  4. #4
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Bei Normfest und Förch ist auch die Frage, ob die jeden x-beliebigen Gewerbeschein akzeptieren, oder nur welche, in denen drinsteht, daß man mit Autozeugs handelt ..
    Und nein, nur um beim Großhändler einzukaufen meldet man kein Gewerbe an. Und die GEZ juckt es nicht, ob Du privat schon bezahlst.
    Eigentlich kriegt man die Sachen vom Großhändler auch immer irgendwo anders. Und manches mal sogar günstiger .. Für die Autosachen würd ich zB mal in Werkstätten fragen. Und wenn doch mal irgend etwas partout nicht zu kriegen ist, würd ich mal die Fühler ausstrecken, ob es im erweiterten Bekanntenkreis nicht nen Gewerbetreibenden oder einen Vereinsmeier gibt. Vielleicht ist einer so nett und bestellt Dir was mit.

  5. #5
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    Zitat Zitat von frozenice Beitrag anzeigen
    Wenn ich das Gewerbe auf meine heimadresse anmelde sollten keine Gez usw anfallen.
    Doch. Siehst du und da ergibt sich ein weiteres Problem: Du müsstest dir erst mal jede Menge wissen aneignen, steuerliches Wissen, rechtliches Wissen, denn ob du willst oder nicht - du wirst damit konfrontiert werden. Mit 'sollte nicht' kommst du nicht weit.

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  6. #6
    TP-Newbie frozenice macht alles soweit korrekt
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    Und wo kann man sich diesbezüglich richtig informieren.Auf der Stadt wird man w wieder an jmd anderen verwiesen.Die aufm Finanzamt verweisen einen wieder an die Stadt..........

    Gut GEZ werd ich heute mal anrufen.........Zumindest eine Frage geklärt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von frozenice Beitrag anzeigen
    Und wo kann man sich diesbezüglich richtig informieren.Auf der Stadt wird man w wieder an jmd anderen verwiesen.Die aufm Finanzamt verweisen einen wieder an die Stadt..........
    Tja, selbstständig - selbst und ständig ... jedem anderen würde man ein Gründerseminar empfehlen und eine Erstberatung beim Steuerberater, aber in deinem Fall ...

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  8. #8
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    Das Thema GEZ kannst Du vergessen, da hatte ich vor kurzem erst einen Link zu einem Gerichtsurteil gepostet.

    Ansonsten: Eine total idiotische Idee. Du meldest also en Gewerbe an, gibst dann die erste Steuererklärung ab mit 0 Umsatz und +/- 0. Vielleicht fragt dann keiner nach, aber dann machst Du das im Folgejahr wieder. Und dann kommt einer auf die Idee, da mal nachzuhaken und meldet sich zur Prüfung an. Du denkst Dir nichts bei, hast ja nichts gemacht, denkst die Sache ist in 5 Minuten erledigt.
    Er kommt also, Du erzählst ihm, dass Du ja an sich nicht tätig bist sondern nur im Großhandel einkaufen wolltest. Nun kommt er auf die Idee und will mal die entsprechenden Rechnungen sehen. Hast Du natürlich nicht, warum auch? Dann wird er Dich daran erinnern, dass Du ja definitiv gewerblich dort eingekauft hast, womit er auch im Recht ist, denn anders war das ja gar nicht möglich, und damit musst Du die Rechnungen auch 10 Jahre aufheben. Nun hast Du sie vielleicht nicht, aber er wird sich notieren wo Du eingekaufst hast und dort mal eine Auskunft einholen. Dann stellt er fest, dass Du vielleicht ein paar Teile mehr als den Eigenbedarf eingekauft hast, weil Du einem Kumpel was mitbestellt hast, und spätestens hier fangen dann die Probleme an, damit ist dann nämlich klar, dass Du gewerblich gehandelt hast ohne Steuern abzuführen, gegen die Buchhaltungspflichten verstoßen hast, so wie ich das lese in Deinem Fall dann gleich auch noch Mißbrauch von Sozialhilfeleistungen, ... . Und das alles, wo Du doch eigentlich nichts gemacht hast. Und nebenbei hast Du noch gegen die Geschäftsbedingungen vom Großhändler verstoßen.

    Vergiss' es lieber, mit so einer Aktion reitest Du dich nur in die Schei*e.

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