Hi,
ich bin eh mal gespannt, wie es im nächsten Jahr mit dem Gründungzuschuss weiter gehen soll.
Laut dem beschlossenen Sparpaket sollen in den nächsten 4 Jahren 16 Milliarden Euro im Bereich SGB II und SGB III eingespart werden.
Das bedeutet, dass man jetzt "noch genauer hinschaut", wem man Gründungszuschuss gewährt.
Aber zurück zur Frage:
Du erhälst Gründungzuschuss nur, wenn du durch eine selbständige und hauptberufliche Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden möchtest.
Also fällst du ab dem Tag, ab dem du Zuschuss erhälst, nicht mehr unter ALG I.
Hauptberufliche Tätigkeit heißt immer, dass es auch eine nebenberufliche Tätigkeit geben kann. Nur dürfte schon mal klar sein, dass der Prüfer dies dann genau wissen will.
Wenn du neben deiner Existenzgründung noch eine Nebentätigkeit aufnehmen willst, dann musst du dies ebenfalls mitangeben.
Besten Gruss!


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