+ Antworten
Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung..

  1. #1
    TP-Junior evelator macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2010
    Beiträge
    7

    Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung..

    Hallo,
    Ich habe am 23.08.2010 ein Gewerbe mit der Tätigkeit: "Online-Handel mit Unterhaltungsmedien"
    angemeldet.
    Ich mache dieses nebenberuflich neben meiner Hauptbeschäftigung aus nichtselbsttändiger Tätigkeit, und werde die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

    Heute habe ich nun den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" vom Finanzamt bekommen,
    und auch schon zum größten Teil ausgefüllt, wobei ich bei einigen Fragen nicht genau weiß
    was ich da genau angeben muss:

    1.7 Bisherige Persönliche Verhältnisse

    - Waren Sie in den letzten drei Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst ?
    Meinen die damit aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit ?



    3. Angaben zur Festsetzung der Voruaszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)


    3.1 Voraussichtiliche Einkünfte aus:


    Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit, was trifft da auf mich zu ?

    Muss ich das überhaupt ausfüllen da ich als Kleinunternehmer doch garkeine Vorauszahlungen
    tätigen muss wie Einkommensteuer und Gewerbesteuer ?


    4. Gewinnermittlungsart


    Hier steht zur Auswahl "Einnahmenüberschussrechnung" und "Vermögensvergleich"
    Auf mich trifft sicherlich die "Einnahmenüberschussrechnung" zu, ich dachte aber das
    für ein Kleinunternehmer auch eine formlose Gewinn-Verlust Rechnung reicht ?


    6. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer


    Den Abschnitt kann ich doch sicherlich auch ignorieren da ich ganz alleine arbeite ?


    7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

    7.1 Gesamtumsatz (geschätzt)

    Im Jahr der Betriebseröffnung schätze ich mit Umsätzen von 500 EUR
    Im Folgejahr schätze ich mit Umsätzen von 7000 EUR

    Wenn ich das dort so eintrage heißt doch automatisch das ich Umsatzsteuerbefreit bin,
    oder muss ich das an einer anderen Stelle im Fragebogen angeben ?

    Über Antworten würde ich mich freuen und bedanke mich schonmal vielmals für die dadurch
    entstehende Mühe !

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
    Registriert seit
    Dec 2003
    Beiträge
    1.660
    Ich versuchs mal

    1.7: Sorry, muss ich passen. Weiß bestimmt jemand anders^^
    3: Da Du ein Gewerbe angemeldet hast, Gewerbebetrieb. Ob Kleinunternehmer oder nicht spielt für diese Vorauszahlungen keine Rolle - wenn Du zB 10000 Euro Gewinn erwartest, kann es sein, daß das FA schon vorab einen Anteil der Einkommensteuer haben will.
    4: EÜR ist schon richtig, geht genauso formlos (bis zu einem gewissen Umsatz). Ist meines Wissens dasselbe wie eine Gewinn-Verlust-Rechnung.
    6: Japp, müsste sich auf etwaige Angestellte beziehen.
    7: Eigentlich müsste da noch irgendwo ein Kästchen zum Ankreuzen sein, daß Du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen willst. "Automatisch" geht das nicht, Du bist auch mit 20 Euro Umsatz im Jahr regelbesteuert, wenn Du nix anderes sagst

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.228
    Hast du dir den Hilfebogen eigentlich mal angeschaut, den es zu dem Formular gibt?

    Zitat Zitat von evelator Beitrag anzeigen

    - Waren Sie in den letzten drei Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst ?
    Meinen die damit aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit ?
    Weder noch bzw. beides - die Einkommensteuer bezieht sich auf das gesamte Einkommen, nicht auf bestimmte Einkommensarten...

    Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit, was trifft da auf mich zu ?
    Du hast doch ein Gewerbe angemeldet, also was wohl?

    Muss ich das überhaupt ausfüllen da ich als Kleinunternehmer doch garkeine Vorauszahlungen
    tätigen muss wie Einkommensteuer und Gewerbesteuer ?
    Wie kommst du auf die Idee, dass du das nicht musst? Die KU-Regelung ist ausschließlich (!) umsatzsteuerlich relevant.


