Hallo,
ich gehe davon aus, dass er den Gründungszuschuss bekommen hat. Wer sich für das thema gründungszuschuss interessiert: kleines Update...
Der Gründungszuschuss wird ab Antragsdatum 01.11.2011 wesentlich geändert. Es wird dann keine Pflichtleistung mehr sein, sondern eine Ermessensleistung.
Wer also gründen möchte und einen ALG-Anspruch bis 01.04.2012 hat, sollte spätestens am 31.10.2011 gründen. Danach entfällt aufgrund einer Änderung der Restanspruchsdauer (90 auf 150 Tage) nicht nur der Rechtsanspruch, sondern die Voraussetzungen sind nicht mehr gegeben.
Weitere Informationen habe ich in einem PDF zum Gründungszuschuss zusammengefasst, welches hier heruntergeladen werden kann:
Ratgeber Gründungszuschuss
Viele Grüße
Michael Köhler


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