Niemand kann ein "Kleinunternehmen" irgendwo anmelden, aber sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender gegenüber dem Finanzamt von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern die Umsätze danach sind.
Ernährungsberatung müsste bei entsprechender Qualifikation freiberuflich sein, jedenfalls steht das dort: http://www.existenzgruender.de/exper...v=297&rubrik=1
Da du bereits Freiberuflerin bist, fällt die KU-Regelung für dich wohl flach, weil dein Umsatz entsprechend hoch ist, aber ruf' doch einfach mal beim Finanzamt an und frage nach.Muß ich meine Einkünfte als Ärztin bei der "Grenze" für Kleinunternehmer berücksichtigen ?
Ich wüsste nicht, warum nicht. Aber das kannst du ja bei deinem Anruf beim FA gleich mit klären.Sind Kurse für Kinder zur Ernährung und Kinderkochkurse umsatzsteuerpflichtig ?
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