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Thema: Frage zum Vorgehen

  1. #1
    TP-Newbie MrLeo macht alles soweit korrekt
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    Frage zum Vorgehen

    Hallo zusammen,
    ich bin erst 15, möchte aber dennoch selbstständig werden. Ich weiß schon, wie hier im Allgemeinen über so etwas gedacht wird, ich habe auch die FAQs zum Thema gelesen.
    Alles in allem, bin ich schon recht gut informiert, ich möchte meine eigenen Programme vermarkten, zusätzlich aber auch die Erstellung von Websites als Dienstleistung anbieten.
    Natürlich spreche ich nicht vom großen Stil, aber ich habe bereits einige Personen, deren Website ich pflegen und führen soll.
    Mein Problem ist nun, dass ich nicht wirklich weiß, wie ich weiter vorgehen soll, um einen Gewerbeschein zu beantragen, obwohl ich noch nicht volljährig bin.
    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Danke im voraus,
    mit freundlichen Grüßen,
    MrLeo.

  2. #2
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Hast Du denn die FAQs hier im Forum wirklich gelesen? Oder nur überflogen und für teilweise zu kompliziert gehalten?

    Es gibt hier nämlich einen sehr guten Thread zum Thema Selbstständigkeit unter 18 und auch die Suche nach dem Thema Gewerbeanmeldung von Minderjährigen findet zig-Themen...

    Vormundschaftsgericht vielleicht noch ein Stichwort, das ich Dir auf den Weg mit geben kann.
    </andy>
    Jetzt bauen wir´09 + ´10

  3. #3
    TP-Newbie MrLeo macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für deinen Beitrag.
    Ich habe die FAQs gelesen und nicht für zu kompliziert befunden, Fachwörter kann man schließlich auch herausfinden.
    Allerdings empfand ich das FAQ zum Thema Selbstständigkeit für Minderjährige wenig hilfreich, in meinen Augen ist es eher ein Instrument um Minderjährige zu entmutigen, aber ich gehöre nicht zu den im FAQ angesprochenen, sich selbst überschätzenden Kiddies mit gecrackter Photoshop Version.
    Das Vormundschaftsgericht existiert meines Wissens nach seit dem 1. September 2009 nicht mehr.

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von MrLeo Beitrag anzeigen
    (...), aber ich gehöre nicht zu den im FAQ angesprochenen, sich selbst überschätzenden Kiddies mit gecrackter Photoshop Version.
    Keiner wird sich selbst so einschätzen ...

    Das Vormundschaftsgericht existiert meines Wissens nach seit dem 1. September 2009 nicht mehr.
    Dann hast du ja sicher auch schon rausgefunden, dass sich im Wesentlichen der Name geändert hat - früher Vormundschaftsgericht, heute Betreuungsgericht. Die Aufgaben sind die selben geblieben. http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsgericht

    Ruf' also am Montag beim für deinen Wohnort zuständigen an und lass dir erklären, wie du vorgehen musst. Am Gericht führt für dich kein Weg vorbei.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie MrLeo macht alles soweit korrekt
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    Keiner wird sich selbst so einschätzen ...
    Wohl wahr, aber ich bin auch nicht hier um das irgendwem zu beweisen.

    Ruf' also am Montag beim für deinen Wohnort zuständigen an und lass dir erklären, wie du vorgehen musst. Am Gericht führt für dich kein Weg vorbei.
    Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
    Meine Frage ist damit erstmal beantwortet, wenn ich auf dem Weg zur Selbstständigkeit noch weitere Fragen habe, wende ich mich wieder an dieses Forum.

    Mit freundlichen Grüßen,
    MrLeo.

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