Wenn du die Regelbesteuerung nutzt dann bei Neugründung jeden Monat die USt.-VA.
Dem AA muss die Nebentätigkeit (auch der Minijob) angezeigt werden, es wirkt sich ja u.U. auf den Leistungsbezug aus.
Ja, ja, ja.
Äh was? Das monatliche nennt sich Umsatzsteuervoranmeldung und betrifft nur die Umsatzsteuer. Irgendeinen Freibetrag gibt es da nicht.
Wenn dir das wichtig ist. Keine Ahnung warum und ob dein potenzieller AG an so einer "Kurzzeitselbstständigkeit" - in welchem Bereich konkret überhaupt? - überhaupt ein gesteigertes Interesse hat/haben sollte...
Einkommensteuererklärung muss natürlich gemacht werden.
Wenn du meinst das eine gescheiterte Selbständigkeit dafür hilfreich ist...


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
