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Thema: Gründung einer OHG als Student

  1. #1
    TP-Newbie MelanieMM macht alles soweit korrekt
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    1

    Gründung einer OHG als Student

    Hallo,

    mein Großvater möchte noch in diesem Jahr seine Gründstücks- und Planungsgesellschaft GmbH in ein OHG umwandeln. Prinzipiell gibt es keine laufenden Geschäfte mehr, jedoch einen schwebenden Vertrag über einen Gründstückskauf, der erst in Kraft tritt, wenn das Gründstück bebaubar wird. Um diesen schwebenden Vertrag beizubehalten, möchte er nicht die Firma vollkommen auflösen, und hat mir, einer 26-jährigen Bauingenieur-Studentin, vorgeschlagen, als notwendiger 2. Gesellschafter in die OHG einzusteigen. Da ich nicht blauäugig einwilligen möchte, bitte ich den Kennern unter Ihnen um Ratschläge auf folgende Fragen:

    - Um nicht mit dem privaten Eigentum zu haften, wie könnte ich als Kommanditist in die OHG einsteigen?

    - Wenn keine Geschäfte abgewickelt werden und es keine Einnahmen bzw. Ausgaben gibt, müssen die (nichtvorhandenen) Steuern in meiner persönlichen Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden? Wie mache ich das?

    - Ich arbeite als hilfswissentschaftliche Mitarbeitern für 420 € monatlich für die Universität. Hat das "selbstständig sein" Konsequenzen auf den Job?

    - Wenn ich nach meinem Abschluss im kommenden Jahr als Angestellter in einem Unternehmen anfange, kann ich dann ebenfalls noch Gesellschafterin der OHG sein?

    - Besteht die Möglichkeit, eine OHG zu gründen und nach kurzer Zeit als Gesellschafter auszuscheiden?



    Ich bedanke mich im Voraus bei den Antwortenden für die Mühe!

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von MelanieMM Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Hallo, zunächst mal: Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Großvater seine GmbH ohne (steuer)beraterliche Hilfe führt - diesen Berater solltest du hier hinzuziehen und dich mal beraten lassen.

    - Um nicht mit dem privaten Eigentum zu haften, wie könnte ich als Kommanditist in die OHG einsteigen?
    Eine OHG besteht aus mindestens zwei (juristischen oder natürlichen) Personen. Wenn du keine Gesellschafterin werden willst und es ausser deinem Opa keinen Gesellschafter gibt, wird das nichts mit der OHG.

    - Wenn keine Geschäfte abgewickelt werden und es keine Einnahmen bzw. Ausgaben gibt, müssen die (nichtvorhandenen) Steuern in meiner persönlichen Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden? Wie mache ich das?
    Nicht vorhandene Steuern kann man nicht ausweisen. Einkünfte/Verluste aus dem Gewerbebetrieb schon.

    - Ich arbeite als hilfswissentschaftliche Mitarbeitern für 420 € monatlich für die Universität. Hat das "selbstständig sein" Konsequenzen auf den Job?
    Die Selbstständigkeit nicht, aber eventuelles Einkommen auf deinen sozialversicherungsrechtlichen Status, auf Kindergeld und ggf. Bafoeg Dazu fehlen hier aber Angaben.

    - Wenn ich nach meinem Abschluss im kommenden Jahr als Angestellter in einem Unternehmen anfange, kann ich dann ebenfalls noch Gesellschafterin der OHG sein?
    Das hängt davon ab, was zukünftige Arbeitsverträge zu dem Thema sagen. Da kann nur ein Hellseher helfen.

    - Besteht die Möglichkeit, eine OHG zu gründen und nach kurzer Zeit als Gesellschafter auszuscheiden?
    Wenn es nur zwei Gesellschafter gibt und einer ausscheidet, kann die OHG nicht weiter geführt werden. Wozu sie also erst gründen?

    Genau deshalb zum Steuerberater.

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  3. #3
    TP-Junior herdux macht alles soweit korrekt
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    Ich glaube, daß wir da über den zweiten Schritt vor dem ersten reden.
    Warum soll die Rechtsform geändert werden? Abhängig von den Gründen sollte die Rechtsform der - vielleicht unnötigen- neuen Gesellschaft gewählt werden. Ohne die Eingangsfrage zu klären, oder die Hintergründe zu kennen, machen weitere Überlegungen keinen Sinn.

    Nur vorsorglich einige Eckpunkte zum Rechtsformwechsel:
    Sie sollten bedenken, daß die GmbH wahrscheinlich Haftungsgründe hatte, die werden aber auch jetzt noch bestehen. Ggf. können Sie der bestehenden GmbH als Gesellschafter beitreten (Satzungsänderung, Teilung eines Geschäftsanteils, Anmeldung beim HR)
    Der Wechsel auf die OHG kann zur Gewinnrealisierung führen und Grunderwerbsteuer auslösen.
    Eine Umwandlung der GmbH in eine OHG kann ggf. nach dem Umwandlungsgesetz bis zu sechs Monate rückwirkend erfolgen.
    Wäre eine KG oder GmbH & Co. KG nicht sinnvoller?

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