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Thema: Hobby oder Gewerbe - Text der Gewerbebeschreibung

  1. #1
    TP-Newbie Laosi macht alles soweit korrekt
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    Hobby oder Gewerbe - Text der Gewerbebeschreibung

    Hallo,

    ich bin schon einige Zeit dabei mir einzulesen und habe schon viel in diesem Forum gefunden, was mir geholfen hast. Dafür erstmal lieben Dank.
    Jetzt möchte ich aber mal eine Frage stellen, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.

    Ich plane die Eröffnung eines Kleingewerbes zum kommenden Jahr. Um mich etwas zu informieren habe ich schon viel nachgelesen und einige Bücher durchgearbeitet. Doch ein Punkt ist bisher noch offen. Dazu aber gleich mehr.

    Wie es anfing:
    Meine Hobbys sind Angeln und die Aquaristik. Ich habe vor einiger Zeit einige Webseiten erstellt, auf denen ich die Hobbys vorstelle und Produkttests, Artikelvorstellungen und Erfahrungen weitergebe. Durch die guten Infos sind die Seiten inzwischen gut besuchet.
    Ich habe mal Werbeanzeigen eingeblendet und gesehen, dass dadurch stattliche Einnahmen generiert werden.

    Wie soll es weitergehen:
    Ich möchte diese Aktivitäten weiter ausbauen und dafür ein Kleingewerbe anmelden. Diesbezüglich habe ich mich auch schon etwas eingelesen.

    Meine Fragen:
    1) Welche Kosten können geltend gemacht werden. Da ich auch im Angelverein bin und oft am Wasser bin und auch häufig Angelzubehör kaufe ist mir nicht ganz klar, wie die Kosten beurteit werden. Da ich Montagen, Angeln, Rollen und Angeltechniken auf den Webseiten vorstelle um Besucher anzuziehen sind die Kosten ja nicht rein privat.
    Prinzipiell würde ich mich zwar freuen, wenn ich Vereinsbetrag, Aufnahmegebühr, Angelmaterial, Fahrtkosten zum Angeln ;-) von den Einkünsften abziehen dürfte, doch ich bin mir nicht sicher, wo die Trennung zwischen Hobby und Gewerbe gezogen werden kann. Beim Text von Boiliesorten muss ich diese Kaufen, muss mehrere Tage ans Wasser anzufüttern und muss mit dem geeigneten Angelmateriel angeln um Sorten zu testen. Da das Angeln aber auch mein Hobby ist macht es auch Spass.
    Wie kann man dies steuerlich trennen ?

    2) In meinem Kleingewerbe möchte ich hauptsächlich zu den Hobbys "Angeln" und "Auquaristik" weitere Webseiten erstellen um durch Werbeanzeigen von Google, ebay uns co. Einnahmen erzielen. Wie formuliere ich am besten die Gewerbebeschreibung bei der Gewerbeanmeldung. Wäre da über Tipps dankbar, speziell im Hinblick auf die Kosten, wie Vereinsbeitrag, Angelmaterial usw., die ich gerne geltend machen würde.
    Meine Idee wäre in dieser Richtung: "Produkttexts, Artikelvorstellungen und Erfahrungsweitergabe zu Hobbys. Hauptsächlich Angeln und Aquaristik."

    Ich hoffe dass meine Fragen nicht zu speziell sind. Mir ist aber die generalle Trennung zwischen Hobby und Gewerbe nicht so klar.

    Mir ist der Begriff "Liebhaberei" bekannt, jedoch denke ich nicht, dass ich so eingestuft werde, da ich sicher im ersten jahr schon eine positive Bilanz aufweisen kann.

    Bitte daher um Aufklärung und Tipps.

    LG, Jens

  2. #2
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    Zitat Zitat von Laosi Beitrag anzeigen
    Ich plane die Eröffnung eines Kleingewerbes zum kommenden Jahr.
    Gebetsmühle: Du kannst nur ein ganz normales Gewerbe anmelden und dann gegenüber dem Finanzamt von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen ...


    1) Welche Kosten können geltend gemacht werden.
    "Dir geltend gemacht werden" können überhaupt keine Kosten - du kannst im Rahmen des Gewerbes Betriebsausgaben - und nur die! - geltend machen, die dann den Gewinn mindern.

