Ja, nein.
Ja, wenn du die Ware zugestellt bekommst, ohne dass Zoll und EUSt abgeführt wurde, musst du sei selbst verzollen und für die Abführung der EUSt sorgen - das Zollamt ist hier dein Ansprechpartner.muss ich ja die Einfuhrumsatzsteuer abführen / berechnen b.z.w. die Zölle.
In deinem Gewerbeschein muss das eingetragen sein, was du machst. Ist das (noch) nicht der Fall, musst du deinen Gewerbeschein entsprechend erweitern lassen.- Reicht es ein normales Gewerbe zu haben oder muss ich noch irgendetwas beitreten / beantragen wenn ich mit Waren handle?
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