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Thema: Gewährleistung bei Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen (Kleinunternehmer)

  1. #1
    TP-Junior fast_freddy10 macht alles soweit korrekt
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    Gewährleistung bei Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen (Kleinunternehmer)

    Hallo erstmal!

    Ich bin durch google auf dieses Forum gestoßen und wollte erstmal ein kleines Lob aussprechen. Habe schon diverse Themen gelesen und alle Beiträge waren freundlich, strukturiert und informativ. Das erlebt man ja auch nicht alle Tage.

    So, nun zu meiner Frage:
    Ich bin 20 Jahre alt, Student und möchte mein Hobby als Nebenerwerb zum Beruf machen.
    Dies bedeutet, dass ich mich auf den Verkauf von gebrauchten Rollerteilen aus Unfall / Schlachtfahrzeugen spezialisieren will und gleichzeitig auch über Großhändler neuteile vertreiben möchte.

    Dank dem Forum konnte ich schon viel über die Gründung eines Unternehmens und die für mich relevante Kleinunternehmerregelung herausfinden. Was mir jedoch noch Unklar ist ist die Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Teilen.

    Als beispiel: Ich verkaufe einen Satz Felgen welche augenscheinlich keine Beschädigung vorweisen.
    Nun fährt der Käufer 2 Monate damit und plötzlich bricht eine Felge, er fällt hin und bricht sich den Arm.
    Bin ich als Verkäufer vom Käufer für den Unfall verantwortlich zu machen? Ich weise ja beim Verkauf darauf hin das es sich um ein Gebrauchtteil handelt und ich es einer Sichtprüfung unterzogen habe. Mehr kann ich ja sogesehen nicht tun.

    Dies ist zurzeit meine primäre Frage welche mich beschäftigt. Ich hoffe alles war gut Verständlich und ich kann auf hilfreiche Beiträge hoffen.

    Vielen Dank im Voraus,
    Frederik

  2. #2
    TP-Senior MrMurphy macht sich hier sehr viel Mühe
    Registriert seit
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    Beiträge
    152
    Hallo

    Ich weise ja beim Verkauf darauf hin das es sich um ein Gebrauchtteil handelt und ich es einer Sichtprüfung unterzogen habe.
    Damit machst du es dir etwas zu einfach. Als gewerblicher Händler hast du erweiterte Pflichten. Das gilt auf für Prüfungen, zu denen du bei gebrauchten Teilen verpflichtet bist.

    Im Prinzip kann ein Kunde erwarten, das auch gebrauchte Teile den normalen Einsatz fehler- bzw. unfallfrei überstehen. Wenn es zu einem Unfall kommt bist du damit durchaus in der Haftung.

    Nicht umsonst ist ein wichtiger Posten in der Buchhaltung die Rücklage für Haftungen. An fehlenden Rücklagen sind schon viele Unternehmungen Pleite gegangen.

    Du kannst das etwas lindern, indem du individuell in jeden einzelnen Vertrag mit aufnimmst, das du das Gebrauchtteil nur optisch geprüft hast (was im Endeffekt auch jeder Käufer selbst machen kann) und Mängel nicht ausgeschlossen sind.

    Dann ist für den Verkäufer natürlich die Frage, warum er z. B. Felgen nicht gleich privat kaufen soll, um noch einige Euros zu sparen. Und die Mehrzahl der Kaufinteressenten wird vom Kauf dann gleich Abstand nehmen.

    Gruss

    MrMurphy

  3. #3
    TP-Junior fast_freddy10 macht alles soweit korrekt
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    9
    Danke erstmal für deinen Beitrag.
    Das scheint ja dann doch schon eine etwas größere Angelegenheit zu sein.

    Zu einfach machen will ich es mir auf jeden Fall nicht, es soll ja schon alles seine richtigkeit haben.

    Du kannst das etwas lindern, indem du individuell in jeden einzelnen Vertrag mit aufnimmst, das du das Gebrauchtteil nur optisch geprüft hast (was im Endeffekt auch jeder Käufer selbst machen kann) und Mängel nicht ausgeschlossen sind.
    Inwiefern sprechen wir denn in diesem Fall von einer Linderung? Das ich im Fall einer Haftung beispielsweise mit geringeren Beträgen zu rechnen habe da ich ja auf eventuelle Schäden hingewiesen habe?

    Des weiteren:
    Wie sieht es aus wenn ich die Teile auf Grund dessen das diese gebraucht sind als Bastlerware anbiete.
    Beinhaltet das Wort "Bastlerware" nicht eine Art Haftungsausschluss?

    Was mich noch interessiert.
    Ich kenne es bisher aus eigener Erfahung, dass man beispielsweise bei Motorteilen welche man neu kaufte und direkt nach der Montage kaputt gegangen sind, nachweisen muss das diese in einer Fachwerkstatt montiert wurde. Andernfalls hat man keine Garantieansprüche da es ja ein Montagefehler durch selbstmontage sein kann.

    Gilt dies auch im Bereich "Gebrauchtteile"? Es kann ja auch bei gebrauchtteilen welche gut sind durch Montagefehler zu Mängeln kommen.

    Dann ist für den Verkäufer natürlich die Frage, warum er z. B. Felgen nicht gleich privat kaufen soll, um noch einige Euros zu sparen. Und die Mehrzahl der Kaufinteressenten wird vom Kauf dann gleich Abstand nehmen.
    Um diesen Punkt mache ich mir Momentan weniger Sorgen da ich auf Grund vorteilhafter Rahmenbedingungen (günstige Lagerung, geringe Anschaffungskosten etc) einen dem Privatmarkt ähnelden Verkaufspreis erzielen kann.

    Erneut Danke im Vorraus!

  4. #4
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von fast_freddy10 Beitrag anzeigen

    nachweisen muss das diese in einer Fachwerkstatt montiert wurde. Andernfalls hat man keine Garantieansprüche da es ja ein Montagefehler durch selbstmontage sein kann.

    Gilt dies auch im Bereich "Gebrauchtteile"? Es kann ja auch bei gebrauchtteilen welche gut sind durch Montagefehler zu Mängeln kommen.
    Hallo,

    erstmal generell, Haftung und Gewährleistung sind zwei verschiedenen Dinge.

    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Jeder Versuch diese zu umgehen, kann eine Wettbewerbsverstoß darstellen und somit abgemahnt werden. Falsche Formulierungen in den AGB über Gewährleistung können auch als Schuss nach hinten losgehen. Mein Rat dazu, lass Dich mal von der IHK über den Gebrauchthandel beraten und lass Dir solche Formulierungen unbedingt von eine Anwalt prüfen bzw. erstellen.

    Zum Thema Haftung ist nur zu sagen: Dass Dich mal jemand auf Schadensersatz verklagt kannst Du nie ausschließen. Ob berechtigt oder nicht sei dahingestellt. Ich denke nur mal an gefälschte Ersatzteile, die ja leider in Umlauf sind. Kommt es nun durch solch ein Teil zu einem Unfall kann der Geschädigte den "Hersteller" nicht in Anspruch nehmen. Wer bleibt dann noch übrig? Eine Betriebshaftpflicht dürfte in Deinem Fall angebracht sein.

  5. #5
    TP-Junior fast_freddy10 macht alles soweit korrekt
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    Beiträge
    9
    Vielen Dank!

    Das hat mir schonmal weiter geholfen. JEtzt weiß ich auch wo ich mich informieren muss.

    Falls trotzdem noch weitere User Tips haben bitte ich darum diese zu posten

    Gruß

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