Nein, nur jährlich.
Nein, nicht wenn nicht abzusehen war, dass der Umsatz höher sein würde. Du bist erst ab dem Folgejahr regelbesteuert. Die Umsatzgrenze gitl aber für die vollen 12 Monate. Meldest du dein Gewerbe unterjährig an, verringert sie sch um 1/12 pro Monat.Was passiert wenn ich über die 17500 komme?Dann muss ich die Umsatzsteuer nachzahlen, für das ganze Jahr ,oder?
Das wäre dann dein Pech, aber siehe oben.Aber ich hab ja keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen, wie verhält sich das dann?
Das hat nichts mit dem Gewerbe zu tun, auch ein Gewerbetreibender, der von der KU-Regelung gebrauch macht, hat ein "normales Gewerbe". Die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.Dann habe ich ein paar Fragen zu dem normalen Gewerbe, mit der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen.
Gibt es nicht - du meinst die Umsatzsteuervoranmeldung.Wie läuft das mit der Umsatzvorversteuerung ,
Zunächst auf jeden Fall monatlich.muss ich die für jeden Monat machen, oder für das ganze Jahr?
Du kannst dich nicht verschätzen, weil die Umsatzsteuervoranmeldung für den vergangenen Monat erfolgt.Was ist wenn man sich verschätzt und mehr einnimmt als angegeben?
Die Umsatzsteuer ist nicht auf den Gewinn bezogen, sondern auf den Umsatz. Und nein, du zahlst auf dein Einkommen auch Einkommenssteuer und ab 24.500 Euro Gewinn auch Gewerbesteuer.Zahlt man als Steuern "nur" die 19% Mehrwertsteuer die man pro Gewinn eingenommen hat ,an das Finanzamt?Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.
Magst du bitte mal die FAQs lesen? da wird nämlich ganz viel schon erklärt.
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Ich denke damit kann ich nix falsch machen.