Nicht sonst. Gewerberechtlich ist ein 'Kleingewerbe' ein ganz normales Gewerbe.
Du musst USt-Voranmeldungen machen und die ausgewiesene und eingenommene USt ans FA abführen. Melde dich beim FA um zu erfahren, in welchem Rhythmus du die USt-VA machen musst.was habe ich für neue Verpflichtungen dem Finanzamt gegenüber?
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