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Thema: Geld verdienen als Schüler durch Selbstständigkeit

  1. #1
    TP-Newbie bennib macht alles soweit korrekt
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    Geld verdienen als Schüler durch Selbstständigkeit

    Hallo,

    mein Kumpel will sich Selbstständig machen, damit er neben der Schule (12. Klasse uhd volljährig) Geld verdienen kann. Das Kindergeld fällt ja schonmal deswegen weg. Was er machen will, ist jetzt nicht von Relevanz, jedoch will mein Kumpel etwa 10 Stunden pro Woche investieren. Geplant hat er einen Umsatz von 2000 Euro, was im Endeffekt bei etwa 1000 Euro rauskommt. Da er ja das nebenbei macht und in der Schule kein eigenes Einkommen hat, wie wird das dann mit der krankenkasse etc. geregelt?

    Danke schon mal im voraus.

    bennib

  2. #2
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Krankenkasse: bei über 365 Euro im Monat an Einkommen fällt auf jeden Fall die Familienmitversicherung flach. Bleibt eigentlich nur die freiwillige Krankenversicherung. Da er als Selbständiger in der Regel nur den ermäßigten Beitragssatz zahlen muß, wären das 14,9 %. Das wären bei einem Einkommen von 1000 Euro dann: 1916,25 Euro * 14,9% = 285,52 Euro pro Monat. (1916,25 Euro werden als Mindesteinkommen bei Selbständigen angesehen.)
    http://www.abc-der-krankenkassen.de/Selbstaendige.htm

    Kindergeld: bei über 8004 Euro im Jahr an Einkommen fällt auch der Anspruch auf Kindergeld weg.

    Sozialversicherung: Selbständige sind nicht sozialversicherungspflichtig.


    Im Ergebnis würde er bei einem Umsatz von 2000 Euro und einem Gewinn von 1000 Euro davon noch 300 Euro an die Krankenkasse zahlen und das Kindergeld in Höhe von 154 Euro (oder mehr) verlieren. Bliebe ein finanzieller Vorteil von etwas über 500 Euro. Das wäre ein Stundenlohn von ca 13 Euro.


    Wenn er allerdings Pech hat und den Nachweis nicht erbringen kann, daß er weniger als 3712,50 Euro verdient, wird dies als Mindesteinkommen betrachtet und er zahlt mindestens 553,16 Euro an die Krankenkasse. Dann würde der Stundenlohn auf mickrige 7,50 Euro sinken.
    Geändert von Aldeyn (08.01.2011 um 02:37 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen

    Sozialversicherung: Selbständige sind nicht sozialversicherungspflichtig.
    Naja, manche schon - http://www.frankfurt.ihk.de/finanzpl...lversicherung/

    Aber das spielt hier vmtl. keine Rolle.

    copy

  4. #4
    TP-Veteran heatseeker bringt sich richtig ein heatseeker bringt sich richtig ein Avatar von heatseeker
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Krankenkasse: bei über 365 Euro im Monat an Einkommen fällt auf jeden Fall die Familienmitversicherung flach. Bleibt eigentlich nur die freiwillige Krankenversicherung. Da er als Selbständiger in der Regel nur den ermäßigten Beitragssatz zahlen muß, wären das 14,9 %. Das wären bei einem Einkommen von 1000 Euro dann: 1916,25 Euro * 14,9% = 285,52 Euro pro Monat. (1916,25 Euro werden als Mindesteinkommen bei Selbständigen angesehen.)
    http://www.abc-der-krankenkassen.de/Selbstaendige.htm

    Kindergeld: bei über 8004 Euro im Jahr an Einkommen fällt auch der Anspruch auf Kindergeld weg.

    Sozialversicherung: Selbständige sind nicht sozialversicherungspflichtig.


    Im Ergebnis würde er bei einem Umsatz von 2000 Euro und einem Gewinn von 1000 Euro davon noch 300 Euro an die Krankenkasse zahlen und das Kindergeld in Höhe von 154 Euro (oder mehr) verlieren. Bliebe ein finanzieller Vorteil von etwas über 500 Euro. Das wäre ein Stundenlohn von ca 13 Euro.


    Wenn er allerdings Pech hat und den Nachweis nicht erbringen kann, daß er weniger als 3712,50 Euro verdient, wird dies als Mindesteinkommen betrachtet und er zahlt mindestens 553,16 Euro an die Krankenkasse. Dann würde der Stundenlohn auf mickrige 7,50 Euro sinken.
    Das sehe ich anders. Das gilt für hauptberuflich Selbständige. Als Schüler ist die Schule dein "Hauptberuf" und die Selbständigkeit ein Nebenerwerb. Wenn ich mich nicht irre ist dabei 18 Stunden pro Woche maximum und das jährliche Einkommen von Belang.

    Ich hatte selber den Fall und hab mich mit 17 selbständig gemacht. Solange du noch Kindergeld bekommst, es nur ein Nebenerwerb ist und du unter 25 bist bleibst du in allen Versicherungen deiner Eltern drin. Das heißt du darfst nach Abzug deiner Kosten und Abschreibungen im Jahr auf maximal 8004 Euro kommen. Ich bin jetzt 22 und hab bis zum letzten Jahr etwa 11000 Euro (nach Kosten etwa 7000 euro) verdient. Das war neben dem Studium kein Problem und ich hab weiterhin Kindergeld bekommen und war Familienversichtert. Jetzt in der Festanstellung sieht es natürlich anders bei mir aus...

