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Thema: Kleingewerbe als Student, Rechnungen ins EU-Ausland

  1. #1
    TP-Newbie Chaos_2k macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe als Student, Rechnungen ins EU-Ausland

    Hallo zusammen,

    durch ein wenig Glück bin ich auf euer exzellentes Forum gestoßen und habe hier und auf der Seite existenzgruender.de/ des BMWI schon informiert. Trotz (oder gerade wegen) der Flut an neuen Informationen gibt es aber noch einige Unklarheiten die ich gerne klären möchte.

    Zu meiner Situation: Ich bin 19 Jahre, Student und arbeite schon seit 4 Jahren in der Softwareentwicklung. 3,5 Jahre davon war ich im Rahmen eines Minijobs bei einem Buchhaltungsunternehmen tätig. Nach einem dreimonatigen Praktikum bei einem Softwareunternehmen in Irland (dieses Jahr), ist mir angeboten worden weiterhin mit diesem Unternehmen zusammenzuarbeiten. Bisher werde ich nach irischem Recht dort bezahlt (s.u.).

    Jetzt möchte ich meine Dienstleistungen aber unabhängig anbieten und mich zu diesem Zwecke selbstständig machen, natürlich auch um die schwierige Einkommenssituation (Irland/Deutschland) zu vereinfachen. Selbstverständlich habe ich auch andere potenzielle Kundenprojekte, es geht hier also nicht um eine Scheinselbstständigkeit.

    Als Rechtsform kommt für mich und den zu erwartenden Umsatz (15k€) die Kleinunternehmerregelung für Selbstständige in Frage.
    • Da ich (vorerst) nicht plane mich in das Handelsregister eintragen zu lassen, müsste ich auch keine Doppelte Buchführung vorlegen. Das gilt aber nur sofern mein Gewerbe keine kaufmännische Administration erfordert. Trifft das auf mich zu?
    • Kindergeld-technisch liegt meine Einkommensgrenze bei 8004€. Falls mein Einkommen diesen Betrag übersteigt, kriegen meine Eltern für dieses Kalenderjahr kein Kindergeld für mich. Wenn ich im nächsten KJ aber wieder unterhalb der Grenze liege, wird das Kindergeld wieder gezahlt, richtig? (z.b. weil ich wegen Bachelorarbeit pausieren möchte)
    • Als Kleinunternehmer dürfen meine Rechnungen kein USt ausweisen, dementsprechend wird das für meinen Irischen Kunden einfacher, da er sich um keine Steuerrückforderungen kümmern muss. Stimmt das?
    • Krankenversicherung: Ich bin über meine Eltern (gesetzliche KV) derzeit mitversichert. Ich habe von einem Grenzbetrag von 355€ gelesen, der wohl aber nur für regelmäßige Einkommen zutrifft. Ein Gewerbe erzielt in diesem Sinne ja aber nicht unbedingt regelmäßige Einkommen, welcher Grenzbetrag gilt also dann?
    • Sozialversicherung/Rentenversicherung: Vorerst plane ich dieses Gewerbe nur nebenbei laufen zu lassen, es entspricht also nicht meiner Hauptberuflichen Tätigkeit (Student). Muss ich da trotzdem irgendetwas beachten?

    Dann habe ich noch einige, speziellere Fragen zum Thema Steuerliche Absetzung, die evt. schon woanders hier im Forum geklärt worden sind. Ich werde sie hier trotzdem (und die entsprechenden Antworten natürlich auch sammeln sobald ich mehr weiß), vielleicht hilft es ja mal irgendjemandem als Referenz.

