Schau' dir bitte da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html, da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html und da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__48.html an, um was es geht.
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Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung :
a) Sind die voraussichtlichen Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit als Brutto-Einkünfte oder bereits bereinigt um Werbungskosten anzugeben? Oder werden die Werbungskosten in den Steuerabzugsbeträgen als Sammelposten mit erfasst mit den übrigen Steuerabzugsbeträgen aus Gewerbebetrieb bzw. Selbständiger Arbeit etc.?
b) Da ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit, Nichtselbständiger Arbeit und Vermietung und Verpachtung habe, sind meine Steuerabzugsbeträge ziemlich umfangreich. Sind diese alle unter Steuerabzugsbeträge in Zeile 99 zu erfassen? D.h. Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit z.B., degressive und lineare Abschreibungen der Restbuchwerte aus gewillkürtem Betriebsvermögen, geringwertige Wirtschaftsgüter (Gewerbebetrieb, Selbständiger sprich freiberuflicher Tätigkeit sowie Vermietung), Betriebsausgaben (z.B. Büromaterial, Wareneinkauf, Fahrtkosten etc.) Die Liste ist ja gerade in der Gründungsphase extrem lang.
Ich verstehe es zumindest so, dass die Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge aus allen Einkunftsarten hier als Sammelbetrag erfasst werden.
Wer kann helfen? Vielen Dank dafür im Voraus
EStG1
Schau' dir bitte da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html, da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html und da http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__48.html an, um was es geht.
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