Klar kannst du das - einfach "umfangreich" genug definieren.
Ich würde versuchen es unter "Handel / Vertrieb allgemeiner Artikel - On- und Offline" eintragen zu lassen.
Hallo,
ich möchte mich selbstständig machen mit einem Onlineshop.Jetz ist die Frage ,was ich auf den Gewerbeschein eintragen lassen kann ,wenn ich Waren aller Art verkaufen möchte ,außer Lebensmittel.Und dann ist da noch die Frage, ob ich bei Ebay verkaufen kann und gleichzeitig einen eigenen Onlineshop haben darf ,um da auch zu verkaufen.Ich habe mal gelesen ,das wenn auf dem Gewerbeschein Ebayshop steht ,man auch nur bei Ebay verkaufen darf.
Klar kannst du das - einfach "umfangreich" genug definieren.
Ich würde versuchen es unter "Handel / Vertrieb allgemeiner Artikel - On- und Offline" eintragen zu lassen.
Hallo danke für deine Antwort .Was meinst du mit on und offline?
Er meint damit über einen Internetshop und ein Einzelhandelsgeschäft. Wobei ich letzteres keinesfalls eintragen würde, wenn man nicht tatsächlich vorhat selbiges zu eröffnen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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