Nein, das darf man nicht es muss der voll ausgeschriebene Name, zumindestens dabei, sein.
Die alleinige Angabe eine Fantasienamens ist nur erlaubt wenn die Firma mit diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist.
Irgendwie muss man doch wissen mit wem man es zu tun hat und das ist bei einem nicht eingetragenen Fantasienamen nicht gegeben.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/sta...agen/idem/gbr/Zitat von IHK


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