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Thema: Kleingewerbe - Freiberufler - was genau tun?

  1. #1
    TP-Junior
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    Kleingewerbe - Freiberufler - was genau tun?

    Hey,

    Ich gehe mal davon aus das meine Frage schon des öfteren gestellt wurde, aber es wäre nett wenn jemand mal auf meine spezifische Situation eingehen könnte! Ich hoffe ich bin hier richtig.

    Also folgendermaßen, nehmen wir an ich würde eine Internetseite betreiben auf der ich Musik / Instrumentale anbiete, die allein von mir erstellt wurden und Leute (weltweit) würden das regelmäßig kaufen und ich hätte ein Monatseinkommen von ca. 500-1000 Euro. Bin ich in diesem Fall als Freiberufler oder Kleingewerblicher einzustufen? ...Da es Musik ist bin ich mir da nicht wirklich sicher.

    Falls ich verpflichtet bin ein Kleingewerbe anzumelden, wo genau müsste ich das tun? Finanzamt oder Gewerbeamt?


    Ok und jetzt zur wichtigsten Frage, wenn ich das Gewerbe anmelde, mich privat versichere (würde ich bevorzugen) zusätzlich ein Auto unterhalte, ich aber keinen anderen verdienst hätte, hätte ich in meinem Fall Anspruch auf Wohngeld oder irgendeine Art Unterstützung das ich davon Leben/Existieren bzw. meine Miete zahlen könnte?

    Ich muss dazusagen ich bin 21 und gerade mit meiner Schule fertig.


    Viele Grüße,
    Thomas

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
    Hey,

    Ich gehe mal davon aus das meine Frage schon des öfteren gestellt wurde, aber es wäre nett wenn jemand mal auf meine spezifische Situation eingehen könnte! Ich hoffe ich bin hier richtig.
    Naja, die Suche hättest du schon benutzen können - an deiner Situation ist überhaupt nichts spezielles.

    Also folgendermaßen, nehmen wir an ich würde eine Internetseite betreiben auf der ich Musik / Instrumentale anbiete, die allein von mir erstellt wurden und Leute (weltweit) würden das regelmäßig kaufen und ich hätte ein Monatseinkommen von ca. 500-1000 Euro. Bin ich in diesem Fall als Freiberufler oder Kleingewerblicher einzustufen?
    Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant - von ihr können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende gebrauch machen. Relevant ist dafür der Umsatz, der dauerhaft unter 17.500 Euro pro Jahr liegen muss.

    Bist du Musiker? Hast du irgendeine Ausbildung?

    Schau' dir mal an, wie die Freien Berufe definiert sind

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    (Erster Absatz)

    und dann rechne dir die Chancen aus, vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt zu werden.

    ...Da es Musik ist bin ich mir da nicht wirklich sicher.

    Falls ich verpflichtet bin ein Kleingewerbe anzumelden, wo genau müsste ich das tun? Finanzamt oder Gewerbeamt?
    Gewerbe beim Gewerbeamt, Kleinunternehmerregelng beim Finanzamt.

    Ok und jetzt zur wichtigsten Frage, wenn ich das Gewerbe anmelde, mich privat versichere (würde ich bevorzugen)
    Was anderes wird dir auch gar nicht übrig bleiben, wenn du nicht irgendwo festangestellt bist und daher den Hauptteil deines Einkommens beziehst.

    zusätzlich ein Auto unterhalte, ich aber keinen anderen verdienst hätte, hätte ich in meinem Fall Anspruch auf Wohngeld oder irgendeine Art Unterstützung das ich davon Leben/Existieren bzw. meine Miete zahlen könnte?
    Das ist eine sehr seltsame Frage. Wieso willst du dich selbstständig machen, wenn du davon nicht leben kannst?

