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Thema: Umsatzsteuer/Einkommenssteuer Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Junior Misajo macht alles soweit korrekt
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    Question Umsatzsteuer/Einkommenssteuer Kleingewerbe

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zum Thema Selbstständigkeit.Wenn ich Kleingewerbe habe,wie oft muss ich die Einkommensteuererklärung machen?Kann ich die nur Jährlich machen oder kann ich die auch monatlich machen?Was passiert wenn ich über die 17500 komme?Dann muss ich die Umsatzsteuer nachzahlen, für das ganze Jahr ,oder?Aber ich hab ja keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen, wie verhält sich das dann?

    Dann habe ich ein paar Fragen zu dem normalen Gewerbe, mit der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen.Wie läuft das mit der Umsatzvorversteuerung ,muss ich die für jeden Monat machen, oder für das ganze Jahr?Was ist wenn man sich verschätzt und mehr einnimmt als angegeben?Zahlt man als Steuern "nur" die 19% Mehrwertsteuer die man pro Gewinn eingenommen hat ,an das Finanzamt?Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Misajo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zum Thema Selbstständigkeit.Wenn ich Kleingewerbe habe,wie oft muss ich die Einkommensteuererklärung machen?Kann ich die nur Jährlich machen oder kann ich die auch monatlich machen?
    Nein, nur jährlich.

    Was passiert wenn ich über die 17500 komme?Dann muss ich die Umsatzsteuer nachzahlen, für das ganze Jahr ,oder?
    Nein, nicht wenn nicht abzusehen war, dass der Umsatz höher sein würde. Du bist erst ab dem Folgejahr regelbesteuert. Die Umsatzgrenze gitl aber für die vollen 12 Monate. Meldest du dein Gewerbe unterjährig an, verringert sie sch um 1/12 pro Monat.

    Aber ich hab ja keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen, wie verhält sich das dann?
    Das wäre dann dein Pech, aber siehe oben.

    Dann habe ich ein paar Fragen zu dem normalen Gewerbe, mit der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen.
    Das hat nichts mit dem Gewerbe zu tun, auch ein Gewerbetreibender, der von der KU-Regelung gebrauch macht, hat ein "normales Gewerbe". Die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.

    Wie läuft das mit der Umsatzvorversteuerung ,
    Gibt es nicht - du meinst die Umsatzsteuervoranmeldung.

    muss ich die für jeden Monat machen, oder für das ganze Jahr?
    Zunächst auf jeden Fall monatlich.

    Was ist wenn man sich verschätzt und mehr einnimmt als angegeben?
    Du kannst dich nicht verschätzen, weil die Umsatzsteuervoranmeldung für den vergangenen Monat erfolgt.

    Zahlt man als Steuern "nur" die 19% Mehrwertsteuer die man pro Gewinn eingenommen hat ,an das Finanzamt?Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.
    Die Umsatzsteuer ist nicht auf den Gewinn bezogen, sondern auf den Umsatz. Und nein, du zahlst auf dein Einkommen auch Einkommenssteuer und ab 24.500 Euro Gewinn auch Gewerbesteuer.

    Magst du bitte mal die FAQs lesen? da wird nämlich ganz viel schon erklärt.

    copy
    Geändert von copy (28.10.2010 um 15:23 Uhr)

  3. #3
    TP-Junior Misajo macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antwort.Ich habe die FAQs gelesen,versteh trotzdem einiges nicht.Sind die 17500 Netto oder Brutto ?Wenn es Brutto ist darf man ja nur viel weniger einnehmen.Und warum kann man einfach dann doch die Mehrwertsteuer angeben ,wenn man weiss, das man mehr als 17500 einnehmen wird?Ich dachte man darf keine Mehrwertsteuer angeben und berrechnen.Wie berrechne ich denn die Einkommensteuer?Ich muss ja als Kleinunternehmer das ganze Jahr angeben kann man das selbst ausrechnen was man dann zahlen muss?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Misajo Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort.Ich habe die FAQs gelesen,versteh trotzdem einiges nicht.
    Dann ist die Foren-Suche eigentlich der nächste Schritt.

    Sind die 17500 Netto oder Brutto ?
    Brutto.

    Wobei das für einen KU egal ist. Der weist die USt nämlich sowieso nicht aus ...