    4. Gewinnermittlungsart



    Hier steht zur Auswahl "Einnahmenüberschussrechnung" und "Vermögensvergleich"
    Auf mich trifft sicherlich die "Einnahmenüberschussrechnung" zu, ich dachte aber das
    für ein Kleinunternehmer auch eine formlose Gewinn-Verlust Rechnung reicht ?
    Die EÜR kann auch formlos erfolgen, ja.

    Den Abschnitt kann ich doch sicherlich auch ignorieren da ich ganz alleine arbeite ?

    Ja.


    Im Jahr der Betriebseröffnung schätze ich mit Umsätzen von 500 EUR
    Im Folgejahr schätze ich mit Umsätzen von 7000 EUR

    Wenn ich das dort so eintrage heißt doch automatisch das ich Umsatzsteuerbefreit bin,
    Nein, du bist nicht "Umsatzsteuerbefreit", nie. Setze dich bitte damit auseinander, was die KU-Regelung bedeutet, lies die FAQ.

    oder muss ich das an einer anderen Stelle im Fragebogen angeben ?
    Ja, an der entsprechenden Stelle ankreuzen. Schau' dir das Formular an, du wirst es finden.

    copy

  4. #4
    TP-Junior evelator macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2010
    Beiträge
    7
    Hast du dir den Hilfebogen eigentlich mal angeschaut, den es zu dem Formular gibt?
    ja den habe ich mir angeschaut, doch nicht jede Sparte wird da genau beschrieben, deswegen
    frage ich hier nochmal nach wenn ich was nicht verstanden habe.

    Weder noch bzw. beides - die Einkommensteuer bezieht sich auf das gesamte Einkommen, nicht auf bestimmte Einkommensarten...
    OK, das heißt ich trage dort meine Steuernummer aus der nicht selbständigen Tatigkeit sowie
    das Finazamt was dieses bearbeitet hat ein ?


    Du hast doch ein Gewerbe angemeldet, also was wohl?
    Stimmt ; )




    Nein, du bist nicht "Umsatzsteuerbefreit", nie. Setze dich bitte damit auseinander, was die KU-Regelung bedeutet, lies die FAQ.
    Ich meinte damit das ich keine Umsatzsteuer zahlen muss, und diese auch nicht auf meinen Rechnungen ausweisen darf.

  5. #5
    TP-Junior evelator macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2010
    Beiträge
    7
    Ein paar ergänzende Fragen habe ich doch noch .

    Zu:
    2.2 Anschrift des Unternehmens

    Bezeichnung: Kann dort auch einfach der Name eingetragen werden, oder kann man sich auch einfach einen Namen ausdenken ?



    Zu:
    7.7 Soll- /Istversteuerung der Entgelte

    Ich berechne die Umsatzsteuer nach: vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)
    oder
    vereinnahmten Entgelten. Ich beantrage hiermit die Istversteuerung

    Was muss ich dort ankreuzen, ich berechne doch eigentlich gar keine Umsatzsteuer ?


    Zu:
    3.1 Vorausichtliche Einkünfte aus:

    Hier gebe ich also nur den geschätzten Betrag meines Gewinnes oder Umsatzes an ?
    Muss ich hier nur die aus meiner selbständigkeit angeben sprich aus meinem Gewerbebetrieb,
    oder auch aus meiner Nichtselbständigen Arbeit von dem Betrieb wo ich angestellt bin ?


    Zu:
    3.2 Vorausichtliche Höhe der

    Sonderausgaben
    Steuerabzugsbeträge

    Was ist damit gemeint ?

  6. #6
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.228
    Zitat Zitat von evelator Beitrag anzeigen
    j

    OK, das heißt ich trage dort meine Steuernummer aus der nicht selbständigen Tatigkeit sowie
    das Finazamt was dieses bearbeitet hat ein ?
    Jaaaa genau.

    damit das ich keine Umsatzsteuer zahlen muss,
    Musst du aber.

    und diese auch nicht auf meinen Rechnungen ausweisen darf.
    Du zahlst USt, immer wenn du etwas einkaufst. Du bist nicht von ihr "befreit", auch wenn du sie in deinen eigenen Rechnungen nicht ausweist ... Vielleicht doch noch mal die FAQ lesen? Oder mal ein Gründerseminar machen? Oder eine Erstberatung beim Steuerberater?

