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Thema: UK Import Deutsche Mehrwertsteuer...

  1. #16
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Danke.
    Hier mal ein Beispiel ob ich es verstanden habe.
    DVD,Einkaufspreis 18,00 Euro + 20% Aufschlag (Gewinn) + 19 % Mehwertsteuer

    Ergebnis : 25,70 Euronen

    Richtig?

    Wie rechnest Du das welche Formel nutzt Du?

  2. #17
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    Das kannst du in der Regel auf einzelnes Produkt nicht wirklich, oder nur sehr schwer berechnen.

    1 x CD eingekauft = 18,00 €
    +19% deutsche Ust.
    5,00 € Versandkosten Händler zu dir
    200 € Krankenversicherung
    100 € Müllentsorgung
    Telefon, Bürobedarf, Verpackung
    Versicherungen und Beiträge ...
    etc.

    Deine CD hat 1.000 € gekostet.

    Je nach Volumen und Produktart mußt du sowas mindestens auf Monatsbasis berechnen. Im ersten Schritt die festen Kosten wie Versicherungen und Miete. Der Krankenversicherung ist egal ob du eine oder 1000 CD`s verkaufst. Im zweiten Schritt die variablen Kosten, die abhängig von der tatsächlich verkauften Stückzahl sind.

    Wenn du tatsächlich ALLE Kosten berücksichtigt hast, und den Betrag durch die Anzahl der CD`s teilst hast du hinterher den tatsächlichen Preis pro CD.

    Dadrauf kannst du dann die Marge und die Verkaufskosten drauf schlagen und hast den Verkaufspreis.

    Gruß Neffe

  3. #18
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Punto Beitrag anzeigen
    Wie rechnest Du das welche Formel nutzt Du?
    Auf jeden Fall nicht mit nur 20 %....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #19
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Das ist mir klar, es war ja auch nur ein Beispiel.
    Geplant habe ich mit 45 % zu kalkulieren.
    Dieses ist zwar auch noch nicht sonderlich viel,nur sollte ich mit den anderen Verkäufer mithalten können.
    Ich muß dazu sagen das ich Hauptberuflich noch einer anderen Beschäftigung nachgehe und diese Geschichte jetzt
    nur nebenbei betreiben möchte.
    Was meinst Du dorintia,komme ich mit 45% aus?

    Gruß
    Punto

  5. #20
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    Da kommt halt schon auf deine persönlichen "Nebenkosten" an, klingt aber schon besser als 20 %.

    Ach und immer dran denken... mehr Einkommen erhöht unter Umständen den Steuersatz für das gesamte Einkommen... nicht das man sich dann wundert... ein Blick in die Einkommensteuertabellen kann da helfen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #21
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Wenn ich keine UST angeben kann, haut der Händler ja ganz normal seine 20% Mwst drauf..dann ist nur ein Verkauf nach §25USTG(Differenzbesteuerung) möglich oder kann ich das irgendwie verrrechnen, um den Kunden in Deutschland Rechnungen mit ausgw.Mwst stelln zu können? Als Grundlage für die Ausgabe reicht dann der Auszug der Kreditkarte?

  7. #22
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    Zitat Zitat von Der Frager Beitrag anzeigen
    Wenn ich keine UST angeben kann, haut der Händler ja ganz normal seine 20% Mwst drauf..dann ist nur ein Verkauf nach §25USTG(Differenzbesteuerung) möglich
    Handelt es sich um Gebrauchtware?

    oder kann ich das irgendwie verrrechnen, um den Kunden in Deutschland Rechnungen mit ausgw.Mwst stelln zu können?
    Was willst du "verrechnen"?

    Wenn du regelbesteuert bist, musst du deinen Kunden die USt in Rechnung stellen, machst du von der KU-Regelung gebrauch, darfst du die USt nicht in Rechnung stellen.

    Als Grundlage für die Ausgabe reicht dann der Auszug der Kreditkarte?
    Was meinst du mit "Grundlage"? Grundlage wofür?

    copy

  8. #23
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Handelt es sich um Gebrauchtware?



    Was willst du "verrechnen"?

    Wenn du regelbesteuert bist, musst du deinen Kunden die USt in Rechnung stellen, machst du von der KU-Regelung gebrauch, darfst du die USt nicht in Rechnung stellen.