    • Vorgezogene Betriebsausgaben: Ich habe mir gerade Teile für einen neuen PC gekauft (Mobo/CPU/Ram). Das war noch vor der Gewerbeanmeldung. Kann ich das als Vorgezogene Betriebsausgabe geltend machen?
    • Muss o. g. Ausgabe über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden oder geht das in einem Jahr?
    • Die anderen Teile des Computers stammen aus Privatbesitz, werden aber ausschließlich gewerblich verwendet (für privates habe ich einen anderen Computer). Wie ist es mit einer solchen "Vermischung von beständen"? Ich habe gehört ich könnte diese Teile in das Gewerbe übernehmen, praktisch also von mir selbst "abkaufen". Das würde sich dann aber in meiner Gesamt-Einkommensbilanz nicht bemerkbar (also "einkommensmindernd") auswirken?
    • Kann ich einen iPhone Vertrag, den ich ausschließlich geschäftlich nutze, der zuvor aber auf mich als Privatmann lief, als Betriebsausgabe geltend machen?
    • Wo finde ich eine Übersicht welche Anschaffungen über welchen Zeitraum abgeschrieben werden müssen?
    • Gibt es empfehlenswerte Software um ein Kleinunternehmen zu verwalten? Oder ist es die bessere Lösung für mich das über eine professionelle Buchhaltungsfirma abzuwickeln? (Die Firma bei der ich zuvor schon gearbeitet habe).
    Geändert von Chaos_2k (21.10.2010 um 23:23 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Chaos_2k Beitrag anzeigen
    Als Rechtsform kommt für mich und den zu erwartenden Umsatz (15k€) die Kleinunternehmerregelung für Selbstständige in Frage.
    Die Kleinunternehmerregelung ist keine Rechtsform - die Rechtsform ist der Einzelunternehmer, die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.

    [*] Da ich (vorerst) nicht plane mich in das Handelsregister eintragen zu lassen, müsste ich auch keine Doppelte Buchführung vorlegen. Das gilt aber nur sofern mein Gewerbe keine kaufmännische Administration erfordert. Trifft das auf mich zu?
    Anzunehmen, aber können wir das im Detail wissen?

    [*] Kindergeld-technisch liegt meine Einkommensgrenze bei 8004€. Falls mein Einkommen diesen Betrag übersteigt, kriegen meine Eltern für dieses Kalenderjahr kein Kindergeld für mich. Wenn ich im nächsten KJ aber wieder unterhalb der Grenze liege, wird das Kindergeld wieder gezahlt, richtig? (z.b. weil ich wegen Bachelorarbeit pausieren möchte)
    Ja, aber das wirst du dann rechtzeitig mit der Kindergeldstelle besprechen müssen.

    [*] Als Kleinunternehmer dürfen meine Rechnungen kein USt ausweisen, dementsprechend wird das für meinen Irischen Kunden einfacher, da er sich um keine Steuerrückforderungen kümmern muss. Stimmt das?
    Nein. Mit Steuerrückforderungen hat das erst mal überhaupt nichts zu tun. Die USt ist in deinen Rechnungen ja enthalten, du musst mit ihr rechnen - du darfst sie aber nicht ausweisen. Der Kunde zahlt sie also mit, kann sie aber auf keinen Fall zurückbekommen.

    [*] Krankenversicherung: Ich bin über meine Eltern (gesetzliche KV) derzeit mitversichert. Ich habe von einem Grenzbetrag von 355€ gelesen,
    Aktuell 365,- Euro.

    der wohl aber nur für regelmäßige Einkommen zutrifft. Ein Gewerbe erzielt in diesem Sinne ja aber nicht unbedingt regelmäßige Einkommen, welcher Grenzbetrag gilt also dann?
    365,- Euro. Das gilt für jede Art von Einkommen.

    [*] Sozialversicherung/Rentenversicherung: Vorerst plane ich dieses Gewerbe nur nebenbei laufen zu lassen, es entspricht also nicht meiner Hauptberuflichen Tätigkeit (Student). Muss ich da trotzdem irgendetwas beachten?
    Nö.

    Dann habe ich noch einige, speziellere Fragen zum Thema Steuerliche Absetzung,
    Vergiss den Begriff "Absetzung" gleich wieder, den gibt es nicht.

    die evt. schon woanders hier im Forum geklärt worden sind.
    Warum hast du denn nicht gesucht?

    [*] Vorgezogene Betriebsausgaben: Ich habe mir gerade Teile für einen neuen PC gekauft (Mobo/CPU/Ram). Das war noch vor der Gewerbeanmeldung. Kann ich das als Vorgezogene Betriebsausgabe geltend machen?
    Als 'vorweggenommene', ja, den üblichen Regeln entsprechend:

    [*] Muss o. g. Ausgabe über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden oder geht das in einem Jahr?
    Ja, muss sie; nein, geht nicht.

