Guten Tag timmey - hast du die FAQs gelesen und die Suche benutzt? Mach' das doch bitte mal.
Das ist irrelevant, wenn die 17.500 überschritten werden oder auf die KU-Regelung sowieso verzichtet wird.Jedoch rechne ich auch nicht mit mehr als 50k Umsatz im Jahr.
Musst du selbst entscheiden.e.K oder nicht?
Kannst du, aber:Da der Eintrag als e.K. mit zusätzlichen Kosten / Aufwand / Pflichten verbunden ist, möchte ich dies möglichst auch vermeiden.
Nein, nicht wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist.Ist es richtig, dass ich mir einen "Fantasienamen" zu legen darf ohne meinen bürgerlichen Namen dabei an zu geben.
Nein, aber es besteht ein Zwang, dass du krankenversichert bist:Besteht ein Zwang mich privat zu versichern?
Dann kommt es darauf an, wie du den Hauptteil deines Einkommens erzielst. Siehe übernächste Frage.Wie sieht das aus, wenn ich wie geplant einen Beruf als Angestellter hauptberuchlich ausführe?
Das kommt darauf an, was du machst, wo die Risiken liegen und wie die Versicherungssituation gerade ist.Gibt es zusätzliche Versicherung die notwendig / empfehlenswert sind?
Wie immer - wenn du in Ausbildung oder Angestelltentätigkeit weniger Einkommen hast, als über die Selbstständigkeit, musst du dich selbst versichern.Da ich meine Prüfung verkürzt habe und noch keine Gewissheit habe, ob ich bestanden habe, stellt sich mir außerdem die Frage, wie das Versicherungsrechtlich aussieht.
Was ist die Frage?Es kann auch sein, dass ich erst Mitte 2011 mit der Ausbildung fertig bin. Möchte/Muss dennoch schon Anfang Januar starten.
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