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Thema: Der Weg in die Selbstständigkeit - Noch ein paar offene Fragen/hab ich alles beachtet

  1. #1
    TP-Junior Schokostrolch macht alles soweit korrekt
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    Lightbulb Der Weg in die Selbstständigkeit - Noch ein paar offene Fragen/hab ich alles beachtet

    Hallo!

    Ich möchte mich kurz vorstellen: Ich bin 31 Jahre alt, habe einen Job im kaufmännischen Bereich und möchte mich selbstständig machen.

    Ich habe geplant einen KFZ-Handel zu eröffnen.

    Dieser Job würde mir viel mehr Spaß machen als mein jetziger. Ich habe aber geplant, erstmal den KFZ-Handel neben meinem eigentlichen Job zu machen (damit ich im Anfangsstadium ein sicheres Einkommen habe). Mit Autos kenne ich mich aus, kaufen und verkaufen natürlich auch, Gewährleitung + Garantie sind mir bekannt und eine kleine Halle kann ich günstig mieten. Die Kosten habe ich natürlich kalkuliert. Ich möchte jedoch erstmal mit wenigen Autos anfangen (steigern kann ich mich immer noch).

    Jetzt habe ich allerdings noch ein paar Fragen und hoffe hier Antworten zu bekommen

    1. Rechtsform: Ich habe an eine Einzelunternehmung gedacht. Ich sehe keine Vor oder Nachteile eine andere Rechtsform zu nehmen. (GmbH wäre scheinbar am besten, aber ich habe keine 25.000 € ) Seht ihr das auch so?

    2. Name der Firma: Die Firma soll "Max Autoinsel" heißen. Verstehe ich das richtig, dass die Korrekte Firmenanschrift wie folgt lauten muss:
    Max Autoinsel
    Max Mustermann
    Musterstraße 1
    12345 Musterstadt
    Also mein richtiger Name muss in der Anschrift stehen?!

    3. Brauche ich unbedingt ein Geschäfts-Girokonto? Man liest immer das es besser ist ein Geschäftskonto zu haben. Allerdings sehe ich in meinem Fall, dass ich das Geld möglichst jederzeit greifbar haben muss, für den Fall wenn ich ein Auto kaufe. Aber an Geldautomaten gibt es ja max. 1000 € (und das reicht bei weitem nicht). Solange ich die Buchhaltung der Firma korrekt führe, brauche ich also kein Geschäftskonto. Ich habe ja mein privates Konto, womit ich zB Geld senden oder empfangen kann. Richtig?

    4. Welchen Angaben müssen unbedingt aufs Briefpapier bei einem Einzelunternehmen?
    Genaue Anschrift
    Telefon, Fax, Mobil
    Internet, Mail Adresse
    Kontoverbindung?
    Steuer-Nr. Was bekomme ich nach der Gewerbeanmeldung? Umsatzsteuer-Nr.

    5. Bis jetzt zahle ich meine Sozialabgaben + Krankenversicherung über meinen erst-Job. Sollte ich den Job in ein paar Monaten kündigen, dann muss ich das alles selbst bezahlen. Wie errechne ich mir das? Brauche ich dann einen Steuerberater?

    Bis dahin scheint mir alles soweit klar. Weitere Fragen tauchen sicher noch auf, dann frage ich hier. Oder aber ihr fragt mich, ob ich auch xy beachtet habe.

    Danke schonmal

    Liebe Grüße
    Schokostrolch

  2. #2
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    Hallo,

    1. ja
    2. ja
    3. Sprich mit Deiner Bank, vielfach ist die Verwendung des privaten Girokontos für gewerbliche Zwecker in den AGB ausgeschlossen. Ein reines Geschäftskonto sorgt auch für mehr Übersicht.
    4. ja, stimmt so weit. Die Steuernummer solltest Du nicht angeben aber die Umsatzsteuer-Id (falls vorhanden)
    5. Angebote von Versicherungen holen. (Private oder freiwillig weiterversichern bei Deiner jetzigen oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse) Dann musst Du vergleichen. Sozialabgaben hast Du keine mehr, eine soziale Absicherung wie Rente oder Arbeitlosengeld allerdings auch nicht mehr. Dazu musst Du dann selbst Vorsorge treffen.

