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Thema: Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2010?

  1. #1
    TP-Newbie ezze macht alles soweit korrekt
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    Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2010?

    Hallo zusammen,
    ich habe mich im Dezember 2010 nach der Kleinunternehmerregelung selbstständig gemacht. Im letzten Jahr sind jedoch keine Ausgaben getätigt worden, Umsatz wurde auch nicht generiert.

    Wie soll dann meine Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2010 aussehen? Und wann genau soll ich diese an dass zuständige Finanzamt schicken?
    Gibt es andere Dokumente, die ich an das Finanzamt übermitteln muss?

    Vielen Dank!

  2. #2
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    Zitat Zitat von ezze Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe mich im Dezember 2010 nach der Kleinunternehmerregelung selbstständig gemacht. Im letzten Jahr sind jedoch keine Ausgaben getätigt worden, Umsatz wurde auch nicht generiert.Wie soll dann meine Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2010 aussehen?
    Na, genau so eben. Null Einnahmen, null Ausgaben, null Gewinn. Aber du hattest sicher Betriebsausgaben, für den Gewerbeschein zum Beispiel. Der hat ja was gekostet.

    Und wann genau soll ich diese an dass zuständige Finanzamt schicken?
    Bis zum 31.5.2011

    Gibt es andere Dokumente, die ich an das Finanzamt übermitteln muss?
    Ja, du musst eine komplette Steuererklärung machen, mit allen Formularen, die in deiner Lebens- und Einkommenssituation eben relevant sind.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie ezze macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Na, genau so eben. Null Einnahmen, null Ausgaben, null Gewinn. Aber du hattest sicher Betriebsausgaben, für den Gewerbeschein zum Beispiel. Der hat ja was gekostet.
    Richtig, Gewerbeschein, Geschäftskonto, etc. Zusammen sind es aber kaum 50€ an Ausgaben, da dachte ich erspare das dem Finanzamt.

    Habe ich für die Steuererklärung auch bis zum 31.05.2011 zeit?

  4. #4
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    Zitat Zitat von ezze Beitrag anzeigen
    Richtig, Gewerbeschein, Geschäftskonto, etc. Zusammen sind es aber kaum 50€ an Ausgaben, da dachte ich erspare das dem Finanzamt.

    Habe ich für die Steuererklärung auch bis zum 31.05.2011 zeit?
    Für die Steuererklärung hast du bis dahin Zeit. Die EÜR ist nur ein Teil dieser Steuererklärung.

  5. #5
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ezze Beitrag anzeigen
    Richtig, Gewerbeschein, Geschäftskonto, etc. Zusammen sind es aber kaum 50€ an Ausgaben, da dachte ich erspare das dem Finanzamt.
    Du hattest keinerlei Anschaffungen zum Gewerbestart? Büromaterial? Drucker? Werbung bei potentiellen Kunden? Fahrten zu Werbezwecken? Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du wirklich nur 50 Euro Betriebsausgaben hattest.

    Aber selbst wenn das stimmt: Ich würde es in jedem Fall angeben. Das Finanzamt wird schon noch genug Geld bei Dir holen... und außerdem könnte es sein, daß unglaubwürdige Angaben zu Mißtrauen bei einem Steuerprüfer führen. Also mich zumindest würde es mißtrauisch machen, wenn jemand sich Geld, das ihm zusteht, nicht holt. Und eine Steuererklärung machen mußt Du sowieso, da bist Du als Freiberufler/Gewerbetreibender dazu verpflichtet.

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