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Thema: Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit

  1. #1
    TP-Newbie SLäuft macht alles soweit korrekt
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    Offene Fragen zur nebenberuflichen Selbständigkeit

    Hallo zusammen,

    habe mich bereits durch sämtliche relevante Threads geklickt und auch das Internet zur Beantwotung meiner offenen Fragen bemüht, jedoch gibt es hier noch immer einige Fragezeichen.
    Nächste Woche werde ich deshalb auch beim Finanzamt vorstellig, möchte jedoch vorab so informiert wie eben möglich sein.

    Nun zum Thema:

    Ich möchte mich neben meiner Vollzeitarbeitsstelle gerne nebenberuflich selbständig machen und zwar vorerst als freiberuflicher Online-Texter. Ich hätte auch bereits einige Aufträge, weswegen ich die Fragen auch beim Finanzamt schnell geklärt haben will um loslegen zu können.

    Frage zu Kranken- und Sozialversicherung:

    Soweit ich informiert bin sind keine weitere Abgaben hierfür fällig in meinem Fall, so fern zeitlich und finanziell feststeht, dass es tatsächlich nebenberuflich ist.
    Ist das so korrekt? Oder muss hier zusätzlich etwas beachtet werden?

    Frage zu den Steuern

    In meinem Fall würde die Kleinunternehmerregelung anfallen, was einiges bereits deutlich vereinfacht.
    Jedoch frage ich mich in wie weit es sich bemerkbar macht, wenn man bis 400 Euro dazuverdient oder eben 500 Euro?
    Wie läuft das dann genau ab bzw was ist zu beachten? Lässt sich hier errechnen was dann zusätzlich versteuert werden muss? Weil die Frage bleibt ob sich der Mehrverdienst dann überhaupt rentiert?
    -----------------------------

    Für die nahe Zukunft möchte ich mir zudem einen Gewerbeschein holen, da ich auch 2 Internetprojekte (Blog und Infoportal) starten möchte...dies möchte ich zusammen mit meiner Freundin betreiben. Daher die Frage, ob es hier besser ist eine GbR zu starten oder eine Einzelunternehmung (und meine Freundin quasi als Freier Mitarbeiter). Was wäre hier vorteilhafter bzw. was müsste steuerrechtlich beachtet werden?

    Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal vorab.

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von SLäuft Beitrag anzeigen
    In meinem Fall würde die Kleinunternehmerregelung anfallen, was einiges bereits deutlich vereinfacht.
    Die Kleinunternehmerregelung ist nur umsatzsteuerlich relevant!

    Zitat Zitat von SLäuft Beitrag anzeigen
    Jedoch frage ich mich in wie weit es sich bemerkbar macht, wenn man bis 400 Euro dazuverdient oder eben 500 Euro?
    Wie läuft das dann genau ab bzw was ist zu beachten? Lässt sich hier errechnen was dann zusätzlich versteuert werden muss? Weil die Frage bleibt ob sich der Mehrverdienst dann überhaupt rentiert?
    Ich kopier einfach mal meine Antwort aus einem gerade beantworteten Thread hier hinein:
    "Du musst alles angeben und jeder Euro wird zur Ermittlung deiner zu zahlenden EkSt. herangezogen.
    Ob du nun bei bestimmten Beträgen Grenzwerte überschreitest die zu einem höherem Steuersatz auf dein gesamtes Einkommen führen, kannst du in diversen EkSt.-Tabellen nachsehen."
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie SLäuft macht alles soweit korrekt
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    Aber durch die Kleinunternehmerrelung ist ja faktisch die Gewerbesteeur zu vernachlässigen. Und den Eiinkommensüberschuss muss ich halt für die Steuererklärung ermitteln. Das stimmt doch, oder?

    Noch Tipps zu GbR oder Einzelunternehmung?

  4. #4
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    Zitat Zitat von SLäuft Beitrag anzeigen
    Aber durch die Kleinunternehmerrelung ist ja faktisch die Gewerbesteeur zu vernachlässigen.
    Deswegen hat das aber nichts mit der KU-Regelung zu tun. Der Grenzbetrag für die Gewerbesteuer liegt ja noch viel höher.

    Zitat Zitat von SLäuft Beitrag anzeigen
    Und den Eiinkommensüberschuss muss ich halt für die Steuererklärung ermitteln. Das stimmt doch, oder?
    Natürlich.

    Zitat Zitat von SLäuft Beitrag anzeigen
    Noch Tipps zu GbR oder Einzelunternehmung?
    Wenn die Freundin kein gleichberechtigter und "gleichhaftender" Partner innerhalb der GbR sein möchte käme auch ein Lohnverhältnis auf Minijobbasis in Frage. Das müsst ihr durchrechnen.

    Denn das: "oder eine Einzelunternehmung (und meine Freundin quasi als Freier Mitarbeiter)." ist automatisch eine GbR.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie SLäuft macht alles soweit korrekt
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    Nachdem ich auf diversen Seiten nun Infos eingeholt habe bin ich schon etwas schlauer.

    Aber gibt es keine andere Möglichkeit der Zusammenarbeit als die Optionen GbR oder Angestelltenverhältnis? benötigt das Ordnungsamt weitere Infos? z.b. Name des Unternehmens?

  6. #6
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    Zitat Zitat von SLäuft Beitrag anzeigen
    Aber gibt es keine andere Möglichkeit der Zusammenarbeit als die Optionen GbR oder Angestelltenverhältnis?
    Nein. Das heisst, deine Freundin kann dir natürlich helfen, kostenlos.

    benötigt das Ordnungsamt weitere Infos?
    Wofür genau?

    z.b. Name des Unternehmens?
    Als Einzelunternehmer hast du kein Unternehmen, du bist das Unternehmen, entscheidend ist also dein Name. Zusätzliche Fantasienamen sind optional und eben immer nur zusätzlich.

    Aber in welchem Zusammenhang fragst du jetzt? Als Freiberufler hast du mit dem Ordnungsamt überhaupt nichts zu tun. Du meldest dich beim Finanzamt an und füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.

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