  3. #3
    TP-Junior Schokostrolch macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    danke erstmal für die Antwort!

    Ich habe bei meiner Sparkasse angerufen und gefragt, ein Geschäftskonto kostet 5 Euro im Monat und ich denke dann ist es doch besser ein Geschäftskonto zu eröffnen.

    Eine Frage habe ich noch: Warum sollte ich die Steuer-Nr. besser nicht mit angeben? Was hat das für einen Hintergrund? Und ich denke ich brauche keine Umsatzsteuer-ID-Nr. oder? Das ist doch nur dafür da, wenn ich ins Ausland verkaufe?

    Zu 5. nochwas: Eine private Altersvorsorge habe ich schon. Zahlen selbständige generell keine Sozialabgaben?

    Danke und Gruß
    Schokostrolch
    Geändert von Schokostrolch (05.01.2011 um 15:03 Uhr) Grund: Schreibfehler

  4. #4
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    Eine Frage habe ich noch: Warum sollte ich die Steuer-Nr. besser nicht mit angeben? Was hat das für einen Hintergrund? Und ich denke ich brauche keine Umsatzsteuer-ID-Nr. oder? Das ist doch nur dafür da, wenn ich ins Ausland verkaufe?
    Siehe hier: http://www.betriebsausgabe.de/blog/2...uf-rechnungen/
    Ein USt-Id kostet nichts, also warum nicht diese verwenden.

    Zu 5. nochwas: Eine private Altersvorsorge habe ich schon. Zahlen selbständige generell keine Sozialabgaben?
    Nein, bis auf die KV gibt es keine verpflichtenden Sozialabgaben. Die Altersvorsorge ist eine Sache aber es gibt auch anderes zu bedenken. Als Abeitnehemer bekommst Du Lohnfortzahlung und nach 6 Wochen Krankengeld im Krankheitsfall bzw. nach einem Unfall. Als Selbständiger stehst Du erst mal ohne Einnahmen da.

  5. #5
    TP-Junior Schokostrolch macht alles soweit korrekt
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    Ok, danke für die Informationen!

    Ein paar Fragen kommen noch auf:
    1. überall lese ich, man muss sich bei einem Einzelunternehmen auch beim Handelsregister anmelden. Wo mache ich das genau? Oder läuft das automatisch, wenn ich mich beim Gewerbeamt anmelde?

    2. Thema Steuern: Mal angenommen ich kaufe ein Auto für 5.000 € und verkaufe es für 6.000 €, dann bezahle ich von den 1.000 € Differenz die Steuer, also 19 %. Richtig so? Und am Jahresende muss ich nochmal Steuern vom gesamten Jahresgewinn zahlen (wieviel kann man pauschal nicht sagen und kommt auf den Einzelfall an). Hab ich das so alles richtig verstanden? Gibt es einen Betrag bis zu dem alles Steuerfrei ist (im Jahr)?

    3. Falls ich Geräte/Werkzeuge usw. für meine Firma kaufe, dann bekomme ich die MwSt. vom Finanzamt erstattet, oder?

    Es kommen immer neue Fragen auf, aber lieber ich frage vorher, damit ich später nichts falsch mache.

    Freue mich auf Antworten

    Danke!

  6. #6
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    1. überall lese ich, man muss sich bei einem Einzelunternehmen auch beim Handelsregister anmelden.
    Nein, das musst Du nicht.
    2. Thema Steuern: Mal angenommen ich kaufe ein Auto für 5.000 € und verkaufe es für 6.000 €, dann bezahle ich von den 1.000 € Differenz die Steuer, also 19 %. Richtig so? Und am Jahresende muss ich nochmal Steuern vom gesamten Jahresgewinn zahlen (wieviel kann man pauschal nicht sagen und kommt auf den Einzelfall an). Hab ich das so alles richtig verstanden? Gibt es einen Betrag bis zu dem alles Steuerfrei ist (im Jahr)?
    Bei Gebrauchtwagen gilt m.E. die Differenzbesteuerung, damit kenne ich mich nicht aus. Deshalb sage ich mal nichts dazu. Du kannst hier aber mal die Suchfunktion mit dem Begriff füttern, dann wirst Du einiges finden.

