Hallo Diablo,
um Dir antworten zu können, bräuchten wir noch ein paar klärende Informationen.
Was meinst du mit zusätzlich krankenversichern? Wie bist du denn aktuell versichert?
Grüße
Michael
Hallo!
Gibt es für ein Nebengewerbe irgendwelche Obergrenzen (Umsatz / Gewinn)?
Bezüglich der Bilanzierungspflicht kenne ich die Grenzen. Aber gibt es so etwas auch generell für ein Nebengewerbe?
Ich habe gehört, dass man sich ab einem gewissen Gewinn zusätzlich krankenversichern muss. Stimmt das?
Leider habe ich nirgends etwas konkretes darüber gefunden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Hallo Diablo,
um Dir antworten zu können, bräuchten wir noch ein paar klärende Informationen.
Was meinst du mit zusätzlich krankenversichern? Wie bist du denn aktuell versichert?
Grüße
Michael
Back to business!
Hallo!
Ich bin in der GKV versichert.
Kann die Krankenkasse hier irgendwann Ärger machen?
Muss ich also irgendetwas beachten, wenn der Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet?
Hallo!
So etwas in der Art hatte ich auch gehört. Gibt es dies irgendwo schriftlich? Also ist das ein Gesetz?wenn du mit deiner Selbstständigkeit mehr verdienst, als in der Angestelltentätigkeit, musst du dich privat versichern
Kommt da die Krankenkasse automatisch auf mich zu, oder muss ich mich darum kümmern?
Was passiert, wenn ich dies "versäume". Muß ich damit rechnen, dass ich micht rückwirkend versichern muss? Geht das überhaupt?
Könnten sonst irgendwelche Konsequenzen entstehen?
Noch eine Frage:
Folgendes Beispiel: Ermittelter Gewinn lt. EÜR für 2010 = 25.000 Euro
Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis = 26.000 Euro (Brutto)
Also in diesem Fall besteht noch keine Pflicht zur PKV zu wechseln, oder?
Wenn ich dann lt. EÜR im Jahr 2011 27.000 Euro verdienen würde, bekäme ich diese Info ja erst nach meiner Steuererklärung im Oktober 2012. Somit müsste ich mich dann ab November 2012 privat versichern? Ist das so korrekt?
Muss ich die PKV dann komplett selbst bezahlen, oder bezahlt mein Arbeitgeber auch seinen Anteil dazu?
Fragen über Fragen. Aber hier wird einem echt super geholfen.
Vielen Dank dafür!
Die Grundlage steht im Sozialgesetzbuch, § 5 Abs. 5 SGB V: "Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist."
Weiterhin zitiere ich einfach mal:
"Was als hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit gilt, wird im Gesetz nicht näher erläutert. Deshalb haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom 3.12.2002 folgendes festgelegt:
A I Ziffer 1.1.2. Ausschluss der Versicherungspflicht bei hauptberuflich selbständiger Erwerbstätigkeit
Hauptberuflich ist eine selbständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Für diese Beurteilung ist auf die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall abzustellen.
Merkmale für eine hauptberufliche ausgeübte selbständige Tätigkeit können die Anzeige bzw. Genehmigung eines Gewerbes (§§ 14ff. GewO), die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb oder der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit sein. Vom zeitlichen Umfang her ist eine selbständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mindestens 18 Stunden in der Woche umfasst. Dabei ist neben dem reinen Zeitaufwand für die eigentliche Ausübung der selbständigen Tätigkeit auch der zeitliche Umfang für evtl. erforderliche Vor- und Nacharbeiten zu berücksichtigen. Werden mehrere selbständige Tätigkeiten ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Bei geringerem Zeitaufwand als wöchentlich 18 Stunden ist die Annahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit dann nicht ausgeschlossen, wenn die daraus erzielten Einnahmen die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bilden. In diese Beurteilung sind selbständige Tätigkeiten als land- oder forstwirtschaftlicher Unternehmer oder als Künstler oder Publizist mit einzubeziehen."
http://www.versicherungswissen.org/M...aetigkeit.html
Da musst du dich schon selbst drum kümmern, die Krankenkasse kann ja nicht hellsehen und wenn sie von dir keine Information bekommt, was soll sie dann machen?Kommt da die Krankenkasse automatisch auf mich zu, oder muss ich mich darum kümmern?
Ja, damit musst du rechnen. Sprich also _vorher_ mit deiner KK. Und nein, dein Chef muss den AG-Anteil nicht bezahlen, wenn du hauptberuflich selbstständig bist. Mit Beispielrechnungen und 'wie wäre das dann'-Fragen kommen wir hier nicht weiter. Die KK beurteilt deinen Einzelfall. Sprich also direkt mit deiner KK.Was passiert, wenn ich dies "versäume". Muß ich damit rechnen, dass ich micht rückwirkend versichern muss? Geht das überhaupt?
copy
Also meistens gibt es genau zwei Einschränkungen bezüglich Nebenberuflicher Selbständigkeit. Das kann man bei der KK wunderbar erfragen, meine hat mir sofort die nötigen Antworten gegeben.
Für eine Beurteilung ist relevant, welche Tätigkeit der Hauptanteil Deines beruflichen Wirkens ist. Wenn Du also Deine Selbständigkeit als Nebenberuf willst, muß sich das in Deinem beruflichen Wirken niederschlagen.
Meine KK sagte dazu sinngemäß: Wenn die selbständige Wochenarbeitszeit kleiner 15 Stunden ist und der Umsatz kleiner als das Bruttogehalt gibt es keine Probleme. Sobald die Wochenstunden 15 überschreiten oder mein Umsatz höher wird, müsse man "den Einzelfall" prüfen. Ich kann mir schon vorstellen, wie diese Prüfung aussehen wird...
Also habe ich für mich festgehalten:
- Wochenarbeitszeit < 15 Stunden
- Umsatz kleiner als Bruttogehalt im abhängigen Beschäftigungsverhältnis
Edit: copy schreibt 18 Stunden. Insofern unterscheiden sich die Meinung meiner KK und seine Analyse. Ich würde vermuten, daß copy Recht hat, weil er mir bisher nur durch Kompetenz aufgefallen ist. Allerdings würde ich vorsichtshalber trotzdem auf die 15 Stunden achten...
Du solltest auf jeden Fall Deine KK fragen!
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