Die Kleinunternehmerregelung ist ja nur umsatzsteuerlich interessant. Sie gilt für jeden von euch getrennt und somit kann da nix "übertragen" werden.
Hallo Forum,
ich suche schon seit einer Weile im Netz und finde nicht, was ich brauche....
Daher frage ich Euch hier mal.
Mein Ehepartner und ich sind seit einigen Jahren als Freiberufler tätig und fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Das war uns bis jetzt auch sehr angenehm!
Hmmm, nun bin ich knapp an den 17500 € dran, es könnte mehr werden, bei meinem Ehepartner nicht. Frage: dürfen wir zusammen diese 35000 € verdienen und kann einer die Mindereinnahmen der anderen aufnehmen? Blöde Frage, zugegeben, aber wir sind das erste Mal in so einer Situation...
Viele Grüße,
Alfredos
Die Kleinunternehmerregelung ist ja nur umsatzsteuerlich interessant. Sie gilt für jeden von euch getrennt und somit kann da nix "übertragen" werden.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mist....
Ich meinte das irgendwo gelesen zu haben...... Schade.
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