    [*] Die anderen Teile des Computers stammen aus Privatbesitz, werden aber ausschließlich gewerblich verwendet (für privates habe ich einen anderen Computer). Wie ist es mit einer solchen "Vermischung von beständen"? Ich habe gehört ich könnte diese Teile in das Gewerbe übernehmen, praktisch also von mir selbst "abkaufen". Das würde sich dann aber in meiner Gesamt-Einkommensbilanz nicht bemerkbar (also "einkommensmindernd") auswirken?
    Du kannst dir nichts selbst 'abkaufen'. Du kannst die Teile zum Zeitwert in dein Gewerbe einbringen, ggf. musst du über mehrere Jahre abschreiben. Vergiss den Begriff "Einkommensbilanz", jede Betriebsausgabe mindert den Gewinn.

    [*] Kann ich einen iPhone Vertrag, den ich ausschließlich geschäftlich nutze, der zuvor aber auf mich als Privatmann lief, als Betriebsausgabe geltend machen?
    Ja, du bist aber nachweispflichtig, was die Nutzung angeht.

    [*] Wo finde ich eine Übersicht welche Anschaffungen über welchen Zeitraum abgeschrieben werden müssen?
    Versuch's mal mit Google.

    [*] Gibt es empfehlenswerte Software um ein Kleinunternehmen zu verwalten?
    Und jetzt bitte mal die Suche benutzen ...

    copy

  3. #3
    TP-Newbie Chaos_2k macht alles soweit korrekt
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    Hallo copy,

    vielen Dank erst mal für deine Antwort. Eins vorweg: Ich bin keinswegs davon ausgegangen auf die Fragen aus dem 2. Teil eine Antwort zu bekommen, mir war bewusst dass ich diese Informationen vermutlich auch selbst finden kann. Trotzdem habe ich es als sinvoll erachtet diese Fragen erst einmal auszuformulieren, um dann schließlich hier auch die Antwort die ich gefunden habe sammeln zu können. Bitte nicht falsch verstehen.

    Anzunehmen, aber können wir das im Detail wissen?
    Nein, im Detail kann man das natürlich nicht wissen, wäre auch zuviel verlangt :-) Aber danke für den Hinweis, dass es üblicherweise zutrifft.

    [*] Als Kleinunternehmer dürfen meine Rechnungen kein USt ausweisen, dementsprechend wird das für meinen Irischen Kunden einfacher, da er sich um keine Steuerrückforderungen kümmern muss. Stimmt das?
    Zu diesem Punkt muss ich vielleicht besser erläutern was ich meine, evt. habe ich auch eine falsche Vorstellung von dem Thema. Ausgehend von der FAQ: Innergemeinschaftliche Lieferung / Ausfuhrlieferung / Dienstleistung gehe ich davon aus, dass meinem Irischen Kunden (eine Ltd. nach irischem Recht) die Bestimmungsland-Besteuerung zuzumuten ist. Demnach muss ich auf meiner Rechung (unabhängig ob ich in die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung optiere) die USt nicht ausweisen sondern mein Kunde muss den von mir in Rechnung gestellten (Netto-)Rechnungsbetrag nach irischem Recht versteuern. Dementsprechend würde er dann dafür eine USt ausweisen, die er aber direkt als Vorsteuer zurückbekommt?

    Diese Regelung müsste in Irland ähnlich zur Deutschen sein, das Grundrpinzip ist ja, dass USt nur einmal erhoben wird.

    Die Materie ist noch neu für mich und ich habe sie dementsprechend noch nicht komplett verinnerlicht, bitte weißt mich auf fälschliche Annahmen bzw. Missverständnisse hin.

    Du kannst die Teile zum Zeitwert in dein Gewerbe einbringen, ggf. musst du über mehrere Jahre abschreiben. Vergiss den Begriff "Einkommensbilanz", jede Betriebsausgabe mindert den Gewinn.
    Danke, dass war die Formulierung nach der ich gesucht habe. Damit sollte ich hier auch genug Infos im Forum finden.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Chaos_2k Beitrag anzeigen
    Demnach muss ich auf meiner Rechung (unabhängig ob ich in die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung optiere) die USt nicht ausweisen sondern
    Nein, wenn du die KU nutzt ändert sich an deiner Rechnung rein gar nichts. Egal ob du dem Iren oder jemandem hier in Dtschld. die Leistung erbringst.
    Wie du dem Iren gegenüber die Rechnungshöhe "gestaltest" bleibt natürlich dir überlassen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie Chaos_2k macht alles soweit korrekt
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    Wie du dem Iren gegenüber die Rechnungshöhe "gestaltest" bleibt natürlich dir überlassen.
    Sorry, das check ich nicht. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich das mit der KU Regelung richtig verstanden habe...

