ja, wenn du nicht unter "freiberuflich" fällst.
Müssen tust du nicht.
Ja.
Wie dir beliebt, du hast nur alles ordentlich nachzuweisen.
Googel mal nach Freiberuf.
Auch hier bitte googeln. Wikipedia ist eine tolle Sammlung.
Wie deine Kalkulation aussieht/aussehen soll musst du wirklich selbst wissen.
Ja, dafür gibt es innerhalb dieser Erklärung entsprechende Anlagen.
Beschäftige dich bitte mit dem Thema Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung.
Ja, wenn du die Regelbesteuerung wählst.
Kläre das mit deiner Bank.
EÜR als Einzelunternehmer ist ausreichend.
Du könntest ihn zum jetzigen Wert in das Betriebsvermögen einlegen. Musst dann aber eben den privaten Nutzungsanteil gegenrechnen.
Ist es auch nicht. Man - auch der Unternehmer - zahlt hier in Dtschld. immer die MwSt./USt.. Für gewerbliche Ausgaben kann man sich halt als Regelbesteuerter diese Vorsteuer erstatten lassen muss aber dafür von seinen Einnahmen die USt. abführen. Private Ausgaben zählen dann als Einnahmen.


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