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Thema: Gründungszuschuß: weniger Auszahlung bei Angabe von 30h?

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Gründungszuschuß: weniger Auszahlung bei Angabe von 30h?

    Im Gründungszuschuß-Antrag gibt es die Zeile "Für meine selbständige Tätigkeit wende ich künftig ca. __ Wochenstunden auf."

    Ich weiß das es darum geht das es nur Gründungszuschuß Bewilligungen für diejenigen gibt die mehr als 15h selbständig tätig sein möchten.

    Angenommen ich trage dort 30h anstatt 40h ein, wird die Höhe des Gründungszuschuß-Auszahlung dann (wie es beim ALG 1 sein würde) gemindert wenn ich ALG 1 mit 40h Anspruch beziehe?

    Ich stehe als ALG 1 Bezieher dem Arbeitsmarkt für 40h zur Verfügung (erhalte also das ALG 1 Geld unvermindert für 40h), wenn ich beim Gründungszuschuß nur 30h angebe, bleibt es dennoch beim bisherigen ALG 1 Betrag + 300 Euro????

  2. #2
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Hi,
    ich bin eh mal gespannt, wie es im nächsten Jahr mit dem Gründungzuschuss weiter gehen soll.
    Laut dem beschlossenen Sparpaket sollen in den nächsten 4 Jahren 16 Milliarden Euro im Bereich SGB II und SGB III eingespart werden.
    Das bedeutet, dass man jetzt "noch genauer hinschaut", wem man Gründungszuschuss gewährt.

    Aber zurück zur Frage:
    Du erhälst Gründungzuschuss nur, wenn du durch eine selbständige und hauptberufliche Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden möchtest.
    Also fällst du ab dem Tag, ab dem du Zuschuss erhälst, nicht mehr unter ALG I.

    Hauptberufliche Tätigkeit heißt immer, dass es auch eine nebenberufliche Tätigkeit geben kann. Nur dürfte schon mal klar sein, dass der Prüfer dies dann genau wissen will.
    Wenn du neben deiner Existenzgründung noch eine Nebentätigkeit aufnehmen willst, dann musst du dies ebenfalls mitangeben.

    Besten Gruss!
    »Man sollte alles so einfach wie möglich sehen - aber auch nicht einfacher.«
    -Albert E.

  3. #3
    TP-Junior Gründerhelfer macht alles soweit korrekt Avatar von Gründerhelfer
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    Hallo Sven0

    wer den Gründungszuschuss erhält bekommt zwei Schreiben - 1. Herr Sven0 ... erhält ab dem 00000 Datum kein Arbeitslosengeld I mehr. 2. Herr Sven0 erhält ab dem 00000 Datum den Gründungzuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit. Beide Schreiben kommen in der Regel zeitgleich an.

    Der Existenzgründungzuschuss wird mit zwei Bausteinen gezahlt - persönlich abhängige Pauschale gleich ALG I + persönlich unabhängige Pauschale von 300,- Euro.
    Die Tragfähigkeitsbescheinigung incl. der dazugehörigen Unterlagen (vollständigen Businessplan, Gewerbeanmeldung) weisst nach das ihr Konzept kurz- und langfristig tragfähig ist. Fertig !
    Die Spekulation das schärfer geprüft wird gab es dieses Jahr ja schon mal - Konzepte die Gut sind werden durch die Spekulation nicht schlecht. Und das die wirklich schlechten Konzepte keinen Zuschuss erhalten ist vielleicht auch mal im Sinne der Steuerzahler (aller) nachvollziehbar.
    Zu der Nebentätigkeit kann ich aus meiner Sichtweise nur Fragen - wo bitte bleibt Zeit dafür wenn die Existenzgründung richtig angetrieben wird ? - die Frage nach den 40 Stunden stellt sich damit nicht mehr.

    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

    Gruss Gründererhelfer

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