Moin^^
Ja, das wird zusammengerechnet. Allerdings weiß ich nicht, ob das tatsächlich zu einer Belastung führen kann, die über dem Gewinn liegt. Ich meine mich zu erinnern, daß immer nur der Betrag mit dem höheren Satz berechnet wird, der die Grenze der darunterliegender Stufe übersteigt... Aber da kenn ich mich zu wenig mit aus, das soll ein anderer beantworten ..Wenn ich das richtig verstanden habe dann addiert sich das erzielte Einkommen aus der Selbstständigkeit zu dem aus dem Anngestelltenverhältnis. Würde das jetzt also im Beispiel bedeuten, dass ich, wenn ich irgendwas mache und dafür 5 Euro verlange und das ganze in Rechnung stelle, in der Einkommenssteuer höher eingestuft werde und damit im schlechtesten Fall mehr Ek-Steuer zahle, als ich eigentlich zusätzlich verdient habe, was sich mit einem Minus auf meinem Konto auswirkt?
Ja, die schon gezahlte Lohnsteuer wird verrechnet.Zahle ich nur die Differenz zur Einkommenststeuer, die mein Arbeitgeber schon bezahlt?
Die Einkommensteuer zahlst Du jährlich - Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab, und irgendwann kriegst Du dann Bescheid, wieviel Du zu zahlen hast (oder wieder bekommst).Wie oft bezahlt man die Einkommenssteuer (monatlich/jährlich) ? Wo gibt es entsprechende Tabellen, damit ich das mal nachrechnen kann bis, bzw. ab welchem Betrag sich das überhaupt lohnt?
Wenn Du viel nachzahlen musst, kann es passieren, daß Du für das laufende Jahr Vorauszahlungen leisten musst. Eine bestimmte Grenze kenne ich dafür nicht - ich musst schonmal wegen einer 400 Euro - Nachzahlung Vorauszahlungen leisten, zwei Jahre später bei 700 Euro aber nicht .. *schulterzuck* ..
Entsprechende Tabellen sollten sich ergooglen lassen ...
Solange Du versicherungspflichtig angestellt bist und in Deinem Gewerbe weniger verdienst (und weniger Stunden brauchst), sollte das kein Problem sein. Sprich am Besten mit Deiner Krankenkasse darüber ..Wie verhält sich das Ganze mit Sozialversicherungsabgaben. Muss ich da auch entsprechend anteilig einen Beitrag leisten, oder gibt es hierfür Freibeträge!?
Ich habe damals automatisch eine neue Steuernummer bekommen. Diese brauchst Du auch, um Rechnungen schreiben zu können. Die TIN bleibt meines Wissens gleich, hat aber damit nix zu tun.Muss ich noch zusätzlich für die Unternehmung eine Steuernummer beantragen, oder reicht inzwischen die TIN, die sowieso schon jeder hat?


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