    Wenn es Brutto ist darf man ja nur viel weniger einnehmen.Und warum kann man einfach dann doch die Mehrwertsteuer angeben ,wenn man weiss, das man mehr als 17500 einnehmen wird?
    Wenn du vorher schon weisst, das du mehr als 17.500 Euro Umsatz machen wirst, kannst du die KU-Regelung überhaupt nicht in Anspruch nehmen und musst von Anfang an die USt ausweisen, einnehmen, anmelden, abführen.

    Ich dachte man darf keine Mehrwertsteuer angeben und berrechnen.
    Als KU darf man nicht, als Regelbesteuerter muss man.

    Wie berrechne ich denn die Einkommensteuer?
    Die ist logischerweise abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Wenn du die kennst oder einschätzen kannst, suchst du dir mit Google mal einen Brutto/Netto-Rechner und gibst die Werte da ein. Ersatzweise suchst du nach 'Einkommensteuertabelle' und schaust da nach.

    Ich muss ja als Kleinunternehmer das ganze Jahr angeben kann man das selbst ausrechnen was man dann zahlen muss?
    Das hat mit Kleinunternehmer oder nicht überhaupt nichts zu tun, jeder muss das gesamte Einkommen erklären. Ja, kann man - siehe oben.

    Ich würde dir dringend ein Existenzgründerseminar empfehlen. Schau' mal, ob IHK, HWK, VHS oder ähnliche in deriner Region das günstig anbieten.

    copy

  5. #5
    TP-Junior Misajo macht alles soweit korrekt
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    Ich danke Dir sehr für deine Hilfe.Werde damit wenn es soweit ist lieber zu einem Steuerberater gehen.Ich denke damit kann ich nix falsch machen.

  6. #6
    dim
    dim ist offline
    TP-Junior dim macht alles soweit korrekt
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    Hallo ich bin neu hier und habe ein ähnliches Problem.

    Ich bin seit Ende Februar freiberuflich tätig, und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, da ich nach meinen Schätzungen nicht mehr als 17.500 € Umsatz im Jahr hätte.

    Bis Ende Okotober haben sich mittlerweile Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.H.v. 13.200 € Netto angehäuft. Demnach würde ich über 17.500 € (inkl. Umsatzsteuer) im Jahr kommen.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    (1) Muss ich dies dem Finanzamt sofort melden?
    (2) Ist es möglich auf meine Einkünfte aus selbst. Tätigkeit die Mehrwertsteuer nachträglich zu bezahlen?
    (3) Ist es möglich die USt erst ab dem nächsten Jahr geltend zu machen, obwohl ich jetzt schon ziemlich sicher weiß, dass mein Umsatz über die Grenze von 17.500 € kommen wird?

    Vielen Dank

  7. #7
    dim
    dim ist offline
    TP-Junior dim macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dim Beitrag anzeigen
    Hallo ich bin neu hier und habe ein ähnliches Problem.

    Ich bin seit Ende Februar freiberuflich tätig, und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, da ich nach meinen Schätzungen nicht mehr als 17.500 € Umsatz im Jahr hätte.

    Bis Ende Okotober haben sich mittlerweile Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.H.v. 13.200 € Netto angehäuft. Demnach würde ich über 17.500 € (inkl. Umsatzsteuer) im Jahr kommen.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    (1) Muss ich dies dem Finanzamt sofort melden?
    (2) Ist es möglich auf meine Einkünfte aus selbst. Tätigkeit die Mehrwertsteuer nachträglich zu bezahlen?
    (3) Ist es möglich die USt erst ab dem nächsten Jahr geltend zu machen, obwohl ich jetzt schon ziemlich sicher weiß, dass mein Umsatz über die Grenze von 17.500 € kommen wird?

    Vielen Dank


    Ich habe mir die Fragen im FAQ Forum glaube ich selbst beantwortet.

    Nur noch diese Frage:

    Kann man denn ruhigen Gewissens die Regelbesteuerung ab dem kommenden Jahr wegen Umsatzüberschreitung geltend machen, oder passiert es schonmal, dass man sich dafür großartig rechtfertigen muss.

  8. #8
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Gegenüber wem?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von dim Beitrag anzeigen
    Kann man denn ruhigen Gewissens die Regelbesteuerung ab dem kommenden Jahr wegen Umsatzüberschreitung geltend machen, oder passiert es schonmal, dass man sich dafür großartig rechtfertigen muss.
    Du kannst immer freiwillig zur Regelbesteuerung optieren, egal wie weit dein Umsatz unter 17.500 Euro liegt. An diese Entscheidung bist du aber fünf Jahre gebunden.

