Krankenkasse: bei über 365 Euro im Monat an Einkommen fällt auf jeden Fall die Familienmitversicherung flach. Bleibt eigentlich nur die freiwillige Krankenversicherung. Da er als Selbständiger in der Regel nur den ermäßigten Beitragssatz zahlen muß, wären das 14,9 %. Das wären bei einem Einkommen von 1000 Euro dann: 1916,25 Euro * 14,9% = 285,52 Euro pro Monat. (1916,25 Euro werden als Mindesteinkommen bei Selbständigen angesehen.)
http://www.abc-der-krankenkassen.de/Selbstaendige.htm
Kindergeld: bei über 8004 Euro im Jahr an Einkommen fällt auch der Anspruch auf Kindergeld weg.
Sozialversicherung: Selbständige sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Im Ergebnis würde er bei einem Umsatz von 2000 Euro und einem Gewinn von 1000 Euro davon noch 300 Euro an die Krankenkasse zahlen und das Kindergeld in Höhe von 154 Euro (oder mehr) verlieren. Bliebe ein finanzieller Vorteil von etwas über 500 Euro. Das wäre ein Stundenlohn von ca 13 Euro.
Wenn er allerdings Pech hat und den Nachweis nicht erbringen kann, daß er weniger als 3712,50 Euro verdient, wird dies als Mindesteinkommen betrachtet und er zahlt mindestens 553,16 Euro an die Krankenkasse. Dann würde der Stundenlohn auf mickrige 7,50 Euro sinken.


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