    Ich habe mir zwar noch einmal die FAQ durchgelesen, aber soweit ich das verstehe heißt KU, dass beim Einkauf von Ware bereits die USt entrichtet wird (keine Vorsteuer Erstattung). Somit fällt bei der Wertschöpfung des Unternehmens keine weitere USt an. Was heißt das jetzt aber für die Rechnung konkret die ein KU schreibt? Da steht dann einfach nur ein Nettobetrag mit Vermerk (inkl. 19% MWSt) oder wie?

    Oder schreibt man auch dann einen ganz normalen Netto+MWSt = Brutto Rechnung, nur das man die Steuer nicht abführen muss?

    Das ein anderes Unternehmen das meine Leistung einkauft die Vorsteuer dafür nicht mehr geltend machen kann erscheint logisch (die Vorleistungen wurden ja bereits schon versteuert) aber mir ist nicht klar woran ich als mein hypothetischer Kunde das jetzt erkennen könnte.

    Vielen Dank für eure Hilfe, habe heute übrigens Gewerbe angemeldet. Hab also noch ein bisschen Zeit bis der Brief vom FA kommt und ich mich für KU/nicht KU entscheiden muss.

  6. #6
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    Also... ich als regelbesteuerter Unternehmer würde bei einem Kleinunternehmer nicht einkaufen, es sei denn er ist mind. 19 % (7%) günstiger als bei jemandem wo ich die 19% (7%) MwSt. ausgewiesen bekomme.

    Du darfst als KU - so weit ich weiß - max. auf deine Rechnung einen Satz wie "die USt. wird laut §19b(?) USt.G. nicht ausgewiesen..." schreiben.

    Übrigens muss ich auch die MwSt. beim Einkauf bezahlen, die Erstattung bzw. Aufrechnung der MwSt. erfolgt durch das FA, dafür muss ich aber auch von meinen Einnahmen 19% an das FA abführen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Somit fällt bei der Wertschöpfung des Unternehmens keine weitere USt an. Was heißt das jetzt aber für die Rechnung konkret die ein KU schreibt? Da steht dann einfach nur ein Nettobetrag mit Vermerk (inkl. 19% MWSt) oder wie?
    nein, da steht einfach nur ein Betrag ohne irgendeine Steuer oder ein Verweis auf eine Steuer.

    Das irische Unternehmen müsste die USt abführen wenn du kein Kleinunternehmer wärst. Dann müsstest du nämlich den Betrag ohne USt ausweisen und zusätzlich einen Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft "VAT reversed" oder ähnlich auf der Rechnung vermerken. Dies gilt für dich als Kleinunternehmer nicht (§ 13b Abs. 5 Satz 4 UStG).

    Ich weiß nicht wie groß das Unternehmen ist oder wie "dicke" du mit denen bist aber das solltest du abklären bevor du einen Auftrag annimmst.

    @ dorintia: 19, nicht 19b

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  8. #8
    TP-Newbie Chaos_2k macht alles soweit korrekt
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    Okay, ich glaube jetzt habe ich das verstanden. Mein Problem war, dass ich nicht wusste woraus dem Rechnungsempfänger klar wird, dass er für diese Rechnung keine Vorsteuer erstattet bekommen kann.

    Zum Thema Rechnung ins Ausland: Somit ist es (aus deren Sicht) praktisch egal ob ich Kleinunternehmer bin oder nicht?

    Den Fall "nicht-KU" und Rechnung ins EU-Ausland hatte ich schon verstanden, der Fall "KU" ist mir hingegen noch ein wenig unklar. Der Gesetzestext sagt eindeutig, dass nicht die gleiche Regelung angewandt wird, welche aber die Alternative ist bleibt mir verborgen.

    Das Abführen der USt ist für meinen Kunden verwaltungstechnisch kein Problem, schließlich haben die auch Geschäftsbeziehungen zu mehreren anderen EU Ländern.

    Ich tendiere momentan, auch aufgrund der Art meines Gewerbes, zur Regelbesteuerung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Chaos_2k Beitrag anzeigen
    Somit ist es (aus deren Sicht) praktisch egal ob ich Kleinunternehmer bin oder nicht?
    Nur im Hinblick auf die Höhe der Rechnung nicht...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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