    Da ich Montagen, Angeln, Rollen und Angeltechniken auf den Webseiten vorstelle um Besucher anzuziehen sind die Kosten ja nicht rein privat.
    Ah-ja, ich glaube ich verstehe: Nein, dein Hobby kannst du so nicht subventionieren. Du musst streng darauf achten, ob die Kosten gewerblich sind oder nicht. Das Finanzamt tut das nämlich auch. Wenn du dir für dein Hobby eine Rute kaufst, wird die nicht dadurch zur Betriebsausgabe, dass du da auch noch einen Bericht drüber verfasst. Allenfalls können bei Mischnutzungen gewerbliche Anteile geltend gemacht werden. Die wirst du dann schätzen und auf Nachfrage des Finanzamtes plausibel erläutern müssen.

    Prinzipiell würde ich mich zwar freuen, wenn ich Vereinsbetrag, Aufnahmegebühr, Angelmaterial, Fahrtkosten zum Angeln ;-) von den Einkünsften abziehen dürfte,
    Das kannst du knicken. Die Kosten würden ja auch so anfallen, das ist ja dein Hobby.

    doch ich bin mir nicht sicher, wo die Trennung zwischen Hobby und Gewerbe gezogen werden kann. Beim Text von Boiliesorten muss ich diese Kaufen, muss mehrere Tage ans Wasser anzufüttern und muss mit dem geeigneten Angelmateriel angeln um Sorten zu testen. Da das Angeln aber auch mein Hobby ist macht es auch Spass.

    Wie kann man dies steuerlich trennen ?
    Indem man es trennt, sorry. Wie soll ich dir das jetzt im Detail beschreiben? Gewerbe ist Gewerbe und dein Privatvergnügen dein Privatvergnügen. Halte es einfach auseinander und versuche nicht, indem du dich selbst bescheisst das Finanzamt zu bescheissen.

    Wie formuliere ich am besten die Gewerbebeschreibung bei der Gewerbeanmeldung.
    Da gibt es kein "am besten". Führe alles auf, was du machen willst, wenn der Platz nicht reicht, lege ein Extrablatt bei. Jede nachträgliche Änderung kostet Geld. Im Hinblick auf deine Hoffnungen hat das sowieso keine Relevanz.

    Wäre da über Tipps dankbar, speziell im Hinblick auf die Kosten, wie Vereinsbeitrag, Angelmaterial usw., die ich gerne geltend machen würde.
    Noch mal: Vergiss es, die kannst die Kosten deines Hobbys nicht geltend machen.

    copy
    Geändert von copy (28.11.2010 um 14:55 Uhr)

  3. #3
    TP-Newbie Laosi macht alles soweit korrekt
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    Hallo copy,

    vielen Dank für deine Infos.
    Das hilft mir schon etwas weiter.

    Dass ich mein Hobby nicht komplett als Ausgaben ausweisen kann ist mir bewusst. Mir war bisher jedoch nicht klar, wie genau das zu trennen ist.
    Wenn beispielsweise am Wochenende an den See fahre um einige Fotos für die Webseite zu machen (Hab ich wirklich schon gemacht). Z.B. beim Drill eines Hechtes (geht ja nicht zu Hause) und dann noch gleich einige Stunden angle. War die Fahrt dann privat oder gewerblich ?
    Aber ich verstehe schon, dass man da keine pauschale Aussage treffen kann, da manche Dinge wirklich nicht genau zuordenbar sind.

    Antwort hat mir aber geholfen, da die Richtung deutlich wurde.

    Ich hoffe es kam nicht so raus, als wollte ich das Finanzamt bescheissen. Es ging mir nur darum, der Regelung zu kennen.

    Gruß, Jens

  4. #4
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    Zitat Zitat von Laosi Beitrag anzeigen
    Wenn beispielsweise am Wochenende an den See fahre um einige Fotos für die Webseite zu machen (Hab ich wirklich schon gemacht). Z.B. beim Drill eines Hechtes (geht ja nicht zu Hause) und dann noch gleich einige Stunden angle. War die Fahrt dann privat oder gewerblich ?
    Offensichtlich beides, wie ich bereits schrieb: "Allenfalls können bei Mischnutzungen gewerbliche Anteile geltend gemacht werden. Die wirst du dann schätzen und auf Nachfrage des Finanzamtes plausibel erläutern müssen."

    Aber ich verstehe schon, dass man da keine pauschale Aussage treffen kann, da manche Dinge wirklich nicht genau zuordenbar sind.
    Siehe oben. Ich würde mir aber an deiner Stelle einen Steuerberater suchen und das mit dem durchgehen. Der kann dir auch eine rechtssichere Auskunft erteilen.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie Laosi macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    alles klar, das werde ich dann machen.

    Ganz lieben Dank für deine Hilfe, Jens

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