    Wohngeld können aber auch Selbstständige beantragen, ebenso wie die Grundsicherung, also HartzIV - vorausgesetzt du bist entsprechend hilfsbedürftig. Ob das Auto erst vewertet werden muss, hängt dann vom Wert ab. Ob die Arge da aber bei einem 21-jährigen, der gerade mit der Schule fertig ist, lange mitspielen wird, bezweifle ich. Denn du könntest ja auch arbeiten gehen.

    copy
    Geändert von copy (17.01.2011 um 22:14 Uhr)

  3. #3
    TP-Junior
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    Ok gut, das wichtigste hast du mir schon beantwortet. Dankeschön!

    Zu meiner letzten frage, es war keine "Ich möchte mich Selbstständig machen aber kann nicht davon leben, wer gibt mir Geld" frage!

    Ich meinte damit mehr oder weniger, wenn ich mich jetzt wirklich Selbstständig mache, könnte es anfangs vielleicht etwas knapp werden (womit ich bestimmt kein Einzelfall bin, und es bestehen gute Chancen auf einen in Zukunft höheren Verdienst) ob es evtl. auf irgendeine Art Unterstützung für Leute gibt die es wagen sich Selbstständig zu machen? Das Wohngeld war bloß ein Vermutung/Beispiel.

    Falls etwas in der Richtung nicht Existiert, wäre es mir auch egal, ich mache es sowieso!


    Würde bloß gerne alle Möglichkeiten kennen!


    Gruß,
    Thomas

  4. #4
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    Zitat Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
    Also folgendermaßen, nehmen wir an ich würde eine Internetseite betreiben auf der ich Musik / Instrumentale anbiete, die allein von mir erstellt wurden und Leute (weltweit) würden das regelmäßig kaufen und ich hätte ein Monatseinkommen von ca. 500-1000 Euro. Bin ich in diesem Fall als Freiberufler oder Kleingewerblicher einzustufen? ...Da es Musik ist bin ich mir da nicht wirklich sicher.
    Als Musiker bist Du vermutlich Freiberufler. Genaueres kann Dir aber das Finanzamt sagen. ALs Musiker gehörst Du vermutlich zu denen, die sich in der KünsterSozialkasse versichern müssen, da solltest Du Dich mal schlau machen.

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant - von ihr können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende gebrauch machen. Relevant ist dafür der Umsatz, der dauerhaft unter 17.500 Euro pro Jahr liegen muss.
    Und nochmal ganz deutlich: bei 500-1000 Euro pro Monat wärst Du unter der Grenze und damit würde auf Dich die Kleinunternehmerregelung zutreffen, die Du aber auch "abwählen" kannst, wobei Du an diese Entscheidung dann 5 Jahre gebunden wärst.

    Gewerbe beim Gewerbeamt, Kleinunternehmerregelng beim Finanzamt.
    Als Freiberufler würdest Du Dir die Anmeldung beim Gewerbeamt sparen und stattdessen beim Finanzamt Deinen Freiberuf anmelden.

    Was anderes wird dir auch gar nicht übrig bleiben, wenn du nicht irgendwo festangestellt bist und daher den Hauptteil deines Einkommens beziehst.
    Du bist als Unternehmer (freiberuflich oder im Gewerbe) nicht Pflichtversichert. Es gibt in Deutschland aber eine Versicherungspflicht. Daher mußt Du entweder zu einer Privaten oder als freiwillig Versicherter zu einer Gesetzlichen.

    Das ist eine sehr seltsame Frage. Wieso willst du dich selbstständig machen, wenn du davon nicht leben kannst?
    Ich vermute, es geht ihm um den Fall der Fälle. Arbeitslosengeld gibts für Unternehmer keins, Hartz IV und Wohngeld theoretisch schon.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
    Ich meinte damit mehr oder weniger, wenn ich mich jetzt wirklich Selbstständig mache, könnte es anfangs vielleicht etwas knapp werden (womit ich bestimmt kein Einzelfall bin, und es bestehen gute Chancen auf einen in Zukunft höheren Verdienst) ob es evtl. auf irgendeine Art Unterstützung für Leute gibt die es wagen sich Selbstständig zu machen?
    Für ALG1-Empfänger gibt es den 'Gründugszschuss', für ALG-2-Empfänger u.U. das 'Einstiegsgeld' (für beide gibt es zahlreiche Beiträge im Forum).

