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Thema: Kleingewerbe und verheiratet

  1. #1
    TP-Junior Radieschen macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe und verheiratet

    Guten Tag ,

    ich möchte mich selbstständig machen mit einem Kleingewerbe.Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder.Mein Mann geht arbeiten.Ist das mit der Selbstständigkeit dann anders wenn man verheiratet ist ,was die Steuern betrifft?Muss ich da auf besondere Regeln achten?Gibt es da nicht eine Freigrenze bei verheirateten?

  2. #2
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    Ihr seid zusammen veranlagt?
    Du bist zur Zeit Hausfrau ohne Einkommen?
    Wie bist du jetzt krankenversichert?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Radieschen macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    ich bin jetz noch über meinen Mann mit versichert ,in der Familienversicherung.Und zur Zeit bin ich Hausfrau ohne Einkommen.

  4. #4
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    Also... wenn du noch weiter familienversichert bleiben willst, musst du darauf achten das dein monatl. Einkommen 365 € nicht übersteigt.
    Deinen Gewinn musst du mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und dieser muss in eurer gemeinsamen Steuererklärung angegeben werden. Es gibt da keinen "Freibetrag".
    Je nachdem was dein Mann jetzt verdient kann es passieren das bei entsprechendem Gewinn der Steuersatz für euer gemeinsames Einkommen steigt und somit auch mehr Steuern auf das Einkommen deines Mannes fällig werden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Radieschen macht alles soweit korrekt
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    Danke schön das du mir hilfst.Das mit den 365 Euro weiß ich.Also muss ich auf jeden Fall eine gemeinsame Steuererklärung machen, gut zu wissen.Was ist denn wenn das Einkommen durch mein Mann wegfallen würde, zbsp. weil er die Arbeit nicht mehr hat?Dann kann ich ja nur das versteuern was ich durch meine Selbstständigkeit eingenommen habe.Was ist eine Gewinn-Verlust Angabe oder wie man das schreibt?Also Gewinn ist doch alles was ich einnehme durch die Selbstständigkeit.Und was zählt alles zu Verlust?Wie ist das mit den laufenden Kosten die ein Mensch so hat, wie die Miete und Strom?Das muss ja auch bezahlt werden.Aber das zählt nicht zu Verlust oder?

  6. #6
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    Für die EÜR musst du deine Einnahmen und Ausgaben (nur die gewerblichen!!!) gegenüberstellen, was dann übrig bleibt ist dein Gewinn oder Verlust.
    Laufende private Kosten werden natürlich nicht berücksichtigt.
    Jeder hat einen steuerlichen Freibetrag von jährlich 8xxx €, unter dem wird keine EkSt. fällig.
    Wenn nun dein Mann bspw. arbeitslos wird und ihr staatliche Hilfen in Anspruch nehmen müsst - damit meine ich jetzt nicht normales Arbeitslosengeld - dann muss man sich u.U. die Anrechnung sonstiger Einkünfte gefallen lassen.

    Lies doch mal hier die FAQ die es so gibt...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior Radieschen macht alles soweit korrekt
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    Eine Frage habe ich doch noch.Muss ich dann das Einkommen von meinen Mann noch mal neu versteuern?Weil du geschrieben hast, das ich sein Einkommen mit angeben muss.Irgendwie versteh ich das nicht.Sein Einkommen wird dann auf mein Einkommen mit angerechnet?

  8. #8
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    Macht dein Mann/ihr denn jetzt keine EkSt.-Erklärung?
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  9. #9
    TP-Junior Radieschen macht alles soweit korrekt
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    Nein machen wir nicht.Ich bin jetz auch noch nicht selbstständig.

  10. #10
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    Das eine hat mit dem anderen ja nicht unbedingt was zu tun.

    Aber wenn du selbständig bist werdet ihr eine machen müssen. Das FA will ja wissen ob und wieviel es da noch zu versteuern gibt.
    So grob: eure gesamten Einkünfte werden ermitteln, geguckt ob irgendwas euer zu versteuerndes Einkommen mindert, dann wird geschaut wieviel schon bei der monatl. Lohnabrechnung vorausbezahlt wurde und so ermittelt ob noch was zu bezahlen ist oder ob ihr was zurück bekommt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Junior Radieschen macht alles soweit korrekt
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    Ich meinte das so, wenn ich sein Einkommen mit angeben muss, ob sein Einkommen dann noch mal komplett neu versteuert wird.Er zahlt ja schon steuern und das alles.Das was jeder Arbeitnehmer zahlt.Und ob sein Einkommen automatisch mit als mein Einkommen zählt egal ob ich Einnahmen habe oder nicht.Weil ich mich ja als Kleinunternehmer selbstständig machen möchte. Weiß nicht wie ich die Frage formulieren soll.

  12. #12
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    Ich hab geschrieben das logischerweise schon bezahlte Lohn-/Gehaltsteuern berücksichtigt werden... hier muss niemand doppelt Steuern bezahlen.
    Und sein Einkommen gilt nicht als dein Einkommen... ihr habt gemeinsames Einkommen als Ehepaar.
    Vielleicht solltest du besser mal 'nen entsprechenden Kurs zwecks Selbständigkeit besuchen...
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  13. #13
    TP-Junior Radieschen macht alles soweit korrekt
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    Ja so ein Kurs wäre wohl wirklich das beste.

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