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Thema: ...kann den betrieb von meinem chef übernehmen...(gastronomie)

  1. #1
    TP-Newbie anoukkane macht alles soweit korrekt
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    ...kann den betrieb von meinem chef übernehmen...(gastronomie)

    hallo liebe leute,

    bin neu hier.

    ich habe die möglichkeit das betriebsrestaurant von meinem chef (geht in rente) zu übernehmen.
    viele zahlen habe ich von ihm nicht bekommen. nur soviel:

    monatlicher umsatz ca. 20000 €
    wareneinkauf ca. 9000 €
    gehälter der mitarbeiter 4500€
    es fallen keine pachtkosten, keine mieten, keine gasgebühren, usw an.
    da ich schon große lust hätte den laden zu übernehmen, hätte ich einfach die frage in den raum geworfen, was eigentlich am monatsende für mich überbleibt. die ganze sache sollte sich ja auch ein wenig lohnen.
    klar werde ich mich mit einem steuerberater zusammen setzen, nur wollte ich hier im forum schon einmal erste eindrücke von euch sammeln.
    vielleicht habt ihr noch tipps oder fragen....
    fast vergessen....seminar der ihk zum thema existensgründung habe ich auch gemacht. also ein wenig basic gibts schon
    würde mich über antworten freuen

    gruß anoukkane

  2. #2
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    Zitat Zitat von anoukkane Beitrag anzeigen
    fast vergessen....seminar der ihk zum thema existensgründung habe ich auch gemacht. also ein wenig basic gibts schon
    Prima - dann weisst du ja auch, dass du alle deine Kosten zusammen rechnen musst, um zu sehen, was für dich am Ende übrig bleibt.

    Wir kennen deine Kosten nicht. Und mit den paar Zahlen, die du da hast, wird das auch nichts. Was da übrig bleibt, kannst du ja auch selbst ausrechnen.

    Wieso die Kantine keinerlei Betriebskosten für Energie hat, erschließt sich so keinem, was ist mit technischem Gerät, Rücklagen? Wovon wird ein neuer Herd oder der Klimatechniker bezahlt, wenn die Kühlung ausfällt? KFZ-Kosten, Berufsgenossenschaft, Gema? Lass' dir _alles_ geben, was dein Chef an Büchern hat und geh' damit zum StB.

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  3. #3
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    Hallo,

    mit den wenigen Angaben ist das schlecht zu beurteilen.
    Denn wenn auch die großen Brocken, wie Energiekosten, vom Betrieb gesponsort werden, verbleiben noch viele andere möglich Kosten. z.Bsp. IHK, BG, Rückstellungen für Ausfallzeiten von Mitarbeitern, Versicherungen um nur einige zu nennen.
    Dein Chef müsste eine BWA der letzten Jahren haben, die soll er Dir geben.
    Ich empfehle Dir auch den Vertrag zwischen Deinem Chef und dem Betrieb genau anzuschauen und zu prüfen ob der auch unverändert fortgesetzt werden kann.

  4. #4
    TP-Newbie anoukkane macht alles soweit korrekt
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    hallo zusammen

    vielen dank für eure meinungen.

    also alle gerätschaften werden, wenn sie kaputt sind repariert und der verpächter bezahlt die rechnung. bräuchte um loszulegen auch kein kredit und rücklagen wären auch noch vorhanden.
    die jahresbilanzen will er mir nicht rausrücken. er sagt die stimmen nicht, weil er nicht immer alles über kasse laufen ließ. schade, werde mich wohl doch damit verabschieden müssen in die selbstständigkeit zu gehen. ihr habt recht. man muss nur ein wenig rechnen.....am ende des monats kommt wohl zu wenig raus. mein chef läßt mich mit dem kram eiskalt im stich.
    dann muß ich mir wohl einen neuen job suchen....

    vielen dank für eure ehrliche meinung

    gruß anoukkane

  5. #5
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    moin auch, Bilanz ist nicht unbedingt nötig, aber die BWAs, am besten die Dezember-BWAs der letzten 2 - 3 Jahre sollte er schon rausrücken.
    Ein Steuerberater oder Bänker kann daraus schon ganz gut "lesen", ob sich die Geschichte rechnet oder nicht.

    Wenn dein Chef da aber jetzt schon mauert, wäre ich prinzipiell sehr,sehr skeptisch
    dann hat er nämlich wohl was zu verbergen ... (z.B. Steuerhinterziehung)

    ist nämlich völlig normal, bei Verkauf des Betriebes die Abschlüsse der letzten Jahre offen zu legen

  6. #6
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    Keine Pachtkosten o.ä.... aber einen Verpächter der alle Gerätschaften und das Inventar usw. auf seine Kosten in Schuss hält?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Keine Pachtkosten o.ä.... aber einen Verpächter der alle Gerätschaften und das Inventar usw. auf seine Kosten in Schuss hält?
    Ja, bei Betriebskantinen durchaus üblich. Der Betrieb will ja seinen Mitarbeitern ein günstiges Essen ermöglichen.

