Hallo
Damit machst du es dir etwas zu einfach. Als gewerblicher Händler hast du erweiterte Pflichten. Das gilt auf für Prüfungen, zu denen du bei gebrauchten Teilen verpflichtet bist.Ich weise ja beim Verkauf darauf hin das es sich um ein Gebrauchtteil handelt und ich es einer Sichtprüfung unterzogen habe.
Im Prinzip kann ein Kunde erwarten, das auch gebrauchte Teile den normalen Einsatz fehler- bzw. unfallfrei überstehen. Wenn es zu einem Unfall kommt bist du damit durchaus in der Haftung.
Nicht umsonst ist ein wichtiger Posten in der Buchhaltung die Rücklage für Haftungen. An fehlenden Rücklagen sind schon viele Unternehmungen Pleite gegangen.
Du kannst das etwas lindern, indem du individuell in jeden einzelnen Vertrag mit aufnimmst, das du das Gebrauchtteil nur optisch geprüft hast (was im Endeffekt auch jeder Käufer selbst machen kann) und Mängel nicht ausgeschlossen sind.
Dann ist für den Verkäufer natürlich die Frage, warum er z. B. Felgen nicht gleich privat kaufen soll, um noch einige Euros zu sparen. Und die Mehrzahl der Kaufinteressenten wird vom Kauf dann gleich Abstand nehmen.
Gruss
MrMurphy


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