Hallo,
so ist es.
1.) Wenn Du ein Gewerbe anmeldest bekommst DU erst einmal viel Post und zwar vom Finanzamt, der IHK und der Berufsgenossenschaft. Allen musst Du einige ausgefüllte Formulare zurücksenden. Für eine einmalige Angelegenheit zu viel Aufwand.
2.) Wenn Du nur für einen Auftraggeber arbeitest nennt man das Ganze Scheinselbsständigkeit und ist nicht erlaubt.


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