    Darüber hinaus gibt es diverse Förderprogramme aus dem Bereich der allgemeinen Wirtschaftsförderung z. B. das StartGeld der KfW.

    copy

  6. #6
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    Zitat Zitat von Aldeyn Beitrag anzeigen
    Als Musiker bist Du vermutlich Freiberufler. Genaueres kann Dir aber das Finanzamt sagen.
    Die Chancen der Anerkennung sind hier gering.

    Ich vermute, es geht ihm um den Fall der Fälle. Arbeitslosengeld gibts für Unternehmer keins, Hartz IV und Wohngeld theoretisch schon.
    Ja, habe ich ja geschrieben.

    copy

  7. #7
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Für ALG1-Empfänger gibt es den 'Gründugszschuss', für ALG-2-Empfänger u.U. das 'Einstiegsgeld' (für beide gibt es zahlreiche Beiträge im Forum).
    Als frisch gebackener Schulabgänger wird das eher nix.

    Darüber hinaus gibt es diverse Förderprogramme aus dem Bereich der allgemeinen Wirtschaftsförderung z. B. das StartGeld der KfW.
    http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoer...Geld/index.jsp
    Bei StartGeld besonders interessant ist, daß man das Unternehmen auch zunächst Nebenberuflich ausrichten kann. Vorteile sind, daß man einen Haupterwerb in abhängiger Beschäftigung eingehen kann und in diesem dann gesetzlich kranken- und arbeitslosenversichert ist.

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die Chancen der Anerkennung sind hier gering.
    Okay, damit kenne ich mich nicht besonders gut aus. Aber ich denke mal, daß es im Zweifel ein Versuch wert ist... gerade wegen der besseren Stellung eines Freiberuflers.

    Ja, habe ich ja geschrieben.
    Okay, ich sollte genauer lesen...

  8. #8
    TP-Junior
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    Wieso redet ihr ständig von ALG, Hartz IV etc. ?

    Hier hat niemand vor jemals etwas derartiges zu beziehen!


    Aber wie auch immer, ich fasse an der Stelle mal kurz zusammen..

    Ob ich als Freiberufler oder Kleingewerbe eingestuft werde steht in den Sternen, sich privat zu versichern wäre die einzige bzw. günstigste Option. Und es existiert ein sogenanntes Startgeld der KfW. Ist das alles richtig so?

    Eine letzte frage, nehmen wir an Ich werde als Kleingewerbe "eingestuft" und verdiene im ersten Jahr mehr als 17.500 Euro. Was passiert dann?


    Gruß
    Geändert von Tom123 (17.01.2011 um 23:09 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
    Wieso redet ihr ständig von ALG, Hartz IV etc. ?
    Weil du gefragt hast, was es gibt. Schon vergessen?

    Aber wie auch immer, ich fasse an der Stelle mal kurz zusammen..

    Ob ich als Freiberufler oder Kleingewerbe eingestuft werde steht in den Sternen,
    NEIN! Lies doch bitte noch mal meine erste Antwort.

    Eine letzte frage, nehmen wir an Ich werde als Kleingewerbe "eingestuft"
    Du wirst nicht "eingestuft", du kannst das selbst wählen. Sofern du die Umsatzgrenze voraussichtlich nicht überschreitest.

    und verdiene im ersten Jahr mehr als 17.500 Euro. Was passiert dann?
    Dann bist du im Folgejahr regelbesteuert. Lies bitte als estes noch mal meine erste Antwort und dann die KU-Faq:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    copy

  10. #10
    TP-Junior
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    OK alles klar ich denke ich habe es jetzt verstanden! Danke!

    Werde dann mal mein Gewerbe anmelden! und die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt geltend machen! Hoffe ich habe das so richtig ausgedrückt!


    Danke für die Hilfe!

  11. #11
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    Wenn Du Dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hast, sollte nach einer Weile automatisch Post vom Finanzamt kommen. Allerdings kann es nicht schaden, wenn Du von Dir aus mal hingehst, die beißen da nicht und können Dir sicher auch schon den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben.

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