    Am Jahresende, bzw. bis Mai danach, machst Du eine Einkommensstuererklärung.
    Und dann musst Du dafür Est. zahlen. Das hat aber mit der Umsatzsteuer nichts zu tun.

    3. Falls ich Geräte/Werkzeuge usw. für meine Firma kaufe, dann bekomme ich die MwSt. vom Finanzamt erstattet, oder?
    Jein, du kannst die gezahlte Mwst. als Vorsteuer von der Mwst. die Du abzuführen hast abziehen.

    Es kommen immer neue Fragen auf, aber lieber ich frage vorher, damit ich später nichts falsch mache.
    Das ist auch richtig so. Ich würde auch jedem empfehlen ein Existenzgründerseminar zu besuchen. Die Suche im Internet und Hilfe in Foren sind sicher hilfreich, aber ob immer alles vollständig bedacht wird?

  7. #7
    TP-Junior Schokostrolch macht alles soweit korrekt
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    Das ist sehr nett, dass Du immer prompt antwortest. Danke!

    Hier muss ich aber nochmal nachfragen:

    Jein, du kannst die gezahlte Mwst. als Vorsteuer von der Mwst. die Du abzuführen hast abziehen.
    Man hatte es mir mal so erklärt, dass wenn ich neue Ware mit MwSt. kaufe, die MwSt. vom Finanzamt erstattet bekomme und die Ware nur netto bezahlen muss. (Auch wenn ich zB. keinen Umsatz in diesem Monat gemacht habe. Mache ich aber Umsatz in einem Monat, wovon ich stark ausgehe, ziehe ich die MwSt. von der eigentlichen Differnzbesteuerung ab?). Hmm.

    Ist das Existenzgründerseminar wirklich so zu empfehlen? Ich habe mal gehört (muss natürlich nicht stimmen), dass die gar nicht richtig auf den einzelnen eingehen können/wollen. Daher dachte ich mir ich suche im Internet. Im Internet kann man sowieso massenweise Infos sammeln; ich habe schon so viel gelesen, dass es teilweise sogar wieder verwirrend wurde. Aber ich denke, ich werde trotzdem mal ein Existenzgründerseminar besuchen. Schaden kann es ja in keinem Fall

  8. #8
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    Man hatte es mir mal so erklärt, dass wenn ich neue Ware mit MwSt. kaufe, die MwSt. vom Finanzamt erstattet bekomme und die Ware nur netto bezahlen muss.
    Das ist so nicht richtig! Es kann zwar vorkommen, dass Du MwSt mal was erstatet bekommst. Das hängt aber davon ab wie Deine Umsatzsteuervoranmeldung ausschaut, und in welchen Zeiträumen Du eine machst bzw. machen musst.

    Ist das Existenzgründerseminar wirklich so zu empfehlen? Ich habe mal gehört (muss natürlich nicht stimmen), dass die gar nicht richtig auf den einzelnen eingehen können/wollen.
    Natürlich nicht auf den EInzelnen, aber auf viel Basisdinge wie z.Bsp die vorherige Fragen.

    Daher dachte ich mir ich suche im Internet. Im Internet kann man sowieso massenweise Infos sammeln; ich habe schon so viel gelesen, dass es teilweise sogar wieder verwirrend wurde.
    Mit den Basiswissen aus einem Seminar kannst Du gezielter Fragen stellen und die Begriffe besser einordnen.

