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Thema: UK Import Deutsche Mehrwertsteuer...

  1. #1
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    UK Import Deutsche Mehrwertsteuer...

    Hallo,

    ich bin Neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage an euch.
    Ich bin im Besitz einer Ust-IdNr. die ich beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt habe.
    Sehe ich das Richtig das ich wenn ich zb.in England Artikel von Großhändler importiere keine VAT bezahlen muß und die Ware also Netto bekomme?
    Wie läuft das denn hier in Deutschland ab wenn ich diese Artikel an Enkunden verkaufe,muss ich die Deutsche Mehrwertsteuer (momentan 19%) auf die Artikel draufschlagen?Und bekomme ich diese wieder?

    Liebe Grüße
    Punto

  2. #2
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    Nutzt du die Kleinunternehmerregelung oder bist du regelbesteuert?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Ich bin momentan Vorsteuerabzugsberechtigt.Habe ich mich richtig ausgedrückt?

  4. #4
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    Ja. In deiner USt.-Voranmeldung gibst du diese Einkäufe unter innergemeinschaftliche Erwerbe an - versteuerst die somit hier. Gleichzeitig kann du dir die Vorsteuer dieser Erwerbe ziehen, also +- 0. Und selbstverständlich musst du wie von allen anderen Einnahmen die MwSt. an das FA abführen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ja. In deiner USt.-Voranmeldung gibst du diese Einkäufe unter innergemeinschaftliche Erwerbe an - versteuerst die somit hier. Gleichzeitig kann du dir die Vorsteuer dieser Erwerbe ziehen, also +- 0. Und selbstverständlich musst du wie von allen anderen Einnahmen die MwSt. an das FA abführen.
    Also das heißt vom Gewinn den ich bei einem bestimmten Artikel erziehle zb. 10,00 Euro von diesem Gewinn zahle ich 1,90 Euro an das Finanzamt.Und die 19% die ich auf meinem zu verkaufenen Artikel draufschlage bekomme ich vom Finanzamt wieder?Also eigendlich nichts anderes wie als wenn ich hier in Deutschland beim Grosshändler einkaufen würde?

  6. #6
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    Nein, du erhältst nicht die 19% die du draufschlägst vom FA wieder. Diese 19% hast du an das FA zu zahlen.
    Erstatten lassen kannst du dir die MwSt. die in deinen Ausgabenrechnungen ausgewiesen ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Ja sorry das meinte ich auch.Habe viel zu schnell und unüberlegt gepostet.
    Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten,so muß ein Forum sein.
    Macht weiter so.

    Liebe Grüße Punto

  8. #8
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Kannst Du mir bitte noch bestätigen ob ich das richtig verstanden habe.

    Beispiel : EK x Marge x Mehwertsteuer bezahle ich nun die Mehrwertsteuer vom Gewinn (die Marge) an das Finanzamt ?Oder vom EK und dem Gewinn die Mehrwertsteuer?

    Gruß
    Punto

  9. #9
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Beispiel : EK x Marge x Mehwertsteuer bezahle ich nun die Mehrwertsteuer vom Gewinn (die Marge) an das Finanzamt
    Falsche Denkweise. Die USt Bemessungsgrundlage ist alles was man dir gibt abzgl. der USt. Sprich:
    Eingenommener Betrag aus Verkauf * 100/119 = Bemessungsgrundlage für USt aus Verkauf
    Folge: Eingenommener Betrag aus Verkauf * 19/119 = Zahllast an FA aus Verkauf
    Alles in allem einfacher Dreisatz

    gezahlter Betrag aus Einkauf * 19 % = Zahllast an FA aus Einkauf
    gezahlter Betrag aus Einkauf * 19 % = Erstattung von FA aus Einkauf

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  10. #10
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Du zahlst die Umsatzsteuer auf Deinen Umsatz, nicht auf den Gewinn. Wenn Du einen Artikel für 1000 Euro ("brutto"-Endkundenpreis) verkaufst, zahlst Du dem Finanzamt demnach 159,66 € Umsatzsteuer. Egal, ob Du daran 5 oder 500 Euro Gewinn machst, und egal, wo Du den Artikel eingekauft hast.

    Zu den innergemeinschaftlichen Erwerben:
    Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, geht das so:
    Angenommen, Du kaufst für 100 Euro in UK ein, und auf der Rechnung ist keine VAT, wegen der UST-ID. Dann schreibst Du diese 100 Euro auf die erste Seite der Voranmeldung bei den steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben (19%) in die linke Spalte, und rechts daneben bei Steuer 19 Euro. Diese 19 zählen dann auf der ersten Seite quasi zu Deinem "Haben".
    Auf der zweiten Seite gibt es dann ein Feld, was "Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben" o.ä. heißt. Da schreibst Du dann wieder die 19 Euro hin, und ziehst sie dadurch praktisch direkt wieder ab.

    Angaben ohne Gewähr, ist schon ein Weilchen her, daß ich damit zu tun hatte^^

    EDIT: Sven war schneller. Und es klingt viel professioneller *lach*

  11. #11
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Danke für eure Antworten,ihr habt mir sehr geholfen.
    Glaubt ihr das es Sinn macht, zu Anfang die importierten Waren bei Amazon zu verkaufen, um hier gutes Startkapital für den späteren Onlineshop zu erwirtschaften?
    Was für eine Meinung habt ihr dazu?

  12. #12
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    Ich hab noch nie bei Amazon gekauft und auch nicht verkauft. Ist mir in beiden Fällen zu teuer.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Danke dorintia,

    kaufen bei Amazon zu teuer?
    Beim verkaufen bin ich Deiner Meinung aber beim kaufen.
    Noch andere Meinungen wie man sich so langsam sein Startkapital verdienen kann ohne eine größere Kreditsumme aufzunehmen?

    Grüßchen
    Punto

  14. #14
    TP-Junior Punto macht alles soweit korrekt
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    Ich merke schon das hier keiner viel vom verkaufen bei Amazon hält.
    Kann mir denn einer von euch erklären wie ich einen Artikel den ich verkaufe bei Amazon berechne?
    Ich kaufe ja in England ohne Mehrwertsteuer da ich eine USt-IdNr besitze.
    Diese habe ich auch bei Amazon angegeben.
    Wenn ich jetzt einen Artikel einstelle,berechne ich doch zuerst die Marge auf dem Einkaufspreis und nehme beides mal die 19% Mehrwertsteuer die ich ja hier in Deutschland abführen muss sehe ich das richtig?

    Liebe Grüße Punto

  15. #15
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    Als Vorsteuerabzugsberechtigter ganz grob: EK-Preis netto + Aufschlag/Marge/Gewinn (nenn es wie du willst) + 19% = VK-Preis inkl. MwSt. (+ Versand inkl. MwSt.)

    Vergessen sollte man dabei natürlich nicht die noch "abseits" entstandenen Kosten wie bspw. Verkäufergebühren, Zahlungsverkehrgebühren, Telefonkosten, Papier, Drucker, Kosten für Rücksendungen, Umtausch, Gewährleistung, IHK/HWK-Gebühren etc. pp., also alles was da so als gewerbliche Kosten noch anfällt. Kann man die genau beziffern können die sich schon beim EK-Preis niederschlagen, ansonsten sollte spätestens die eigene Marge diese Kosten berücksichtigen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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