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Thema: Ärztin freiberuflich (umsatzsteuerbefreit) und Nebentätigkeit

  1. #1
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    Ärztin freiberuflich (umsatzsteuerbefreit) und Nebentätigkeit

    Guten Abend,

    ich arbeite freiberuflich, umsatzsteuerbefreit als Ärztin.
    Ich möchte nun auch Ernährungsberatung (hier umsatzsteuerpflichtig) anbieten. Kann ich ein Kleinunternehmen anmelden? Muß ich meine Einkünfte als Ärztin bei der "Grenze" für Kleinunternehmer berücksichtigen ?
    Sind Kurse für Kinder zur Ernährung und Kinderkochkurse umsatzsteuerpflichtig ?

    Danke für eine Rückmeldung.

  2. #2
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    Zitat Zitat von AHilla Beitrag anzeigen
    Guten Abend,

    ich arbeite freiberuflich, umsatzsteuerbefreit als Ärztin.
    Ich möchte nun auch Ernährungsberatung (hier umsatzsteuerpflichtig) anbieten. Kann ich ein Kleinunternehmen anmelden?
    Niemand kann ein "Kleinunternehmen" irgendwo anmelden, aber sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender gegenüber dem Finanzamt von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern die Umsätze danach sind.

    Ernährungsberatung müsste bei entsprechender Qualifikation freiberuflich sein, jedenfalls steht das dort: http://www.existenzgruender.de/exper...v=297&rubrik=1

    Muß ich meine Einkünfte als Ärztin bei der "Grenze" für Kleinunternehmer berücksichtigen ?
    Da du bereits Freiberuflerin bist, fällt die KU-Regelung für dich wohl flach, weil dein Umsatz entsprechend hoch ist, aber ruf' doch einfach mal beim Finanzamt an und frage nach.

    Sind Kurse für Kinder zur Ernährung und Kinderkochkurse umsatzsteuerpflichtig ?
    Ich wüsste nicht, warum nicht. Aber das kannst du ja bei deinem Anruf beim FA gleich mit klären.

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  3. #3
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    Da du bereits Freiberuflerin bist, fällt die KU-Regelung für dich wohl flach, weil dein Umsatz entsprechend hoch ist, aber ruf' doch einfach mal beim Finanzamt an und frage nach.
    ärztliche Leistungen zählen nicht zum Gesamtumsatz § 19 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V.m. § 4 Nr. 14 UStG.

    Ernährungsberatung hingegen schon, kann ja jeder. Mein Schnitzel und meine Lasagne genießen zum Beispiel einen hohen Stellenwert in meinem Bekanntenkreis. Da werde ich immer nach der Zubereitung gefragt (das Vorkochen der Lasagneplatten zahlt sich übrigens immer aus)

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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