    Sicherheitshalber:

    (1) Muss ich dies dem Finanzamt sofort melden?
    Nein. Es reicht, wenn du die Umsatzgrenze auch wirklich überschritten hast.

    (2) Ist es möglich auf meine Einkünfte aus selbst. Tätigkeit die Mehrwertsteuer nachträglich zu bezahlen?
    Was meinst du damit?

    (3) Ist es möglich die USt erst ab dem nächsten Jahr geltend zu machen, obwohl ich jetzt schon ziemlich sicher weiß, dass mein Umsatz über die Grenze von 17.500 € kommen wird?
    "Geltend machen" bedeutet, dass du die von dir verausgabte USt mit der von dir eingenommenen verrechnest - das geht immer nur dann, wenn man regelbesteuert ist. Solange du von der KU-Regelung Gebrauch machst, kannst du das überhaupt nicht.

    copy
    Geändert von copy (10.11.2010 um 17:46 Uhr)

  10. #10
    dim
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Gegenüber wem?
    Gegenüber dem Finanzamt.

    Da ich für dieses Jahr meine Schätzung angegeben habe, und diese überschreiten werde, wäre ich ja laut Gesetz umsatzsteuerpflichtig.

    Deshalb habe ich gefragt, ob das Finanzamt an dieser Stelle evtl. nachhakt, oder die Mitteilung ausreicht, dass ich ab dem nächsten Jahr wegen zu hohem Umsatz in die Regelbesteuerung übergehe.

    Danke für die Nachfrage

  11. #11
    dim
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    @ copy, danke für die Antwort. Ich glaube, ich hatte mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

    Ich werde 2011 in die Regelbesteuerung wechseln müssen, da 2010 mein Umsatz die 17.500 € Grenze übersteigt.

    Demnach müßte ich diesen Sachverhalt dem Finanzamt sofort melden?

    Die zweite Frage hat sich eigentlich erledigt, da ich ja 2010 meine Schätzung nicht besser wußte. Es war ja keine bewußte Falschmitteilung.

    Frage drei ist auch klar. Nur noch eines.

    Mein Honorar für Leistungen im Dezember werde ich erst im Januar erhalten. Demnach würde ich für diese Einkünfte erst 2011 Einkommensteuern zahlen.

    Wie ist das denn mit der Umsatzsteuer. Zählt da auch der Zeitpunkt des Zahlungseingangs oder Zeitpunkt der Leistung.

    Im ersten Falle müßte ich ja dann schon für meine Einkünfte von Dezember 2010 Umsatzsteuer zahlen bzw. diese in meinen Rechnungen ausweisen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von dim Beitrag anzeigen
    Demnach müßte ich diesen Sachverhalt dem Finanzamt sofort melden?
    Nein, "demnach" musst du das nicht "sofort" machen - du vergibst dir aber weder etwas, wenn du das jetzt machst, noch, wenn du es Anfang 2011 tust.

    Mein Honorar für Leistungen im Dezember werde ich erst im Januar erhalten. Demnach würde ich für diese Einkünfte erst 2011 Einkommensteuern zahlen.

    Wie ist das denn mit der Umsatzsteuer. Zählt da auch der Zeitpunkt des Zahlungseingangs oder Zeitpunkt der Leistung.
    Wenn du die Rechnung jetzt schreibst, weist du keine USt aus.

    Im ersten Falle müßte ich ja dann schon für meine Einkünfte von Dezember 2010 Umsatzsteuer zahlen bzw. diese in meinen Rechnungen ausweisen.
    Das kannst/darfst du aber nicht. Du kannst die Einnahme aber AFAIK in der ersten USt-Voranmeldung in 2011 entsprechend deklarieren. Vielleicht weiss es noch jemand besser, wenn nicht, ruf' halt mal beim FA am.

    copy

  13. #13
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wie mit der Zahlung/dem Rechnungsbetrag umzugehen ist, richtet sich danach wann die Leistung erbracht wurde.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
    dim
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    Danke für Eure Hilfe.

  15. #15
    dim
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    Ich war heute mal bei einer Steuerberaterin.

    Sie meinte, gem. §19 Absatz 1 Satz 2 sind die vereinnahmten Entgelte entscheidend für den Umsatz eines Jahres, also der Zahlungseingang. Wenn ich demnach meine Rechnungen für November und Dezember erst 2011 einreiche, zählen diese nicht mehr zum Gesamtumsatz 2010.

    Damit werde ich wohl weiterhin die KU nutzen.

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