    Gruß

    Daniel

  5. #5
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    Du bist aber auch innerhalb der Freibeträge geblieben... nichts anderes wurde hier geschrieben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Krankenkasse: bei über 365 Euro im Monat an Einkommen fällt auf jeden Fall die Familienmitversicherung flach.
    365 euro im monat sind aber deutlich unter dem freibetrag

  7. #7
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    365 € pro Monat betrifft die Krankenkasse, 8004 € pro Jahr betrifft das Kindergeld, der Steuerfreibetrag ist nochmal anders...

    und eingangs wurde davon geschrieben:

    Zitat Zitat von bennib Beitrag anzeigen
    was im Endeffekt bei etwa 1000 Euro rauskommt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von heatseeker Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders. Das gilt für hauptberuflich Selbständige. Als Schüler ist die Schule dein "Hauptberuf" und die Selbständigkeit ein Nebenerwerb. Wenn ich mich nicht irre ist dabei 18 Stunden pro Woche maximum und das jährliche Einkommen von Belang.
    Richtig: Wenn die Selbständigkeit nicht hauptsächlich zu Deinem Lebensunterhalt beiträgt, gilt sie als Nebenberuf. Bei 1000 Euro im Monat als Schüler gehe ich allerdings davon aus, daß die Selbständigkeit den Hauptteil des Lebensunterhalts bedeuten wird. Ich könnte mich natürlich täuschen mit dieser Annahme. Normalerweise ist es aber so, daß der Job, der das höhere Einkommen generiert, auch der Hauptjob ist. Und wieviel Einkommen generiert wohl "Schüler sein"? Ich vermute mal, daß die Krankenkasse bei einer möglichen Gerichtsentscheidung den längeren Arm hätte.

    Ich bin jetzt 22 und hab bis zum letzten Jahr etwa 11000 Euro (nach Kosten etwa 7000 euro) verdient. Das war neben dem Studium kein Problem und ich hab weiterhin Kindergeld bekommen und war Familienversichtert. Jetzt in der Festanstellung sieht es natürlich anders bei mir aus...
    Kindergeld bis 8004 Euro Einkommen, da bist Du mit 7000 Euro locker drin. Daß Du allerdings mit 7000 Euro noch in der Familienversicherung gewesen sein willst, zweifele ich spontan an. Da gilt 365 Euro Obergrenze, einzige Möglichkeit wäre Verschweigen des Einkommens gegenüber der Krankenkasse. Daß dies ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen ist, kann ich wohl nicht deutlich genug sagen. Im Zweifel kommt die Krankenkasse und verlangt Behandlungskosten von Dir zurück, weil keine wirksame Versicherung bestanden hat. Das kann richtig teuer werden...

  9. #9
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    Nee, war noch familienversichert. Allerdings privat.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Richtig: Wenn die Selbständigkeit nicht hauptsächlich zu Deinem Lebensunterhalt beiträgt, gilt sie als Nebenberuf. Bei 1000 Euro im Monat als Schüler gehe ich allerdings davon aus, daß die Selbständigkeit den Hauptteil des Lebensunterhalts bedeuten wird. Ich könnte mich natürlich täuschen mit dieser Annahme. Normalerweise ist es aber so, daß der Job, der das höhere Einkommen generiert, auch der Hauptjob ist. Und wieviel Einkommen generiert wohl "Schüler sein"? Ich vermute mal, daß die Krankenkasse bei einer möglichen Gerichtsentscheidung den längeren Arm hätte.

    Die Definition von "Haupt-" oder "Nebeneinkommen" spielt hier gar keine Rolle. Es geht rein um die 365,- Euro (bzw. die 400,- Euro beim 400-Euro-Job) im Monat. Wer mehr Einkommen hat, kann nicht familienmitversichert sein. Ganz einfach.

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  11. #11
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    Zitat Zitat von heatseeker Beitrag anzeigen
    Nee, war noch familienversichert. Allerdings privat.
    Es gibt Familienversicherungen bei den Privaten? Das wußte ich bisher noch nicht. Aber ich habe mich bisher auch ausschließlich mit der GKV beschäftigt, weil ich bisher keine Wahl hatte und auch in Zukunft vorerst nicht haben werde (Freiberufler im Nebenberuf, Angestellter im Hauptberuf, dadurch Pflichtversichert in der GKV).

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die Definition von "Haupt-" oder "Nebeneinkommen" spielt hier gar keine Rolle. Es geht rein um die 365,- Euro (bzw. die 400,- Euro beim 400-Euro-Job) im Monat. Wer mehr Einkommen hat, kann nicht familienmitversichert sein. Ganz einfach.
    Stimmt, da hab ich mich wohl etwas zu sehr im Kreis gedreht.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Es gibt Familienversicherungen bei den Privaten?
    Nicht wirklich - klar können Kinder über die Eltern privat mitversichert werden, müssen es sogar in einer bestimmten Konstellation, aber das kostet natürlich. Die kostenlose Mitversicherung gibt es nur in der GKV.

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  13. #13
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Das erklärt es natürlich. Soviel ich mich erinnere, berechnen die PKV ja sowieso unabhängig vom Einkommen, sondern berücksichtigen beim Beitrag nur das Risiko. Dann braucht man natürlich auch keine Einkommensgrenze...

  14. #14
    TP-Senior MichaG bringt sich richtig ein MichaG bringt sich richtig ein
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    Bezgl. der GKV: anrufen. Ich habe auch im Kopf, dass in zwei Monaten des Jahres die Grenze von 365 EUR überschritten werden kann - am Jahresende dürfen aber dennoch nicht mehr als 4.380 EUR rauskommen.

    Aber da bin ich mir nun auch nicht absolut sicher - daher einfach das Gespräch suchen.

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