  8. #8
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    die jahresbilanzen will er mir nicht rausrücken. er sagt die stimmen nicht, weil er nicht immer alles über kasse laufen ließ.
    Hallo,
    Du solltest darauf bestehen die BWA zu bekommen. Auch wenn sie nicht 100% stimmt, kann ein Fachmann (Steuerberater) erkennen ob es sich lohnt. (Auch wenn dann alles korrekt über die Kasse läuft)

  9. #9
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    hallo zusammen

    vielen vielen dank für eure meinungen.
    es ist eine betriebskantine. alles wird gestellt. also ich würde ein komplettes betriebsrestaurant übernehmen mit allem drum und dran. ich müsste dann nur die kosten für essen und getränke niedrig halten. nächste woche werde ich einsicht in den vertrag bekommen und sehen ob etwas verändert werden kann oder muss.
    habe vergessen zu schreiben das ich eine bwa für den monat 2/20010 vom chef erhalten habe.
    Umsatzerlöse: 19635 €
    wareneinkauf 9766€
    Personalkosten 5193€
    sonstige kosten 612€
    zinsaufwand 210€
    ergebnis vor steuern 3696€

    vorläufiges ergebnis 3696€

    3696€ davon muss ich natürlich noch meine krankenkasse, versicherungen usw. bezahlen.
    wirklich nicht viel was dann am ende netto für mich überbleibt oder ???

    liebe grüsse und nochmals vieolen dank für eure meinungen. es wäre ja auch ein neuer abschnitt im leben und der soll gut überlegt sein

    anoukkane

  10. #10
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    zinsaufwand 210€
    ???
    wofür? 210 € Zinsen in einem Monat ist entweder ein heftig überzogenes Girokonto oder ein nicht gerade kleiner langfristiger Kredit

  11. #11
    TP-Newbie anoukkane macht alles soweit korrekt
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    der zinsaufwand ......das hat wohl etwas mir dem betriebsmittelkredit von 10000€ zu tun.
    als "anlaufkosten". leider weiss ich nicht mehr darüber. er jammerte zuletzt mehrere monate, dass das finanzamt geld von ihm haben will. außerdem war letztens post von kreditreform dabei und der postbote hat ein gelben briefumschlag persönlich an ihn abgegeben.
    der muss also wirklich ordentlich dreck am stecken haben. wir wird immer bewusster das ich mich ins unglück stürzen könnte wenn ich den laden übernehmen würde

    gruss anoukkane

  12. #12
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    Übernehmen heißt ja nicht zwangsläufig die Rechtsnachfolge anzutreten. Die Verträge mit dem Betrieb, Mitarbeitern und Lieferanten lassen sich ja für eine neue Gesellschaft neu schreiben. Evtl. würde ich an Deiner Stelle auch nicht mit Deinem jetzigem Chef sondern dem Standortleiter des Betriebes sprechen. Der will ja, dass seine Mitarbeiter nach wie vor Mittagessen bekommen... Evtl. lässt sich das ganze ja so regeln, dass Ihr komplett neu zusammen anfangt, wenn Du bedenken äußerst die Gesellschaft des jetzigen Pächters / Chefs zu übernehmen.

    Die Rechtsnachfolge antreten wenn Dir der Chef nur zögerlich Infos und Einblicke gibt, das würde ich wenn nur mit einem Anwalt machen der einen wasserdichten Vertrag aufsetzt. Wobei ich gar nicht weiß, ob das überhaupt möglich ist, in der Außenhaftung dürftest Du trotzdem erst einmal sein und müsstest dann den Chef in Regress nehmen, was nur möglich ist, wenn da auch was zu holen ist...

  13. #13
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Die Rechtsnachfolge antreten wenn Dir der Chef nur zögerlich Infos und Einblicke gibt, das würde ich wenn nur mit einem Anwalt machen der einen wasserdichten Vertrag aufsetzt. Wobei ich gar nicht weiß, ob das überhaupt möglich ist, in der Außenhaftung dürftest Du trotzdem erst einmal sein und müsstest dann den Chef in Regress nehmen, was nur möglich ist, wenn da auch was zu holen ist...
    Dafür gibt es einen kleinen "Trick", auf den damals mein Anwalt kam, als ich einen Betrieb übernommen habe, dessen Vorbesitzer nicht sonderlich solvent war und wo wir nicht genau wussten, ob da noch irgendwelche Leichen im Keller (sprich unbezahlte Rechnungen, Sozialabgaben, Steuerzahlungen ...) schlummerten:
    Der Vorbesitzer hat sein Gewerbe an dem Standort dann zum 31.12. abgemeldet, ich habe mein Gewerbe am gleichen Standort erst zum 02.01. angemeldet.
    Dadurch gab' es einen Tag lang - den 01.01. - an diesem Standort kein Gewerbe, und damit war das ganze dann juristisch keine Betriebsübernahme mehr sondern ein komplett neuer Betrieb

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