    Was meinst du mit "Grundlage"? Grundlage wofür?

    copy
    Es ist Neuware

    Mit Verrechnen meinte ich, daß UK 20%Mwst hat (die leider ausgewiesen wird d.h. ich habe kein Möglichkeit netto einzukaufen) ich aber hier in Dtland nur 19% zahlen müsste..

    Ich kann auch eine differenzbesteuerte Rechnung ausstellen..der Paragraph war glaube falsch genannt

    Ich nutze zur Zahlung meine Kreditkarte..dort wird dann ja der Euro-Preis angezeigt..das meinte ich als 'Grundlage' für die Ausgabe

  9. #24
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    Zitat Zitat von Der Frager Beitrag anzeigen
    Es ist Neuware
    http://www.steuertipps.de/lexikon/differenzbesteuerung

    Die Differenzbesteuerung ist hier also sowieso kein Thema.

    Mit Verrechnen meinte ich, daß UK 20%Mwst hat (die leider ausgewiesen wird d.h. ich habe kein Möglichkeit netto einzukaufen) ich aber hier in Dtland nur 19% zahlen müsste..
    Ja, wenn du hier versteuerst. Du kannst da nichts verrechnen. Warum beantragst du nicht die USt-Id?

    Ich kann auch eine differenzbesteuerte Rechnung ausstellen..der Paragraph war glaube falsch genannt
    Ich glaube, du bringst da was durcheinander ... ;=

    Ich nutze zur Zahlung meine Kreditkarte..dort wird dann ja der Euro-Preis angezeigt..das meinte ich als 'Grundlage' für die Ausgabe
    Keine Differenzbesteuerung, keine Verrechnung, keine Grundlage.

    copy

  10. #25
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    http://www.steuertipps.de/lexikon/differenzbesteuerung

    Die Differenzbesteuerung ist hier also sowieso kein Thema.

    Nunja...glaub ich eher nicht..Es ist dann nur Neuware im steuerlichen Sinne, wenn es direkt beim Erzeuger erworben wurde..sonst würden die ganzen gewerblichen Verkäufer, die so u.a. Handys in rauhen Mengen verkaufen, total daneben liegen..(Differenzbesteuerung gemäß §25 UstG)..das hat ja nix mit der Kleinunternehmerregelung zu tun

    Ja, wenn du hier versteuerst. Du kannst da nichts verrechnen. Warum beantragst du nicht die USt-Id?
    Diese habe ich ja..kann aber dem Händler nicht dazu bewegen, mir die Ware steuerfrei zu verkaufen..Ginge seiner Aussage nur, wenn die Ware ins Nicht-EU-Ausland geht..


    copy
    Die BZSt-Nummer wäre der dann einzigste Weg?

  11. #26
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    Zitat Zitat von Der Frager Beitrag anzeigen
    Nunja...glaub ich eher nicht..
    Das ist keine Glaubensfrage, lies dir bitte die verlinkte Seite durch.

    das hat ja nix mit der Kleinunternehmerregelung zu tun
    Ja, hat es nicht. Hatte das jemand behauptet?

    Diese habe ich ja..kann aber dem Händler nicht dazu bewegen, mir die Ware steuerfrei zu verkaufen.. Ginge seiner Aussage nur, wenn die Ware ins Nicht-EU-Ausland geht..
    Dann such' dir einen anderen Lieferanten.

    Die BZSt-Nummer wäre der dann einzigste Weg?
    Um den innergemeinschaftlichen Erwerb hier zu versteuern, ist die USt-ID der einzige Weg, ja. Und die hast du ja bereits.

    copx

  12. #27
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    Warum geht dann die BZSt-Nummer bei besteuerten Rechnungen aus Österreich ' zum verrechnen'?
    Zumindest hab ich das so hier verstanden
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...4&goto=newpost

    Grüße

  13. #28
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    Zitat Zitat von Der Frager Beitrag anzeigen
    Warum geht dann die BZSt-Nummer bei besteuerten Rechnungen aus Österreich ' zum verrechnen'?
    Tut mir leid, ich verstehe nicht, was du willst. Was meinst du mit "verrechnen"?

    Was willst du womit verrechnen?

    copy

  14. #29
    TP-Member Der Frager macht alles soweit korrekt
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    in dem beitrag hab ich das so verstanden, daß ich mit dieser nummer di e20% mwst aus österreich wieder bekomme und dann ganz normal 19% hier bezahlen muss..das meine ich mit 'verrechnen'

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