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Thema: Ein paar Fragen zum Kleinunternehmer..

  1. #1
    TP-Junior evelator macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    Beiträge
    7

    Ein paar Fragen zum Kleinunternehmer..

    Moin,
    Ich bin neu hier im Forum und bin durch ein paar Fragen hierauf gestoßen !
    Ich beschäftige mich schon ziemlich lange mit dem Gedanken mich nebenberuflich
    da ich in einem Angestelltenverhältnis bin selbständig zu machen als Kleinunternehmer.
    Meine vorstellung dabei ist es über ebay größtenteils gebrauchtwaren zu verkaufen, z.b.
    DVD´s, CD´s, Video - und Computerspiele !
    Beobachtungen zufolge habe ich gesehen das damit noch ein bisschen Geld verdient werden
    kann, da es unter anderem bei ebay wie auch anderen Plattformen sogenannte Sammelauflösungen
    gibt die günsitg ersteigert oder gekauft werden können und dann von dem Händler einzeln
    teurer wieder an den mann gebracht wird.

    Nun zu meinen offenen Fragen !

    Einnahmenüberschussrechnung

    Das Prinzip habe ich verstanden, es muss am Ende des Jahres bei der Steuererklärung
    aus selbständiger Tätigkeit eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden:

    Beispiel: Ausgaben zum Kauf von Waren: 5000 EUR - Einnahmen durch Verkauf von Waren: 7000 EUR

    =

    Überschuß: 2000 EUR

    Das heißt ich muss auf den Überschuß von 2000 EUR steuern zahlen, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Gibt es in etwa eine Faustformel womit ich die ungefähren stuerlichen abzüge vorab berechnen kann ?

    Müssen bei der Einnahmenüberschussrechnung belege beigelegt werden ?
    Wenn ich z.b. auf einem Flohmarkt oder aus dem Kleinanzeigenmarkt eine DVD Sammlung einkaufe
    um diese dann später einzeln zu verkaufen, wie kann ich den Einkauf dann belegen ?
    Der Verkauf denke ich wird einfach durch die Rechnung belegt bzw. durch Kontoauszüge, nur wie
    lege ich dem Finanzamt den Einkauf vor ?

    Meine zweite Frage ist, was schreibe ich am besten in den Gewerbeschein um ein breites Spektrum
    verkaufen zu können falls ich auch mal an andere Ware günstig rankommen sollte, gibt es da einen
    oberbegriff wie "Verkauf von Neu und Gebrauchtwaren" oder wollen die das ganz detailliert haben ?

    Für die beantwortung meiner Fragen wäre ich dankbar !

    Gruß

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von evelator Beitrag anzeigen
    Gibt es in etwa eine Faustformel womit ich die ungefähren stuerlichen abzüge vorab berechnen kann ?
    Nimm dein jetziges Gehalt und addiere alle weiteren Einkommensarten und schau bei Google nach den Einkommensteuertabellen.

    Zitat Zitat von evelator Beitrag anzeigen
    Müssen bei der Einnahmenüberschussrechnung belege beigelegt werden ?
    Nein. Diese müssen aber 10 Jahre aufbewahrt werden.

    Zitat Zitat von evelator Beitrag anzeigen
    Wenn ich z.b. auf einem Flohmarkt oder aus dem Kleinanzeigenmarkt eine DVD Sammlung einkaufe
    um diese dann später einzeln zu verkaufen, wie kann ich den Einkauf dann belegen ?
    Mit einem Quittungsblock wo du dir vom Verkäufer die Bezahlung quittieren lässt.

    Zitat Zitat von evelator Beitrag anzeigen
    gibt es da einen oberbegriff wie "Verkauf von Neu und Gebrauchtwaren" oder wollen die das ganz detailliert haben ?
    Versuch es halt so.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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