    Aber ich denke, ich werde trotzdem mal ein Existenzgründerseminar besuchen. Schaden kann es ja in keinem Fall
    Ja mach das, schau bei der IHK, VHS und lokalen Wirtschaftsverbänden bzw. Gewerbevereinen

  9. #9
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    Das noch:

    Zitat Zitat von Schokostrolch Beitrag anzeigen
    Ok, danke für die Informationen!
    1. überall lese ich, man muss sich bei einem Einzelunternehmen auch beim Handelsregister anmelden.
    Ich weiss ja nicht, wo "überall" ist, aber das ist falsch. Muss du nicht.

    Wo mache ich das genau? Oder läuft das automatisch, wenn ich mich beim Gewerbeamt anmelde?
    Das geht nicht automatisch, weil du es eben nicht musst. Du kannst das freiwillig machen, das hat aber Folgen:

    "III. Folgen der Handelsregistereintragung

    Folgen einer Handelsregistereintragung sind teilweise größere Freiheiten (Firmenname darf geführt werden, Zweigniederlassungen können errichtet werden, Prokurist kann bestellt werden, Bürgschaftserklärungen können mündlich abgegeben werden), zum anderen aber auch strengere Pflichten (beispielsweise Buchführungs-, Inventarerrichtungspflicht, Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses sowie handelsrechtliche Besonderheiten). Des Weiteren werden eingetragene Kaufleute automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer."

    http://www.rhein-neckar.ihk24.de/rec...sregister.html

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  10. #10
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    Es ist eine neue Frage aufgekommen:

    Da ich den Handel ja erstmal neben meiner eigentlichen Arbeit machen möchte, hatten wir uns überlegt, dass mein Freund sich auch um den Handel kümmert. ZB. Telefonate entgegen nehmen, die Autos mit Kunden besichtigen.

    Er würde das für mich unentgeltlich tun (mein Freund halt), aber da wird mit Sicherheit das Finanzamt etwas gegen haben, oder?

    Welche Möglichkeiten haben wir da? Ihn anstellen? Oder eine GBR gründen? Oder was macht man sinnigerweise?

  11. #11
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    Was spricht gegen eine GbR?

    Da er dir ja nicht nur im dunklen Kämmerlein helfen soll, sondern auch Kundenkontakt hat, für dich unterwegs ist etc. halte ich das für sinnvoll.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Du kannst ihn aber auch als Angestellten einstellen. Dabei solltest Du darauf achten, einen angemessenen Stundenlohn zu bezahlen, der einer Prüfung durch Dritte standhält, den Du also auch einem Fremden bezahlen müßtest. Du kannst dann versuchen, die Arbeitslast unter 400 Euro zu halten, wenn Du lieber pauschal versteuern möchtest. Das solltest Du aber genau durchrechnen, möglicherweise würde es sich auch lohnen, ihn als Teilzeitkraft einzustellen, da das in manchen Konstellationen tatsächlich günstiger kommt als eine 400-Euro-Kraft.

    Wenn Du Betriebsausgaben hast um Deinen Freund zu bezahlen sparst Du Steuern. Dafür muß Dein Freund entsprechend mehr Steuern zahlen, da er ja ein höheres Einkommen hat. Möglicherweise sparst Du jedoch mehr Steuern als Dein Freund zusätzlich bezahlen muß, was im Wesentlichen von Deinem Gewinn und dem Einkommen Deines Freundes abhängt.

    Wichtig ist auf jeden Fall, daß die Einstellung Deines Freundes einer Prüfung durch Dritte standhält. Ich würde daher auf jeden Fall zum Kontakt zu einem Steuerberater empfehlen, um die Klippen in diesem Zusammenhang sinnvoll zu umschiffen. Ganz nebenbei kann Dir der Steuerberater sicher auch sagen, wieviele Stunden möglichst auf dem Vertrag stehen sollten, damit es besonders günstig ist.

    Natürlich muß Dein Freund die entsprechende Stundezahl dann auch arbeiten, versteht sich ja von selbst.

    Allerdings würde ich auch die GbR prüfen. Könnte eine sinnvolle Alternative sein. Ich habe irrtümlich angenommen, daß das Unternehmen schon länger besteht und eine Umbenennung möglicherweise zu Irritation führen könnte. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

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