    2.2 Anschrift des Unternehmens

    Bezeichnung: Kann dort auch einfach der Name eingetragen werden, oder kann man sich auch einfach einen Namen ausdenken ?
    Das Thema 'Phantasienamen' gab es hier schon ganz oft, benutze dazu bitte mal die Forensuche. Und mache dir klar: Du hast als Einzelunternehmer keine Firma, du bist (!) die Firma.

    Was muss ich dort ankreuzen, ich berechne doch eigentlich gar keine Umsatzsteuer ?
    'Überraschenderweise': Nichts.

    3.1 Vorausichtliche Einkünfte aus:

    Hier gebe ich also nur den geschätzten Betrag meines Gewinnes oder Umsatzes an ?
    Sorry, aber langsam glaube ich, dass es dir an absolutem Basiswissen mangelt. Weisst du, wo der Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz liegt? Wenn du den rausgefunden hast, weisst du auch, was du da eintragen sollst.

    Muss ich hier nur die aus meiner selbständigkeit angeben sprich aus meinem Gewerbebetrieb,
    Beides und ggf. noch mehr - es steht doch in der jeweiligen Zeile ganz am Anfang, wonach gefragt ist. Lies es doch einfach mal.

    oder auch aus meiner Nichtselbständigen Arbeit von dem Betrieb wo ich angestellt bin ?
    Ja, auch danach ist gefragt - in Zeile 94. Sorry, aber was wird das hier?

    Zu:
    3.2 Vorausichtliche Höhe der

    Sonderausgaben
    Steuerabzugsbeträge

    Was ist damit gemeint ?
    Auch hier bitte mal die Suche benutzen - fang' jetzt an, selbstständig zu werden, wenn du dich selbstständig machen willst.

    copy

  7. #7
    TP-Junior evelator macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2010
    Beiträge
    7
    damit das ich keine Umsatzsteuer zahlen muss,
    damit ist nicht die Umsatzsteuer bei Einkäufen gemeint das ist logisch die zahlt man immer,
    ich meinte das ich keine Umsatzsteuer an das Finazamt zahlen muss, und damit liege ich doch
    richtig oder nicht, haben wir wohl ein bisschen aneinander vorbei geschrieben.


    3.1 Vorausichtliche Einkünfte aus:

    Hier gebe ich also nur den geschätzten Betrag meines Gewinnes oder Umsatzes an ?
    Sorry, aber langsam glaube ich, dass es dir an absolutem Basiswissen mangelt. Weisst du, wo der Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz liegt? Wenn du den rausgefunden hast, weisst du auch, was du da eintragen sollst.
    Den Unterschied kenne ich sehrwohl, nur ob Einkünfte als Umsatz oder Gewinn behandelt werden
    weiss ich nicht, das war auch meine Frage dazu.

  8. #8
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.228
    Zitat Zitat von evelator Beitrag anzeigen
    Den Unterschied kenne ich sehrwohl, nur ob Einkünfte als Umsatz oder Gewinn behandelt werden
    weiss ich nicht, das war auch meine Frage dazu.
    Deine Formulierung "ob Einkünfte als Umsatz oder Gewinn behandelt werden" ergibt keinen Sinn, sorry.

    Deine Frage war, ob Umsatz oder Gewinn als Einkünfte zählen. Und es ist natürlich der Gewinn, nicht der Umsatz. Vom Umsatz gehen nämlich die Kosten ab ...

    Ehrlich: Besuche ein Gründerseminar. Unbedingt. Mit brüchigem Wissen manövrierst du dich unweigerlich in Schwierigkeiten.

    copy

  9. #9
    TP-Junior evelator macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2010
    Beiträge
    7
    Ehrlich: Besuche ein Gründerseminar. Unbedingt. Mit brüchigem Wissen manövrierst du dich unweigerlich in Schwierigkeiten.
    Ja, ich werde mich darüber mal informieren ob sowas in meiner Umgebung angeboten wird,
    den Fragebogen werde ich jetzt wohl auch mit einem Steuerberater zusammen ausfüllen.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von Zine im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.03.2009, 13:50
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von deckchen im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.11.2008, 14:21
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung !
    Von demonic-toys im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 25.05.2007, 19:13
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von NexusHexus im Forum Recht & Co
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 08.08.2004, 00:21

Stichworte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51