Die Kleinunternehmerregelung ist keine Rechtsform - die Rechtsform ist der Einzelunternehmer, die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.
Anzunehmen, aber können wir das im Detail wissen?[*] Da ich (vorerst) nicht plane mich in das Handelsregister eintragen zu lassen, müsste ich auch keine Doppelte Buchführung vorlegen. Das gilt aber nur sofern mein Gewerbe keine kaufmännische Administration erfordert. Trifft das auf mich zu?
Ja, aber das wirst du dann rechtzeitig mit der Kindergeldstelle besprechen müssen.[*] Kindergeld-technisch liegt meine Einkommensgrenze bei 8004€. Falls mein Einkommen diesen Betrag übersteigt, kriegen meine Eltern für dieses Kalenderjahr kein Kindergeld für mich. Wenn ich im nächsten KJ aber wieder unterhalb der Grenze liege, wird das Kindergeld wieder gezahlt, richtig? (z.b. weil ich wegen Bachelorarbeit pausieren möchte)
Nein. Mit Steuerrückforderungen hat das erst mal überhaupt nichts zu tun. Die USt ist in deinen Rechnungen ja enthalten, du musst mit ihr rechnen - du darfst sie aber nicht ausweisen. Der Kunde zahlt sie also mit, kann sie aber auf keinen Fall zurückbekommen.[*] Als Kleinunternehmer dürfen meine Rechnungen kein USt ausweisen, dementsprechend wird das für meinen Irischen Kunden einfacher, da er sich um keine Steuerrückforderungen kümmern muss. Stimmt das?
Aktuell 365,- Euro.[*] Krankenversicherung: Ich bin über meine Eltern (gesetzliche KV) derzeit mitversichert. Ich habe von einem Grenzbetrag von 355€ gelesen,
365,- Euro. Das gilt für jede Art von Einkommen.der wohl aber nur für regelmäßige Einkommen zutrifft. Ein Gewerbe erzielt in diesem Sinne ja aber nicht unbedingt regelmäßige Einkommen, welcher Grenzbetrag gilt also dann?
Nö.[*] Sozialversicherung/Rentenversicherung: Vorerst plane ich dieses Gewerbe nur nebenbei laufen zu lassen, es entspricht also nicht meiner Hauptberuflichen Tätigkeit (Student). Muss ich da trotzdem irgendetwas beachten?
Vergiss den Begriff "Absetzung" gleich wieder, den gibt es nicht.Dann habe ich noch einige, speziellere Fragen zum Thema Steuerliche Absetzung,
Warum hast du denn nicht gesucht?die evt. schon woanders hier im Forum geklärt worden sind.
Als 'vorweggenommene', ja, den üblichen Regeln entsprechend:[*] Vorgezogene Betriebsausgaben: Ich habe mir gerade Teile für einen neuen PC gekauft (Mobo/CPU/Ram). Das war noch vor der Gewerbeanmeldung. Kann ich das als Vorgezogene Betriebsausgabe geltend machen?
Ja, muss sie; nein, geht nicht.[*] Muss o. g. Ausgabe über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden oder geht das in einem Jahr?
Du kannst dir nichts selbst 'abkaufen'. Du kannst die Teile zum Zeitwert in dein Gewerbe einbringen, ggf. musst du über mehrere Jahre abschreiben. Vergiss den Begriff "Einkommensbilanz", jede Betriebsausgabe mindert den Gewinn.[*] Die anderen Teile des Computers stammen aus Privatbesitz, werden aber ausschließlich gewerblich verwendet (für privates habe ich einen anderen Computer). Wie ist es mit einer solchen "Vermischung von beständen"? Ich habe gehört ich könnte diese Teile in das Gewerbe übernehmen, praktisch also von mir selbst "abkaufen". Das würde sich dann aber in meiner Gesamt-Einkommensbilanz nicht bemerkbar (also "einkommensmindernd") auswirken?
Ja, du bist aber nachweispflichtig, was die Nutzung angeht.[*] Kann ich einen iPhone Vertrag, den ich ausschließlich geschäftlich nutze, der zuvor aber auf mich als Privatmann lief, als Betriebsausgabe geltend machen?
Versuch's mal mit Google.[*] Wo finde ich eine Übersicht welche Anschaffungen über welchen Zeitraum abgeschrieben werden müssen?
Und jetzt bitte mal die Suche benutzen ...[*] Gibt es empfehlenswerte Software um ein Kleinunternehmen zu verwalten?
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